Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

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14. Juli 2017 | Gesellschaft
Ausnahmezustand - Polizeistaat - Aufstandsbekämpfungsübung?

Mit insgesamt 43 Demonstrationsbeobachter*innen hat das Komitee für Grundrechte und Demokratie viele Versammlungen in der Zeit vom 2. bis 8. Juli 2017 in Hamburg begleitet. Es will den einseitigen Polizeiberichten genaue Darstellungen der Abläufe entgegenstellen. Ausgangspunkt für das Grundrechtekomitee sind die Grund- und Menschenrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Denn diese galten seit jeher "als Zeichen der Freiheit, der Unabhängigkeit und der Mündigkeit des selbstbewussten Bürgers", wie es im Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts heißt. Von Elke Steven.

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16. Juni 2016 | Gesellschaft
Der Staat ist der Verfassungsfeind

Der zwanzigste Grundrechte-Report, der von acht Bürgerrechtsorganisationen herausgegebene "Grundrechte-Report 2016" ist heute der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Die Themen gehen der Redaktion nicht aus, alljährlich ist über Verletzungen von Grund- und Menschenrechten in Deutschland zu berichten. Der Staat ist dabei der Täter - seine Institutionen verletzen die Grund- und Menschenrechte der Bürger und Bürgerinnen; und das Parlament erlässt verfassungswidrige Gesetze und versäumt es, die Bürger ausreichend vor Überwachung zu schützen. Von Elke Steven.

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01. Mai 2016 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Meinungsfreiheit auch für die Friedensbewegung!

Über Meinungs- und Kunstfreiheit wird dieser Tage lebhaft diskutiert und öffentlichkeitswirksam für diese Grundrechte gestritten. Die Staatsanwaltschaft Koblenz jedoch verfolgt einen Friedensaktivisten wegen eines Flugblattes in maßlosem Engagement, obwohl ein Oberstaatsanwalt derselben Behörde bereits einmal einen Anfangsverdacht verneint hatte. Es geht um die nukleare Teilhabe Deutschlands und die Aufrüstung der in Büchel stationierten Atomwaffen. Hermann Theisen fordert in unterschiedlichen Flugblättern Soldaten und Zivilbeschäftigte auf, die Öffentlichkeit über die Hintergründe der geplanten Neustationierung von zielgenaueren Atombomben zu informieren, die er als völkerrechts- und grundgesetzwidrig erachtet. Zur Strafverfolgung des Friedensbewegten und zur Situation der Meinungsfreiheit im Land sprach Jens Wernicke mit Elke Steven, Referentin beim Komitee für Grundrechte und Demokratie und Mitherausgeberin des Grundrechte-Reports.

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01. Februar 2016 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Uneinigkeit bei Koblenzer Staatsanwälten zulasten eines Atomwaffenkritikers

Die strafrechtliche  Bewertung eines atomwaffenkritischen Flugblattes führt zu Chaos innerhalb der Staatsanwaltschaft Koblenz: Ein Oberstaatsanwalt verneint einen Anfangsverdacht bezüglich eines atomaffenkritischen Flugblattes, zwei Staatsanwälte aber erheben Anklage.
Der Heidelberger Atomwaffengegner und Mitglied des Grundrechtekomitees, Hermann Theisen, fordert seit zwei Jahren immer wieder die Bundeswehrsoldaten des Atomwaffenstützpunkts Büchel (Rheinland-Pfalz) dazu auf, die Öffentlichkeit über die Hintergründe der geplanten Atomwaffenmodernisierung zu informieren, die er als völkerrechts- und grundgesetzwidrig erachtet. Hierfür entwarf er drei verschiedene Flugblätter, deren Aufforderungscharakter jeweils nahezu identisch war.

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15. Dezember 2015 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Justiz Rheinland-Pfalz: Mit Kriminalstrafen gegen Atomwaffengegner

Erneut gehen Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Cochem gegen Atomwaffengegner mit einem Strafbefehl vor (Az.: 2010 Js 22894/15). Gegen den Anmelder einer Dauermahnwache im April und Mai 2015 wurde am 6.11.2015 ein Strafbefehl über 80 Tagessätze in Höhe von jeweils 30,- Euro verhängt. Ihm wird vorgeworfen, die eigenständig von verschiedenen Gruppen in diesem Zeitraum veranstalteten Versammlungen vor dem Atomwaffenlager Büchel nicht angemeldet zu haben. Die Behörden ernennen ihn so zwangsweise zum Veranstalter von Versammlungen, für die der Betroffene gar keine Zuständigkeit hatte. So sollen widerständige Proteststrukturen zerschlagen und Bürgerinnen und Bürger von der Wahrnehmung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 Grundgesetz) abgeschreckt werden. Von Martin Singe und Elke Steven.

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30. November 2015 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Krieg darf nicht die Antwort auf Terror sein!

Erneut tritt die Bundesregierung in einen Krieg ein, der keine Friedensperspektive für die betroffene Region aufzeigt. Solidarität mit den Opfern von Paris und den vielen anderen Opfern des IS auch in Irak und Libanon sowie des staatlichen Terrors in Syrien muss anders aussehen. Der "Krieg gegen den Terror", der bereits seit 9/11 (2001) geführt wird, hat die gesamte Region im Nahen Osten destabilisiert. Krieg ist keine Antwort auf Terror, sondern selbst Terror, der die Verletzung und Tötung von Zivilisten hinnimmt. Der IS und seine Ideologie müssen politisch bekämpft werden. Den Menschen, die Opfer des IS-Terrors sowie des syrischen Kriegs gegen seine Bevölkerung werden, muss solidarische Hilfe geleistet werden. Großzügige Aufnahme von Kriegsflüchtenden wäre die aktuell wichtigste Aufgabe der Europäischen Union. Krieg ist das falsche Mittel, um einer perspektivlosen, kriegsgeschädigten, traumatisierten und fanatisierten Jugend eine Zukunft zu eröffnen. Von Komitee für Grundrechte und Demokratie.

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01. Februar 2013 | Gesellschaft
Dresden will demokratischen Protest verbieten

Inzwischen ist Dresden ja bundesweit bekannt wegen seines "besonderen" Verhältnisses zur Demokratie. Für Samstag, 2. Februar 2013, setzt die Stadt nun mal wieder das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit außer Kraft. Das Bündnis "Nazifrei! - Dresden stellt sich quer" wollte zu einem "öffentlichen Innenstadttraining" einladen. Die Stadt erteilte Auflagen, die die Versammlung in der gewollten Form unmöglich machen. Das Verwaltungsgericht Dresden bestätigte die Auflagen. Von Elke Steven.

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27. Oktober 2010 | Gesellschaft
Die Polizeidirektion Lüneburg missachtet die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit!

Mit Datum vom 23.Oktober 2010 hat die Polizeidirektion Lüneburg eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der sie "Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge" für den "Zeitraum vom 6.11.2010, 00.00 Uhr, bis zum 16.11.2010, 24 Uhr", innerhalb eines für den Castor-Transport bestimmten Korridors untersagt. Schon für Samstag, 6.11.2010, sind unangemeldete Versammlungen verboten, ab Sonntag, 7.11.2010, sind alle öffentlichen Versammlungen in diesem Korridor verboten. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie wird die Proteste gegen den Castortransport mit einer Demonstrationsbeobachtung begleiten.

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10. Juni 2007 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Polizei ist Protest von Beginn an eskalierend und kriminalisierend begegnet

Vom 2. bis 8. Juni 2007 trafen sich rund um Rostock und Heiligendamm Kritiker und Kritikerinnen der Politik der G-8-Staaten. Engagiert und informiert setzen sich internationale Bewegungen für eine radikal andere, eine demokratische, menschenrechtliche und die Umwelt schützende und erhaltende Politik ein. Diese Proteste hat das Komitee für Grundrechte und Demokratie mit insgesamt 30 Demonstrationsbeobachtern und -beobachterinnen begleitet und nun ein erstes deutliches Resümee gezogen: Die Polizei ist dem Protest von Beginn aller Planungen an eskalierend und kriminalisierend begegnet. Von Elke Steven.

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14. November 2006 | Flucht, Migration und Asyl
Appell an Innenminister: Bleiberecht nicht an unerfüllbare Bedingungen knüpfen

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hat in einem Offenen Brief an die Innenminister der deutschen Bundesländer und an den Bundesinnenminister appelliert, die Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge, über die am 16. und 17. November 2006 auf der Innenministerkonferenz in Nürnberg verhandelt wird, nicht als Minimallösung zu beschließen. Das Bleiberecht dürfe nicht an Bedingungen gebunden werden, die von den geduldeten Flüchtlingen kaum zu erfüllen sind. Die gesetzlichen Bedingungen für die geduldeten Flüchtlinge “zielen ja gerade darauf ab, die Flüchtlinge auszugrenzen, statt sie in unsere Gesellschaft zu integrieren”.

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29. September 2005 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
An das Gewissen von Soldaten darf appelliert werden! Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hat die Freisprüche von Atomwaffengegnern durch das Landgericht (LG) Koblenz bestätigt. Er verwarf den Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft als unbegründet. Die Musikerin Hanna Jaskolski aus Erftstadt und der Heidelberger Sozialpädagoge Hermann Theisen hatten am Fliegerhorst in Büchel einen Aufruf an die Soldaten verteilt, der diese aufforderte, sich nicht an der völker- und grundgesetzwidrigen Bereitstellung und Instandhaltung von Atomwaffen zu beteiligen. Von Elke Steven. (mehr...)
26. September 2005 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Das Oberlandesgericht Koblenz muss über die Gewissensfreiheit von Soldaten urteilen. Gegen die landgerichtlichen Freisprüche des Sozialpädagogen Hermann Theisen (Heidelberg) und der Musikerin Hanna Jaskolski (Erftstadt) vom Vorwurf, Soldaten zu rechtswidrigem Verhalten aufgefordert zu haben, hat die Staatsanwaltschaft Koblenz Revision eingelegt, die nun zur Verhandlung steht. Diese findet am kommenden Mittwoch, 28. September 2005, ab 10.45 Uhr statt. (mehr...)
21. Mai 2005 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Präventiv-willkürlich eingehegtes Demonstrationsrecht auf bayrische Art Überall in der Bundesrepublik wird in den letzten Monaten der Befreiung von Krieg und Faschismus gedacht. In Mittenwald dagegen feiern die Gebirgsjäger ungebrochen ihre Tradition, zu der Kriegsverbrechen in Griechenland, Italien und anderswo gehören. Doch den Zeitzeugen der Todesmärsche, den Überlebenden der Konzentrationlager steht in Mittenwald noch nicht einmal angemessener Raum zur Verfügung. Denjenigen, die die Erinnerung an die Kriegsverbrechen wachhalten und der Opfer gedenken, werden die Möglichkeiten, sich zu versammeln und ihre Meinung öffentlich kundzutun, in unerträglichem Maße beschnitten. (mehr...)
22. April 2005 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Hausdurchsuchung bei Atomwaffengegner trotz Freispruch Ende März 2005 wurde Hermann Theisen - nach einer Verurteilung durch das Amtsgericht Cochem - vom Landgericht Koblenz freigesprochen. Mit dem Aufruf an Soldaten, sich der nuklearen Teilhabe zu verweigern, hätten er und die anderen Angeklagten eindeutig nicht zu rechtswidrigen Straftaten aufgefordert. Am 22. April 2005 legte ihm die Heidelberger Polizei einen Amtsgerichtlichen Durchsuchungsbeschluss vor. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte die Durchsuchung von “Wohn- und Geschäftsräumen”, der “Fahrzeuge” und der “Person” beantragt. Beschlagnahmt werden sollten Beweismittel, die für die Ermittlung von Bedeutung sein könnten. Von Elke Steven. (mehr...)
29. März 2005 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
“Nukleare Teilhabe” Deutschlands könnte rechtswidrig sein Die vorsitzende Richterin Wild-Völpel am Landgericht Koblenz hob am 29.3.2005 zwei Urteile des Amtsgerichts Cochem auf und sprach die Angeklagten - Johanna Jaskolski (Erftstadt) und Hermann Theisen (Heidelberg) - frei. Der “Aufruf an alle Bundeswehrsoldaten des Jagdbombergeschwaders 33 (Büchel)” (Rheinland-Pfalz) sei nicht rechtswidrig. Im Gegenteil argumentierte Richterin Wild-Völpel in der mündlichen Urteilsbegründung, es sei eine “respektable und diskutable” Rechtsauffassung, dass die Lagerung von und Drohung mit Atomwaffen, die nukleare Teilhabe, verfassungs- und völkerrechtswidrig sei. Von Elke Steven. (mehr...)
24. März 2005 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Gefährdet Flugblatt die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland? Wegen der Verteilung eines Aufrufs an alle Bundeswehrsoldaten des Jagdbombergeschwaders 33 (Büchel)” (Rheinland-Pfalz) vor dem Fliegerhorst in Büchel werden sich zwei Atomwaffengegner am 29. März 2005 vor dem Landgericht Koblenz verteidigen. Das Amtsgericht Cochem verurteilte die Musikerin Hanna Jaskolski und den Sozialpädagogen Hermann Theisen im November 2004, weil sie mit dem Verteilen eines Flugblatts Bundeswehrsoldaten zur Begehung von Straftaten aufgefordert hätten. Wolfgang Sternstein hat seine Berufung gegen das Urteil zurückgezogen. Wir dokumentieren seine Begründung. (mehr...)
17. Mai 2004 | Flucht, Migration und Asyl
Harsche Kritik an drohendem Berufsverbot Das Komitee für Grundrechte und Demokratie wendet sich in der Angelegenheit eines Realschullehrers in einem offenen Brief an Ministerin Dr. Annette Schavan. Dieser Lehrer soll im Land Baden-Württemberg nicht als Lehrer eingestellt werden. Das Innenministerium hat gegen seine Einstellung interveniert, da Zweifel bestünden, dass er jederzeit Gewähr biete, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten. Grund: er ist Mitglied einer verfassungskonformen Initiative, die unter anderem gegen ausländerfeindliche und neonazistische Bestrebungen aktiv ist. (mehr...)