Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

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10. Mai 2020 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Bundesverwaltungsgericht gibt Klage eines Friedensaktivisten wegen einer waffenkritischen Brief-Petition statt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 6. Mai der Klage des Hirschberger Friedensaktivisten Hermann Theisen (Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen) stattgegeben und das Verhalten des Landratsamts Rottweil als Verstoß gegen das Petitionsrecht aus Art. 17 GG und den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG bewertet. Der Friedensaktivist hatte im Mai 2016 am Firmensitz von Heckler & Koch im baden-württembergischen Oberndorf einen "Öffentlichen Aufruf zum Whistleblowing an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Heckler & Koch GmbH (Oberndorf am Neckar)" verteilt und die Beschäftigten des Waffenherstellers aufgefordert, die Öffentlichkeit über die Hintergründe von illegalen Waffenexporten ihres Arbeitgebers zu informieren.

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29. April 2020 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt über Klage eines Friedensaktivisten

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am 6. Mai 2020 über eine Klage des Hirschberger Friedensaktivisten Hermann Theisen (Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen/DFG-VK). Hintergrund der Klage ist eine Brief-Petition mit Flugblättern, die sich gegen die in Teilen illegale Exportpraxis des Oberndorfer Waffenherstellers Heckler & Koch gerichtet hat. Im September 2016 wandte sich der Friedensaktivist mit der Brief-Petition an die Kreistagsabgeordneten des Landkreises Rottweil sowie die Mitglieder des Stadtrats Oberndorf und forderte sie im Hinblick auf den in Oberndorf am Neckar ansässigen Waffenproduzenten Heckler & Koch dazu auf, "…hier Ihre kommunalpolitischen Einflussmöglichkeiten geltend zu machen, damit es künftig zu keinen illegalen Waffenexporten mehr kommt." Das Landratsamt Rottweil verweigerte due Aushändigung der Brief-Petition an seine Kreistagsabgeordneten.

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17. März 2018 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Dürfen Aufrufe zum Whistleblowing auf dem Werksgelände eines Waffenherstellers verteilt werden, der in illegale Waffendeals verstrickt ist?

Das Amtsgericht Oberndorf verhandelt am Mittwoch, 21.03.2018, über eine Strafanzeige des Waffenherstellers Heckler & Koch (Oberndorf) gegen den Friedensaktivisten Hermann Theisen (Hirschberg), der auch Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) ist. Der Friedensaktivist hatte im Mai 2015 auf dem damals noch frei zugänglichen Heckler & Koch-Gelände Flugblätter an die Beschäftigten verteilt und sie darin aufgefordert, die Öffentlichkeit über die Hintergründe von illegalen Waffenexporten zu informieren.

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27. September 2017 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Sieg der Meinungsfreiheit - klare Niederlage für das Landratsamt Rottweil gegen Hermann Theisen

Am 27. September wurden vor dem Verwaltungsgericht Freiburg die Klagen des Friedensaktivisten Hermann Theisen verhandelt. Dabei feierte Theisen einen juristischen Sieg in entscheidenden Punkten.

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18. September 2017 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Überraschende Kehrtwende im Strafverfahren wegen der Verteilung von Heckler & Koch-Aufrufen zum Whistleblowing

Das Amtsgericht Oberndorf hat die für morgen terminierte Gerichtsverhandlung gegen den Friedensaktivisten Hermann Theisen (Hirschberg) wegen der Verteilung von Heckler & Koch-Aufrufen zum Whistleblowing aufgehoben und heute dem Angeklagten und seinem Verteidiger per Email mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Rottweil "die Klage gemäß § 411 Abs. 3 StPO zurück genommen" habe.

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08. Juli 2016 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Landgericht Koblenz entscheidet über einen atomwaffenkritischen Aufruf zum Whistleblowing

Das Landgericht Koblenz verhandelt am 12.07.2016 über die Strafbarkeit eines atomwaffenkritischen Aufrufs zum Whistleblowing. Hintergrund dafür sind Flugblattaktionen des Heidelberger Atomwaffengegners Hermann Theisen, der auch Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) ist. Mit den Flugblättern hat er wiederholt Soldaten des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 (Büchel) dazu aufgefordert, die Zivilgesellschaft über die Hintergründe der geplanten Aufrüstung jener Atomwaffen zu informieren, die auf dem Fliegerhorst Büchel stationiert sind. Die Staatsanwaltschaft Koblenz fordert jetzt die Verhängung einer Haftstrafe gegen Atomwaffengegner.

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01. Mai 2016 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Meinungsfreiheit auch für die Friedensbewegung!

Über Meinungs- und Kunstfreiheit wird dieser Tage lebhaft diskutiert und öffentlichkeitswirksam für diese Grundrechte gestritten. Die Staatsanwaltschaft Koblenz jedoch verfolgt einen Friedensaktivisten wegen eines Flugblattes in maßlosem Engagement, obwohl ein Oberstaatsanwalt derselben Behörde bereits einmal einen Anfangsverdacht verneint hatte. Es geht um die nukleare Teilhabe Deutschlands und die Aufrüstung der in Büchel stationierten Atomwaffen. Hermann Theisen fordert in unterschiedlichen Flugblättern Soldaten und Zivilbeschäftigte auf, die Öffentlichkeit über die Hintergründe der geplanten Neustationierung von zielgenaueren Atombomben zu informieren, die er als völkerrechts- und grundgesetzwidrig erachtet. Zur Strafverfolgung des Friedensbewegten und zur Situation der Meinungsfreiheit im Land sprach Jens Wernicke mit Elke Steven, Referentin beim Komitee für Grundrechte und Demokratie und Mitherausgeberin des Grundrechte-Reports.

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24. April 2016 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Atomwaffen mit Völkerrecht nicht vereinbar

Die IPPNW solidarisiert sich in einem am 21. April versendeten Offenen Brief an die Staatsanwaltschaft Koblenz mit dem Friedensaktivisten Hermann Theisen aus Heidelberg. Er hat SoldatInnen und Zivilbeschäftigte des Fliegerhorstes Büchel in unterschiedlichen Flugblättern aufgefordert, Befehle und Dienstanweisungen zu verweigern, die im Zusammenhang mit der Stationierung der US-Atomwaffen stehen. Und er informiert die Öffentlichkeit über die Hintergründe der geplanten Neustationierung von zielgenaueren Atombomben, die er als völkerrechts- und grundgesetzwidrig kritisiert.

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01. Februar 2016 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Uneinigkeit bei Koblenzer Staatsanwälten zulasten eines Atomwaffenkritikers

Die strafrechtliche  Bewertung eines atomwaffenkritischen Flugblattes führt zu Chaos innerhalb der Staatsanwaltschaft Koblenz: Ein Oberstaatsanwalt verneint einen Anfangsverdacht bezüglich eines atomaffenkritischen Flugblattes, zwei Staatsanwälte aber erheben Anklage.
Der Heidelberger Atomwaffengegner und Mitglied des Grundrechtekomitees, Hermann Theisen, fordert seit zwei Jahren immer wieder die Bundeswehrsoldaten des Atomwaffenstützpunkts Büchel (Rheinland-Pfalz) dazu auf, die Öffentlichkeit über die Hintergründe der geplanten Atomwaffenmodernisierung zu informieren, die er als völkerrechts- und grundgesetzwidrig erachtet. Hierfür entwarf er drei verschiedene Flugblätter, deren Aufforderungscharakter jeweils nahezu identisch war.

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25. September 2015 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Amtsgericht Cochem verurteilt Atomwaffengegner wegen Aufforderung zum Geheimnisverrat

Flugblätter, mit denen an Bundeswehrsoldaten appelliert wird, die Öffentlichkeit über die nukleare Teilhabe der Bundeswehr zu informieren, sind nach Ansicht des Amtsgerichts Cochem strafbar. Damit seien die in Büchel stationierten Bundeswehrsoldaten zum Geheimnisverrat aufgefordert werden, so Amtsrichter Michel, weshalb er den Heidelberger Friedensaktivisten Hermann Theisen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen á 30 Euro verurteilte. Michel zufolge habe er sogar die Verurteilung zu einer Haftstrafe in Erwägung gezogen, denn die Aufrufe zum Whistleblowing "hätten die Bundeswehrsoldaten und deren Familien ins Unglück stürzen können, wenn sie dem Aufruf gefolgt wären", so der Richter in seiner mündlichen Urteilsbegründung.

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01. September 2015 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Aufruf zum Geheimnisverrat bei der Bundeswehr - Straftat oder Bürgerpflicht?

Das Amtsgericht Cochem verhandelt am Mittwoch, 02.09.2015, 13:30 Uhr, über die Rechtmäßigkeit von atomwaffenkritischen Flugblättern des Heidelberger Atomwaffengegners Hermann Theisen, der auch Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) ist. Theisen hatte im vergangenen Jahr Flugblätter an Bundeswehrsoldaten des Fliegerhorsts Büchel verteilt, um damit gegen die geplante Modernisierung der auf dem Atomwaffenstützpunkt Büchel gelagerten Atomwaffen und gegen die dort praktizierte nukleare Teilhabe der Bundeswehr zu protestieren.

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11. Februar 2015 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Verwaltungsgericht Koblenz betont die Bedeutung des Grundrechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Mit deutlichen Worten stärkt das Verwaltungsgericht Koblenz das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit und erklärt das Verbot eines atomwaffenkritischen Flugblattes für rechtswidrig. Hintergrund der Entscheidung ist ein Flugblatt des Heidelberger Atomwaffengegners Hermann Theisen, womit dieser die Bundeswehrsoldaten des Atomwaffenlagers Büchel im vergangenen Jahr während einer angemeldeten Kundgebung aufgefordert hatte, die Öffentlichkeit über die geplante Modernisierung von Atomwaffen zu informieren. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell verbot die Verteilung des Flugblattes, weil die Soldaten damit zum Geheimnisverrat aufgefordert worden seien.

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26. Januar 2015 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Wurden Bundeswehrsoldaten zum Verrat von Dienstgeheimnissen aufgefordert?

Darf eine Behörde die Verteilung von Flugblättern verbieten, mit denen Bundeswehrsoldaten dazu aufgefordert werden, die Öffentlichkeit umfassend über den aktuellen Stand der geplanten Atomwaffenmodernisierung zu informieren? Das ist die Kernfrage, über die das Verwaltungsgericht Koblenz am kommenden Donnerstag entscheiden muss. Hintergrund ist ein Flugblatt des Heidelberger Atomwaffengegners Hermann Theisen, das sich gegen die geplante Modernisierung der im rheinland-pfälzischen Büchel gelagerten Atomwaffen richtet.

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03. Juni 2014 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Bundesverfassungsgericht muss sich erneut mit Kritik an Rüstungsexporten beschäftigen

Der Heidelberger Friedensaktivist Hermann Theisen, hat Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung durch das Oberlandesgericht München eingereicht. Er wurde wegen Aufforderung zum Geheimnisverrat verurteilt, weil er vor den Rüstungskonzernen Rheinmetall (Düsseldorf) und Krauss-Maffei Wegmann (München) Flugblätter verteilte hatte, um gegen eine Lieferung von Leopard 2-Panzern an Saudi-Arabien zu protestieren. Daraufhin wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.600 Euro verurteilt.

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24. April 2014 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Verhandlung am Amtsgericht Koblenz, 30. April: “Freispruch für Aufruf zur Blockade des Atomwaffenlagers Büchel!”

Das Amtsgericht Koblenz verhandelt am 30.04.2014 über die Strafbarkeit eines Aufrufs zur Blockade des Atomwaffenlagers Büchel. Angeklagt ist der Heidelberger Friedensaktivist und Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Hermann Theisen, der den Blockadeaufruf im April und Mai 2013 vor dem Atomwaffenlager Büchel und dem Hauptbahnhof in Koblenz verteilt hatte. Damit wollte er für eine im August 2013 geplante 24-stündige Sitzblockade vor dem Atomwaffenlager Büchel mobilisieren. Die Staatsanwaltschaft Koblenz ließ die Flugblätter beschlagnahmen und klagte Theisen wegen Öffentlicher Aufforderung zu Straftaten (§111, § 240 StGB) an, da mit den Flugblättern zu Nötigungshandlungen aufgefordert worden sei.

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14. März 2014 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Aufforderungen zur Blockade des Atomwaffenlagers Büchel sind rechtens

Überraschend deutlich hat das Verwaltungsgericht Koblenz der Klage des Heidelberger Atomwaffengegners und Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Hermann Theisen stattgegeben. Gegenstand der Klage war ein Flugblatt, mit dem Theisen im vergangenen Frühjahr zu den im Sommer 2013 geplanten Sitzblockaden vor dem Atomwaffenlager Büchel mobilisiert hatte. Die Staatsanwaltschaft Koblenz ließ die Aufrufe beschlagnahmen und erwirkte einen Strafbefehl, da der Blockadeaufruf strafbar sei. Nachdem sich auch die Stadtverwaltung Koblenz dieser Auffassung anschloss und eine Verteilung der Flugblätter verbot, klagte Theisen vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gegen dieses Verbot.

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25. Februar 2014 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Darf das Atomwaffenlager Büchel blockiert werden?

Das Verwaltungsgericht Koblenz verhandelt am Donnerstag, 27.02.2014, über eine Klage des Heidelberger Atomwaffengegners Hermann Theisen. Dieser hatte für Mai 2013 eine Kundgebung vor dem Hauptbahnhof Koblenz angemeldet und dabei angekündigt, einen Blockadeaufruf zu verteilen. Mit dem Aufruf wollte er für die im Sommer 2013 geplanten Sitzblockaden vor dem Atomwaffenlager Büchel mobilisieren und zugleich an die rechtswidrige Verurteilungspraxis von gewaltfreien Sitzblockierern in den 1980er Jahren erinnern.

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10. Juli 2013 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Landgericht München verurteilt Friedensaktivisten wegen einer Flugblattaktion gegen Leopard 2-Lieferungen an Saudi-Arabien

Das Landgericht München hat den Heidelberger Friedensaktivisten Hermann Theisen wegen einer Flugblattaktion zu einer Geldstrafe von 2.600 Euro (65 Tagessätze à 40 Euro) verurteilt. Vor einem Jahr hatte Theisen Flugblätter an die Mitarbeiter von Krauss-Maffei Wegmann in München verteilt, um damit gegen die geplante Lieferung von Leopard 2-Panzern an Saudi-Arabien zu protestieren. Die zivilgesellschaftliche Debatte um geplante Rüstungslieferungen in ein Land, in dem es immer wieder zu schweren Menschenrechtsverletzungen kommt, sollte mit der Flugblattaktion in die Rüstungsfirma hineingetragen werden.

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06. Juli 2013 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Landgericht München verhandelt über Leopard 2-Protest

Angeklagt ist der Heidelberger Friedensaktivist Hermann Theisen, der im Juli 2012 in München vor den Werkstoren von Krauss-Maffei Wegmann Flugblätter an die dortigen Mitarbeiter verteilt hatte. Damit sollte die noch immer andauernde öffentliche Debatte um die geplante Leopard 2-Lieferung an Saudi-Arabien unmittelbar in den Rüstungskonzern hineingetragen werden. Das Amtsgericht München verurteilte Theisen daraufhin im Februar d.J. wegen Öffentlicher Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) zu einer Geldstrafe. Sowohl Theisen, als auch die Staatsanwaltschaft München, legten Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts ein.

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14. Februar 2013 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Amtsgericht München verurteilt Friedensaktivisten wegen Leopard 2-Protest

Das Amtsgericht München hat heute den Heidelberger Friedensaktivisten Hermann Theisen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 40,- Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft München hatte gar 90 Tagessätze à 60,- Euro gefordert. Theisen hatte im Sommer des vergangenen Jahres die Mitarbeiter der Rüstungsfirma Krauss-Maffei Wegmann (München) mit Flugblättern dazu aufgefordert, Informationen zu der bereits seit längerer Zeit in Rede stehenden Leopard 2-Panzer-Lieferung an Saudi-Arabien der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ein solcher Rüstungsexport verstoße gegen die Politischen Grundsätze der Bundesregierung zu Rüstungsexporten, weshalb die Öffentlichkeit einen Anspruch auf diesbezügliche Informationen habe, so Theisen. Von Martin Singe.

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06. Februar 2013 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Gerichtsverhandlung wegen Protest gegen Leopard 2-Export

Das Amtsgericht München verhandelt am 14.02.2013 über die Rechtmäßigkeit einer Gewaltfreien Aktion gegen Leopard 2-Lieferungen an Saudi-Arabien. Der Friedensaktivist Hermann Theisen aus Heidelberg hatte im Juli letzten Jahres vor den Werkstoren von Krauss-Maffei Wegmann (München) Flugblätter an die dortigen Mitarbeiter verteilt und diese zu Boykott- und Sabotagehandlungen gegen den geplanten Panzerdeal mit Saudi-Arabien aufgefordert. Die Flugblätter stellten eine gezielte Provokation dar, um den Diskussionsprozess über den illegalen Rüstungsexport voranzubringen. Von Martin Singe.

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03. Januar 2013 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Strafbefehl über 1.500 Euro wegen Leopard 2-Protest

Der Friedensaktivist Hermann Theisen aus Heidelberg hat ausgerechnet am Menschenrechtstag, dem 10.12.2012, einen Strafbefehl des Münchener Amtsgerichts erhalten, in dem er zur Zahlung einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30,-Euro aufgefordert wird. Der Vorwurf lautet "öffentliche Aufforderung zu Straftaten nach § 111 StGB". Theisen hatte im Juli vor den Panzerschmieden Krauss-Maffei Wegmann (KMW) in München und Rheinmetall in Düsseldorf Flugblätter an die Angestellten verteilt, in denen diese zu Boykott- und Sabotagehandlungen gegen den geplanten Panzer-Deal aufgefordert wurden.

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29. Juli 2006 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Zwei Monate Haft für ein Flugblatt, das überall in Deutschland verbreitet werden darf

Im Juni 2004 verteilte eine fünfköpfige Gruppe von Friedensfreunden ein Flugblatt vor dem Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel in der Südeifel. In diesem Flugblatt wurden die deutschen Soldaten aufgefordert, sich an Wartung und Einsatz der rund 20 dort gelagerten amerikanischen Atombomben nicht zu beteiligen.Die Staatsanwaltschaft Koblenz sah in der Verteilung dieses Flugblatts eine strafbare Handlung und brachte die Gruppe vor Gericht. Zwei Mitglieder der Gruppe haben auf ihrem Weg durch die Instanzen einen rechtskräftigen Freispruch errungen. Dennoch muss nun Wolfgang Sternstein für dieselbe Tat, für die alle anderen Angeklagten freigesprochen wurden, für zwei Monate ins Gefängnis.

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29. September 2005 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
An das Gewissen von Soldaten darf appelliert werden! Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hat die Freisprüche von Atomwaffengegnern durch das Landgericht (LG) Koblenz bestätigt. Er verwarf den Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft als unbegründet. Die Musikerin Hanna Jaskolski aus Erftstadt und der Heidelberger Sozialpädagoge Hermann Theisen hatten am Fliegerhorst in Büchel einen Aufruf an die Soldaten verteilt, der diese aufforderte, sich nicht an der völker- und grundgesetzwidrigen Bereitstellung und Instandhaltung von Atomwaffen zu beteiligen. Von Elke Steven. (mehr...)
26. September 2005 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Das Oberlandesgericht Koblenz muss über die Gewissensfreiheit von Soldaten urteilen. Gegen die landgerichtlichen Freisprüche des Sozialpädagogen Hermann Theisen (Heidelberg) und der Musikerin Hanna Jaskolski (Erftstadt) vom Vorwurf, Soldaten zu rechtswidrigem Verhalten aufgefordert zu haben, hat die Staatsanwaltschaft Koblenz Revision eingelegt, die nun zur Verhandlung steht. Diese findet am kommenden Mittwoch, 28. September 2005, ab 10.45 Uhr statt. (mehr...)
31. Mai 2005 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Landgericht Heidelberg: Hausdurchsuchung bei Atomwaffengegner war rechtswidrig Überraschende Post erhielt der Atomwaffengegner Hermann Theisen aus Heidelberg Ende letzter Woche vom Landgericht Heidelberg. Im Beschluss vom 24. Mai 2005 wird die bei ihm durchgeführte Hausdurchsuchung vom 22. April als rechtswidrig angesehen und die “Beschlagnahme von 1800 Flugblättern” aufgehoben. Damit folgt das Landgericht der Beschwerde Theisens und verwarf den Beschluss zur Hausdurchsuchung des Amtsgerichts Heidelberg vom 15. März. In den Flugblättern werden alle Soldaten dazu aufgerufen, sich der “völker- und grundgesetzwidrigen” nuklearen Teilhabe in Büchel zu verweigern. (mehr...)
22. April 2005 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Hausdurchsuchung bei Atomwaffengegner trotz Freispruch Ende März 2005 wurde Hermann Theisen - nach einer Verurteilung durch das Amtsgericht Cochem - vom Landgericht Koblenz freigesprochen. Mit dem Aufruf an Soldaten, sich der nuklearen Teilhabe zu verweigern, hätten er und die anderen Angeklagten eindeutig nicht zu rechtswidrigen Straftaten aufgefordert. Am 22. April 2005 legte ihm die Heidelberger Polizei einen Amtsgerichtlichen Durchsuchungsbeschluss vor. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte die Durchsuchung von “Wohn- und Geschäftsräumen”, der “Fahrzeuge” und der “Person” beantragt. Beschlagnahmt werden sollten Beweismittel, die für die Ermittlung von Bedeutung sein könnten. Von Elke Steven. (mehr...)
29. März 2005 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
“Nukleare Teilhabe” Deutschlands könnte rechtswidrig sein Die vorsitzende Richterin Wild-Völpel am Landgericht Koblenz hob am 29.3.2005 zwei Urteile des Amtsgerichts Cochem auf und sprach die Angeklagten - Johanna Jaskolski (Erftstadt) und Hermann Theisen (Heidelberg) - frei. Der “Aufruf an alle Bundeswehrsoldaten des Jagdbombergeschwaders 33 (Büchel)” (Rheinland-Pfalz) sei nicht rechtswidrig. Im Gegenteil argumentierte Richterin Wild-Völpel in der mündlichen Urteilsbegründung, es sei eine “respektable und diskutable” Rechtsauffassung, dass die Lagerung von und Drohung mit Atomwaffen, die nukleare Teilhabe, verfassungs- und völkerrechtswidrig sei. Von Elke Steven. (mehr...)
24. März 2005 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Gefährdet Flugblatt die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland? Wegen der Verteilung eines Aufrufs an alle Bundeswehrsoldaten des Jagdbombergeschwaders 33 (Büchel)” (Rheinland-Pfalz) vor dem Fliegerhorst in Büchel werden sich zwei Atomwaffengegner am 29. März 2005 vor dem Landgericht Koblenz verteidigen. Das Amtsgericht Cochem verurteilte die Musikerin Hanna Jaskolski und den Sozialpädagogen Hermann Theisen im November 2004, weil sie mit dem Verteilen eines Flugblatts Bundeswehrsoldaten zur Begehung von Straftaten aufgefordert hätten. Wolfgang Sternstein hat seine Berufung gegen das Urteil zurückgezogen. Wir dokumentieren seine Begründung. (mehr...)
04. Dezember 2004 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Zwei Monate Strafhaft für die Verteilung eines Flugblatts Das Amtsgericht Cochem verurteilte am 23.11.2004 vier gewaltfreie Atomwaffengegner. Sie hatten lediglich vor dem Fliegerhorst Büchel Flugblätter verteilt, in denen sie gemeinsam mit anderen UnterzeichnerInnen die Soldaten aufrufen, rechtswidrige Befehle zu verweigern. Ein borniertes Gericht, das schon die Anklageschrift nicht hätte zulassen dürfen, ließ alle Argumente der Angeklagten an einer dicken Panzerwand abprallen, lehnte alle Beweisanträge ab und verurteilte zu hohen Strafen. Außer einem Bericht über die Verhandlung dokumentieren wir die Verteidigungsrede von Wolfgang Sternstein. (mehr...)
17. November 2004 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Anklage wegen Aufforderung zur Befehlsverweigerung zugelassen! Im März und Juni dieses Jahres haben Friedensaktivisten aus Berlin, Erftstadt, Wetzlar, Stuttgart und Heidelberg vor den Toren des Fliegerhorsts im rheinland-pfälzischen Büchel an die dort stationierten Bundeswehrsoldaten einen Aufruf zur Befehlsverweigerung verteilt. Die Soldaten wurden darin aufgefordert, ihre Beteiligung an der völker- und grundgesetzwidrigen nuklearen Teilhabe zu unterlassen. Die Staatsanwaltschaft Koblenz ließ den Aufruf beschlagnahmen und beantragte den Erlass eines Strafbefehls sowie die Zulassung einer Anklage. Von Hermann Theisen. (mehr...)
16. September 2004 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Strafverfahren wegen Aufruf zur Befehlsverweigerung im Rahmen der nuklearen Teilhabe in Büchel Am 8. Juni 2004 haben fünf Friedensaktivisten einen Aufruf zur Befehlsverweigerung an Bundeswehrsoldaten des Jagdbombergeschwaders 33 Büchel verteilt. Dabei wurden die Soldaten aufgerufen “jegliche Beteiligung an der völker- und grundgesetzwidrigen nuklearen Teilhabe” zu verweigern. Jetzt wurde ein Strafverfahren gegen die Aktivisten eingeleitet. So wird es am 23. November am Amtsgericht Cochem zur ersten Verhandlung dieser Art im Zusammenhang mit der nuklearen Teilhabe in Büchel kommen. (mehr...)
14. Juli 2004 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Warnung vor Straftaten strafbar? Ein Aufruf zur Befehlsverweigerung und die Reaktion von Bundeswehr und Justiz Im Rahmen einer Gewaltfreien Aktion haben am 8. Juni 2004 Friedensaktivisten am Fliegerhorst im rheinland-pfälzischen Büchel an die dort stationierten Bundeswehrsoldaten einen Aufruf zur Befehlsverweigerung verteilt. Unterschrieben wurde der Aufruf von bisher 38 Personen als Erstunterzeichner bzw. Unterstützer, die ein breites Spektrum der bundesdeutschen Friedensbewegung abdecken. Die Aufrufe wurden von der Polizei beschlagnahmt, weil Gefahr in Verzug bestehe. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt. (mehr...)