Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

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31. Juli 2019 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
“Unbequemer, aber wichtiger Mahner für eine friedliche Welt”

Die evangelische Friedensarbeit trauert um den Bremer Pfarrer Ulrich Finckh, der vor wenigen Tagen im Alter von 91 Jahren verstorben ist. "Der überzeugte Pazifist Ulrich Finckh gehört seit Jahrzehnten zu den oft auch unbequemen Motoren der kirchlichen Friedensarbeit. Unermüdlich setzt er sich immer wieder für den Frieden und die Ächtung des Krieges sowie für eine gewaltfreie Welt ein, auch in Zeiten, in denen dazu Mut gehörte", würdigt der Friedensbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Renke Brahms, den Verstorbenen. Im Zweiten Weltkrieg habe er hautnah als Soldat die Schrecken des Krieges erlebt. "Dies hat ihn sein Leben lang geprägt", so Brahms.

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16. März 2019 | Buchrezensionen
Pimpf, Pfarrer, Pazifist und Publizist

"Abenteuerlich, wie?" - war eine von Pastor Ulrich Finckhs oft gebräuchlichen Aussprüchen, wenn es um die Bezeichnung eines kaum glaublichen, unzumutbaren Sachverhalts oder Unrechts in Politik und Ämterpraxis ging, was seinen demokratischen Widerspruch hervorrief. Der in Folge in der Regel auch mit einer Einmischung seinerseits verbunden war, wenn sie nicht nur sein unbestechliches Rechtsempfinden, sondern auch seine Zuständigkeit in einer wahrgenommenen Funktion berührte. Und derer gab es im Leben des 1927 in Heilbronn geborenen Süddeutschen aus nicht unbedeutender Familie verschiedene. Von Elmar Klink.

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15. Februar 2011 | Gewalt, Gewaltfreiheit und Frieden
Kriegsdienstverweigerung in Deutschland

Nach dem Krieg hat der Parlamentarische Rat nach massenhaften Eingaben von pazifistischen und Frauenorganisationen im Grundgesetz als Teil und Ausfluss der Gewissensfreiheit das Recht der Kriegsdienstverweigerung beschlossen. Aktuell wurde das Recht erst mit der Wehrverfassung und der Wiedereinführung der Wehrpflicht 1955. Das im Grundgesetz vorgesehene Ausführungsgesetz zur Regelung der KDV war dann aber kein Gesetz zum Schutz der Gewissen, sondern ausgerechnet das Wehrpflichtgesetz. Obwohl Artikel 19, 2 GG ausdrücklich vorschreibt, dass in keinem Fall ein Grundrecht im Wesensgehalt angetastet werden darf, wurde mit der Wehrpflicht mindestens das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2, 2 GG) nicht nur angetastet, sondern für Wehrpflichtige aufgehoben. Von Ulrich Finckh.

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