Deutsche Erfahrungen mit Versöhnungsarbeit vor OrtVon Ullrich Hahn, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Internationalen Versöhnungsbundes - Deutscher Zweig 1.) Versöhnung zwischen Menschen setzt zeitlich den Kampf ums Recht (Gerechtigkeit /Menschenrecht) voraus und kann diesen Kampf nicht ersetzen. Bemühungen um eine Versöhnung haben in der Regel erst dann Raum, wenn der Konflikt zumindest vorläufig entschieden ist, wenn es Sieger und Besiegte, Täter und Opfer gibt. (Der Internationale Versöhnungsbund / IFOR wurde nach dem Ersten Weltkrieg gegründet. So lange der Krieg dauerte, verweigerte eine mehr oder weniger große Minderheit die Beteiligung an diesem Krieg; Versöhnungsarbeit über die Fronten hinweg war nicht möglich. Aktion Sühnezeichen wurden nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet. Während des Faschismus ging es um Widerstand, gewaltsam oder gewaltlos, nicht um Versöhnung. Solange ein unrechter Zustand anhält, zumindest subjektiv als ungerecht empfunden wird, und die darunter Leidenden noch an eine Veränderung zu ihren Gunsten glauben, steckt jedes Reden von Versöhnung in Gefahr, nur Beschwichtigung zu sein, meist zu Gunsten derer, die vom Status quo profitieren. 2.) Versöhnung kann beginnen, wenn der Streit zwischen Menschen, der Kampf ums Recht, nicht nur seinen Abschluss gefunden hat, sondern das Ergebnis auch von der unterlegenen Seite hingenommen wird. Zweitrangig ist, ob das Ergebnis als gerecht oder ungerecht empfunden wird und wie dieses Ergebnis erreicht wurde - durch Einsicht, durch einen Kompromiss, durch Trennung der streitenden Parteien oder auch nur durch erzwungene Unterwerfung. Die nach 1945 aus Schlesien, dem Sudetenland oder anderswoher vertriebenen Deutschen brauchen diese Vertreibung nicht als gerecht anerkennen, um versöhnungsbereit zu sein, aber sie müssen das Ergebnis als Tatsache hinnehmen. Solange eine Revision der Umstände angestrebt wird, ist der Kampf noch nicht zu Ende und bleibt eine Versöhnung deshalb aufgeschoben. Das Schlagwort “keine Versöhnung ohne Gerechtigkeit” ist als Prinzip nicht immer richtig. Es gab und gibt glücklicherweise immer wieder auch auf dem Boden ungerechter Tatsachen Versöhnung zwischen Menschen. Es gibt vielfältige Gründe, sich zwar nicht mit jedem, aber doch mit manchem Unrecht abzufinden und einen neuen Anfang zu suchen. Für die “Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des Deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn” war die so überschriebene Denkschrift der Evangelischen Kirche ein wichtiger Wendepunkt für den Beginn der Versöhnung: Die offizielle westdeutsche Politik betonte bis dahin noch immer “unverzichtbare Rechtsansprüche” auf Rückgabe der verlorenen Ostgebiete, die als “unter polnischer / russischer Verwaltung” stehend angesehen wurden. Während meiner eigenen Schulzeit bis 1968 waren die Landkarten Deutschlands “in den Grenzen von 1937” noch selbstverständlich. Die Denkschrift, die sich vor allem an die Vertriebenen selbst wendet, hört erstmals auf, von solchen “unverzichtbaren Rechtsansprüchen” zu reden. Sie benennt zwar auch die Schuld der Anderen, der Polen, an der Vertreibung, jedoch wird deren Schuld erst nach der eigenen, deutschen Schuld als Ursache der Vertreibung genannt. Diese Denkschrift bereitete geistig den Boden für eine neue Ostpolitik. Auf dem Weg dorthin erfolgte dann ein Zeichen, das im Ausland wohl noch deutlicher wahrgenommen wurde, als in Deutschland: Willi Brandt fiel als deutscher Bundeskanzler im Dezember 1970 bei einem Besuch des Warschauer Gettos vor der dortigen Gedenkstätte auf die Knie. 3.) Um das, wenn auch vielleicht ungerechte Ergebnis eines Konflikts hinnehmen zu können, bedarf es einer sicheren neuen Existenz als Vorbedingung für einen neuen Anfang. Diese neue sichere Existenz ist nicht nur äußerlich unabdingbar, um auf eine Revision der Ergebnisse eines Konflikts zu verzichten. Die neue Existenz ist auch nötig zur eigenen Selbstachtung als Voraussetzung für ein Gespräch, einen Dialog mit der anderen Seite. (Im Falle der deutschen Vertriebenen war es hierfür wesentlich, dass sie im westlichen Teil Deutschlands Aufnahme und neue Heimat finden konnten und dass durch entsprechende gesetzliche Maßnahmen (Lastenausgleich, Fremdrentengesetz etc.) ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Absicherung und Solidarausgleich erfolgte). Das Aufdecken der Wahrheit scheint mir im Versöhnungsprozess eine wichtigere Rolle zu spielen als die Herstellung von Gerechtigkeit, wenn Gerechtigkeit verstanden wird als der Zustand, der “ursprünglich” einmal da war. Die Hinnahme eines als unrecht erlebten Geschehens fällt wesentlich leichter, wenn die Vorgänge von beiden Seiten als Tatsachen anerkannt und offengelegt werden. (Meine aus Schlesien vertriebene Mutter hatte sich nach meinem Eindruck schon früh mit dem Verlust der alten Heimat abgefunden. Bei einem gemeinsamen Besuch an den Stätten ihrer früheren Heimat hatten ihre bis heute fortwirkenden seelischen Verletzungen nichts damit zu tun, dass in ihrem Elternhaus nunmehr fremde Menschen wohnen, sondern dass in ihrer Heimat alle Spuren einer früheren deutschen Kultur sorgsam ausgemerzt wurden. In dem Aufdecken der Wahrheit sehe ich auch den einzigen Sinn der Strafverfahren gegen Pinochet und andere Repräsentanten von Regierungskriminalität, auch den Sinn der Verfahren gegen Eichmann, den Ausschwitz-Prozess und andere. Über die Aufdeckung von Wahrheit hinaus sehe ich selbst keinen Sinn darin, verwirrte, alte Männer ins Gefängnis zu stecken.) 4.) Versöhnung zwischen Großgruppen oder gar Völkern ist kein einheitlicher und zeitgleicher Vorgang. Sie wird vornehmlich in der Regel zunächst von denen betrieben, die sich schon während des Konflikts vom Unrecht der eigenen Seite distanziert hatten. (Es war bezeichnenderweise Willi Brandt als Bundeskanzler, der als vormaliger Emigrant zu einem Kniefall in Warschau fähig war; Martin Niemöller, als langjähriger KZ-Insasse, war in der Lage, nach 1945 erste Brücken zu den früheren Feinden in Ost und West zu schlagen. Kriegsdienstverweigerer des Ersten und Zweiten Weltkrieges waren danach oft als Erste zur Begegnung fähig, darunter traditionell viele Quäker, die sich ganz praktisch den Hungernden unter den früheren Feinden annehmen konnten. Ernest Dawe, der als englischer Kriegsdienstverweigerer während des Krieges in einem Bergwerk Zwangsarbeit leisten musste, nahm nach 1945 als englischer Pfarrer in der Pfalz seine lebenslange Versöhnungsarbeit auf; er ist dort im Februar 2000 gestorben. Der Gründer von “Aktion Sühnezeichen”, Lothar Kreyssig, hatte während des Krieges als einziger deutscher Vormundschaftsrichter gegen die systematische Vernichtung von Behinderten protestiert und gegen die SS Strafanzeige gestellt. Auch die Freiwilligen von Aktion Sühnezeichen waren in der Regel junge Menschen, die am Unrecht des Nationalsozialismus selbst keine Mitschuld trugen.) Im wesentlichen findet der Versöhnungsprozess dabei nicht zwischen den ursprünglichen Gegnern statt, sondern in Auseinandersetzung zwischen einer versöhnungsbereiten Minderheit und der das eigene Unrecht verdrängenden Mehrheit innerhalb der eigenen Großgruppe. (In diesem Sinne war auch die oben genannte Vertriebenendenkschrift nicht an die polnischen Nachbarn, sondern an die deutschen Vertriebenen innerhalb Deutschlands gerichtet.) 5.) Versöhnung ist nicht umsonst zu haben; sie hat ihren Preis. (Für die Vertriebenen bedeutete und bedeutet dies, auf eigene Rechtspositionen, z.B. die Rückgabe ihres verlassenen Eigentums oder entsprechende Ersatzansprüche zu verzichten. Im Rahmen des ‘Täter-Opfer-Ausgleichs” wird die Schadenswiedergutmachung durch den Täter konkret angesprochen . Seit 1990 ist diese Alternative zur Bestrafung im Jugendgerichtsgesetz geregelt, seit 1994 auch im StGB (§ 46 a). Das Gesetz spricht in diesem Zusammenhang nicht von “Versöhnung” sondern von einem “Ausgleich”, dem “Bemühen” und “ernsthaften Streben” des Täters zur Wiedergutmachung gegenüber dem Verletzten. Von dieser Möglichkeit, von Strafe abzusehen, machen Staatsanwaltschaft und Justiz bisher noch einen verschwindend geringen Gebrauch trotz guter Erfahrungen in den hierfür eingerichteten Vermittlungsstellen.) 6.) Anders als die vorangegangene, aufgezwungene Sachentscheidung setzt die nachfolgende Versöhnung eine freiwillige Zuwendung voraus. Das gilt - im Idealfall - auch für die Wiedergutmachung des angerichteten Schadens. Die Verpflichtung zum Schadensersatz ist zwar eine sinnvolle und selbstverständliche Konsequenz jeden Unrechts. Erfolgt sie aber nicht aus Einsicht, kann die auferlegte Wiedergutmachung als Teil der aufgezwungenen Sachentscheidung empfunden werden und eher Anreiz zur Revanche als zur Versöhnung sein (so die Reparationsregelungen im V e r s a i l l e r - V e r t r a g 19l 9 , die ihrerseits dazu beitrugen, den geistigen Boden für einen Revanche-Krieg zu bereiten.) 7.) Im zwischenmenschlichen Bereich ist Versöhnung nicht lebensnotwendig. Vielen Kontrahenten mag es genügen, nach dem Streit nichts mehr miteinander zu tun zu haben und das Geschehene allmählich zu vergessen. Anderes gilt für den gesellschaftlichen oder zwischenstaatlichen Bereich. Der vorhandene Hass nach einem Krieg oder langer Unterdrückung kann die Versöhnung als lebensnotwendige Bedingung für die Zukunft erscheinen lassen (s. die Feindschaft mit Frankreich nach dem Ersten Weltkrieg). Dabei wird der Versöhnungsprozess je nach der Schwere der zugefügten Verletzungen / Traumata oft nicht innerhalb einer Generation zum Erfolg führen. (Die Vertriebenen-Denkschrift von 1965 rechnete damit, “dass viele Vertriebene bis an ihr Lebensende von der Grunderfahrung der Vertreibung bestimmt bleiben und sich als Heimatlose fühlen werden”). Wichtig ist aber, dass die Feindschaft nicht auf die nächste Generation übertragen wird. (Trotz mehrerer Besuche in ihrer alten Heimat ist meine zwischenzeitlich 83-jährige Mutter sicher noch nicht in der Lage, einen unbefangenen Umgang mit Angehörigen des polnischen Volkes zu pflegen. Dies ist mir als Teil der nächsten Generation inzwischen möglich, aber selbst auch nicht automatische Folge der “späten Geburt”.) 8.) Versöhnung kann gelingen, muss aber nicht. Es gibt genügend Beispiele für vergebliches Bemühen. Wo die Versöhnung bewusst und von beiden Seiten gesucht wird, steht sie vielleicht am Ende eines langen Weges, und auch dann geht es nicht um eine Liebeserklärung. Aus meiner Sicht ist Versöhnung erreicht, wenn ich dem anderen wieder begegnen kann, ohne den Wunsch nach Vergeltung, ohne schlechte Gefühle. Ullrich Hahn, Bad Boll, 17.06.2000 Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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