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BUND veröffentlicht GRS-Gutachten zu Terrorgefahren für Atomkraftwerke

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat jetzt eine vom Bundesumweltministerium angefertigte Zusammen­fassung des bislang geheim gehaltenen Gutachtens der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) zu den Terrorgefahren für deutsche Atomkraftwerke ins Internet gestellt. Die Umweltorgani­sa­tion will so dazu beitragen, die Öffentlichkeit über die Risiken des Weiterbetriebs der Reaktoren aufzuklären. Der Versuch das Gutachten geheim zu halten, sei gescheitert. Auszüge lägen bereits bei Zeitungsredaktionen und seien von österreichischen Grünen-Politikern verbreitet worden.

Das inzwischen ein Jahr alte Gutachten ergab, dass der gezielte Absturz eines Verkehrsflug­zeugs bei jedem deutschen AKW zu einem Super-GAU führen kann.

Dr. Angelika Zahrnt, BUND-Vorsitzende: “Terroristen sind in der Lage, an jedem Atomstandort in Deutschland einen Super-GAU auszulösen. Aufgrund der vielfach höheren Bevölke­rungs­­dichte können seine Folgen weit katastrophaler sein als in Tschernobyl. Die Bundesregierung und die Bundesländer wissen seit langem von dieser Gefahr und bleiben dennoch eine Erklärung schuldig, welche Gegenmaßnahmen sie ergreifen wollen. Stattdessen werden untaugliche Vorschläge wie das Einnebeln von Reaktoren bei einem Flugzeuganflug ventiliert. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf umfassend informiert zu werden. Wenn Bundesum­welt­­minister Trittin und die Landesumweltminister die Geheimniskrämerei um das Gutachten nicht beenden wollen, müssen wir das jetzt tun.”

Besonders gefährdet sind laut GRS-Gutachten die neun älteren Anlagen: Obrigheim, Stade, Biblis A und B, Brunsbüttel, Isar 1, Philippsburg 1, Neckar 1 und Unterweser. Hier könnte schon der Absturz eines kleineren Verkehrsflugzeugs die Katastrophe auslösen. Beim Absturz eines großen Flugzeugs auf einen Atomreaktor können aber auch die zehn neueren AKWs außer Kontrolle geraten.

Zahrnt: “Schon immer war den Verantwort­lichen bekannt, dass Terroristen eine Atomkatas­tro­phe auslösen können, zum Beispiel durch Einschleusung von Personen ins Betriebspersonal oder durch Zerstörungen von außen mittels tragbarer panzerbrechender Waffen oder mit Sprengstoff. Solche Bedrohungen wurden jedoch nie öffentlich gemacht. Vorsichtsmaßnahmen oder Nachrüstungen können diese Risiken nicht beheben. Die Atomkraftwerke müssen abgeschaltet werden.”

Die Zusammenfassung: www.bund.net/lab/reddot2/pdf/grs_gutachten.pdf

Veröffentlicht am

15. Februar 2004

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