Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

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Recht, Justiz

01. Januar 2015

Versöhnung, wo trennende Mauern der Feindschaft abgebrochen werden

Georg Meusel, einer der führenden Köpfen der Bürgerbewegung in Zwickau/Sachsen während der Friedlichen Revolution im Dezember 1989 hat anlässlich des 25. Jahrestages der Öffnung der innerdeutschen Grenze unter der Überschrift "Versöhnung, wo trennende Mauern der Feindschaft abgebrochen werden" einige Gedanken und Erfahrungen niedergeschrieben. (mehr...)


03. Juni 2014

Bundesverfassungsgericht muss sich erneut mit Kritik an Rüstungsexporten beschäftigen

Der Heidelberger Friedensaktivist Hermann Theisen, hat Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung durch das Oberlandesgericht München eingereicht. Er wurde wegen Aufforderung zum Geheimnisverrat verurteilt, weil er vor den Rüstungskonzernen Rheinmetall (Düsseldorf) und Krauss-Maffei Wegmann (München) Flugblätter verteilte hatte, um gegen eine Lieferung von Leopard 2-Panzern an Saudi-Arabien zu protestieren. Daraufhin wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.600 Euro verurteilt. (mehr...)


24. April 2014

Verhandlung am Amtsgericht Koblenz, 30. April: "Freispruch für Aufruf zur Blockade des Atomwaffenlagers Büchel!"

Das Amtsgericht Koblenz verhandelt am 30.04.2014 über die Strafbarkeit eines Aufrufs zur Blockade des Atomwaffenlagers Büchel. Angeklagt ist der Heidelberger Friedensaktivist und Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Hermann Theisen, der den Blockadeaufruf im April und Mai 2013 vor dem Atomwaffenlager Büchel und dem Hauptbahnhof in Koblenz verteilt hatte. Damit wollte er für eine im August 2013 geplante 24-stündige Sitzblockade vor dem Atomwaffenlager Büchel mobilisieren. Die Staatsanwaltschaft Koblenz ließ die Flugblätter beschlagnahmen und klagte Theisen wegen Öffentlicher Aufforderung zu Straftaten (§111, § 240 StGB) an, da mit den Flugblättern zu Nötigungshandlungen aufgefordert worden sei. (mehr...)


14. März 2014

Aufforderungen zur Blockade des Atomwaffenlagers Büchel sind rechtens

Überraschend deutlich hat das Verwaltungsgericht Koblenz der Klage des Heidelberger Atomwaffengegners und Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Hermann Theisen stattgegeben. Gegenstand der Klage war ein Flugblatt, mit dem Theisen im vergangenen Frühjahr zu den im Sommer 2013 geplanten Sitzblockaden vor dem Atomwaffenlager Büchel mobilisiert hatte. Die Staatsanwaltschaft Koblenz ließ die Aufrufe beschlagnahmen und erwirkte einen Strafbefehl, da der Blockadeaufruf strafbar sei. Nachdem sich auch die Stadtverwaltung Koblenz dieser Auffassung anschloss und eine Verteilung der Flugblätter verbot, klagte Theisen vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gegen dieses Verbot. (mehr...)


25. Februar 2014

Darf das Atomwaffenlager Büchel blockiert werden?

Das Verwaltungsgericht Koblenz verhandelt am Donnerstag, 27.02.2014, über eine Klage des Heidelberger Atomwaffengegners Hermann Theisen. Dieser hatte für Mai 2013 eine Kundgebung vor dem Hauptbahnhof Koblenz angemeldet und dabei angekündigt, einen Blockadeaufruf zu verteilen. Mit dem Aufruf wollte er für die im Sommer 2013 geplanten Sitzblockaden vor dem Atomwaffenlager Büchel mobilisieren und zugleich an die rechtswidrige Verurteilungspraxis von gewaltfreien Sitzblockierern in den 1980er Jahren erinnern. (mehr...)


09. Januar 2014

Die schreckliche deutsche Normalität

Im von deutschen Truppen besetzten Italien ermordeten am 24. März 1944 SS-Soldaten 335 Menschen in der Nähe von Rom. Dies geschah als "Vergeltung" für einen Anschlag der antifaschistischen Widerstandsbewegung gegen die Wehrmacht, bei dem 33 deutsche Soldaten ums Leben kamen. Der SS-Mann Erich Priebke war zusammen mit seinem Vorgesetzten Herbert Kappler an diesem Massaker in den Ardeatinischen Höhlen bei Rom direkt beteiligt, hakte die Liste der aus einem Gefängnis ausgesuchten Opfer ab und erschoss selbst zwei Gefangene. Von Horst Blume. (mehr...)


22. Dezember 2013

Wolfgang Sternstein: Einlassung bei Gerichtsverhandlung wegen sieben Blockaden gegen Stuttgart 21

Am 16.12.2013 fand vor dem Amtsgericht Stuttgart ein Prozess gegen Dr. Wolfgang Sternstein wegen der Teilnahme an sieben Blockadeaktionen gegen Stuttgart 21 im Jahr 2011 statt. Das Interesse an der Verhandlung war sehr groß. Mehr als 60 Zuhörerinnen und Zuhörer waren gekommen, um dem Angeklagten ihre Solidarität zu erweisen und seine Einlassung zu hören. Die Richterin ließ ihn ohne Unterbrechung die ganze Rede halten, die Grundsätzliches zum Zivilen Ungehorsam (zU) und zur höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Nötigungsparagraphen 240 StGB beinhaltete, aber auch heftige Korruptionsvorwürfe an die Parteien und die Regierung. Wir dokumentieren hier die Einlassung von Wolfgang Sternstein.
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11. Dezember 2013

Kunduz-Entscheidung des Landgerichts Bonn: Schwere Niederlage für das Völkerrecht

Das Landgericht Bonn hat am 11. Dezember 2013 die Klage von Opfern des Bombenabwurfes bei Kunduz abgewiesen. Oberst Klein hatte am 4. September 2009 befohlen, zwei auf einer Sandbank festgefahrene Tanklaster und die umstehenden Menschen durch Bombenabwürfe zu vernichten. Etwa 140 Menschen, vorwiegend Zivilisten, kamen in den Flammen um. Von Martin Singe. (mehr...)


29. September 2013

Polizei verfolgt Kriegsgegner anstelle von Kriegstreibern und Kriegstätern

Mit erneuter polizeilicher Kriminalisierung von Widerstand gegen Krieg und Kriegsvorbereitung sieht sich der Politische Geschäftsführer der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Monty Schädel konfrontiert. Gleich zweimal erhielt er in den vergangenen Tagen Post von der Polizei, die ihn über gegen ihn laufende Ermittlungen informierte und Auskunft haben wollte. (mehr...)


10. Juli 2013

Landgericht München verurteilt Friedensaktivisten wegen einer Flugblattaktion gegen Leopard 2-Lieferungen an Saudi-Arabien

Das Landgericht München hat den Heidelberger Friedensaktivisten Hermann Theisen wegen einer Flugblattaktion zu einer Geldstrafe von 2.600 Euro (65 Tagessätze à 40 Euro) verurteilt. Vor einem Jahr hatte Theisen Flugblätter an die Mitarbeiter von Krauss-Maffei Wegmann in München verteilt, um damit gegen die geplante Lieferung von Leopard 2-Panzern an Saudi-Arabien zu protestieren. Die zivilgesellschaftliche Debatte um geplante Rüstungslieferungen in ein Land, in dem es immer wieder zu schweren Menschenrechtsverletzungen kommt, sollte mit der Flugblattaktion in die Rüstungsfirma hineingetragen werden. (mehr...)