Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

Der “liberale Imperialismus” der USA ist eine eklatante Verletzung des Völkerrechts

Stellungnahme des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft für Friedens- und Konfliktforschung (AFK) vom 11. Februar 2003


Die USA setzen im Konflikt mit dem Irak auf Krieg: Ihre Drohung mit dem militärischen Alleingang hebelt das internationale Rechtssystem aus, das den Frieden als vornehmstes Ziel hat. Die UN-Charta sieht nur im Ausnahmefall den Einsatz militärischer Mittel vor. Diesen sehen wir beim Irak in keiner Weise gegeben: Anders als 1990 hat Bagdad einen anderen Staat weder bedroht noch angegriffen. Sogar der amerikanische Geheimdienst kommt zu dem Schluss, Saddam Hussein neige derzeit nicht zu militärischen Abenteuern. Von einer erlaubten Inanspruchnahme des Rechts auf Selbstverteidigung gegen einen militärischen Angriff gemäß Artikel 51 kann daher nicht die Rede sein. Dass der Irak irgendwann angreifen könnte, darf nicht die Begründung für einen vorbeugenden Krieg sein, weil eine solche Sichtweise tendenziell die Legitimation für jeden beliebigen Militäreinsatz darstellt. Nicht umsonst ächtet die Charta jeden Angriffskrieg.

Massenvernichtungswaffen stellen eine Gefahr für den Weltfrieden dar, unabhängig davon, wer sie besitzt. Dieses Problem ist mit Blick auf den Irak überaus ernst zu nehmen, schließlich hat er im Krieg gegen den Iran und im Kampf gegen seine eigene kurdische Bevölkerung nachweislich Massenvernichtungswaffen eingesetzt. Mit der Rückkehr der Waffeninspekteure im November 2002 ist der Weg zu einer politischen Lösung eingeschlagen worden. Das vom Irak akzeptierte Mandat geht über die alten Verpflichtungen hinaus und regelt bislang strittige Detailfragen wie die Einbeziehung der Präsidentenpaläste in das Kontrollsystem. Auch wenn die Inspekteure nach anfänglich reibungslos verlaufenden Kontrollen in ihrem Zwischenbericht vom 27. Januar die Kooperationsbereitschaft des Irak scharf kritisieren, so haben sie nach rund 300 Inspektionen an 260 Orten noch keine Beweise für das Vorhandensein von Massenvernichtungswaffen gefunden. Ein schwerer Verstoß gegen die UN-Resolution 1441, der allein “ernsthafte Konsequenzen” gemäß Kapitel VII der Charta nach sich ziehen könnte, liegt somit nicht vor. Über sie hätte - anders als Washington und London behaupten - einzig und allein der Sicherheitsrat zu befinden. Selbst wenn der Irak versucht haben sollte, Massenvernichtungswaffen oder Produktionsstätten zu verbergen, so ist es mehr als unwahrscheinlich, dass er unter dem Inspektionsregime in der Lage wäre, sie militärisch einsatzreif zu machen.

In der Sitzung des UN-Sicherheitsrates vom 5. Februar sind die USA den angekündigten Beweis schuldig geblieben, dass der Irak tatsächlich über Massenvernichtungswaffen verfügt. Die Rede von Außenminister Powell hat aber gezeigt, dass die amerikanische Regierung einen Erfolg der Inspektionen nicht wirklich will. Andernfalls hätte sie die Informationen, über die sie verfügt, den Kontrolleuren umfassender und schon viel früher zur Verfügung gestellt. Die Waffeninspektionen geraten zusehends zur Farce: Der Sturz des irakischen Regimes wäre das sichtbare Minimalergebnis, das die USA offenbar brauchen, um ihre Politik der Stärke nicht vor den Augen der Weltöffentlichkeit zu blamieren.

Der Aufbau der militärischen Drohkulisse, die angeblich zur Problemlösung beitragen sollte, ist damit selbst zum Problem geworden. Wer den Einsatz kriegerischer Gewalt ankündigt und vorbereitet, wird sie unter Umständen zur Wahrung der eigenen Glaubwürdigkeit auch anwenden. Unabdingbar und ethisch geboten ist aber, die wahrscheinlichen Folgeschäden in den Blick zu nehmen:
Ein Krieg gegen den Irak drohte gerade das zu befördern, was er abwenden soll: ein unkontrolliert agierendes Regime in Bagdad und terroristische Anschläge etwa durch autonom agierende Netzwerke innerhalb und außerhalb der Region.

Ein Krieg gegen den Irak beschädigte die Friedenskraft des Völkerrechts. Denn auch der Sicherheitsrat ist gehalten, die allgemeinen Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und der Angemessenheit der Mittel beachten. Diese Prinzipien würden durch einen Krieg, der zur Beseitigung eines Restverdachtes hinsichtlich irakischer Massenvernichtungswaffen geführt würde, in eklatanter Weise verletzt. Allein schon deshalb darf der Sicherheitsrat - wenn er sich völkerrechtskonform verhält - keine Legitimation für einen Krieg gegen den Irak erteilen.

Wenn es zu einer Entwaffnung des Iraks und einem Regimewechsel mit Gewalt käme, wäre dies ein Anreiz für viele Staaten, sich so schnell wie möglich Massenvernichtungswaffen zuzulegen, um die Vereinigten Staaten vor einem Angriff abzuschrecken. Damit würde u.a. das Regime der nuklearen Nichtweiterverbreitung vollends zerstört. Es ist derzeit ohnehin schon im Zerfall, nicht nur, weil nukleare Schwellenmächte sich nicht daran halten, sondern auch deshalb, weil die Nuklearmächte selbst ihre Abrüstungsversprechungen nicht umsetzen.

Ein erneuter Krieg verschlimmerte die ohnehin katastrophale humanitäre Situation der irakischen Bevölkerung dramatisch: Die UNO bereitet sich schon jetzt vorsorglich auf die Betreuung von 900.000 Flüchtlingen vor. In einer Studie der britischen Unterorganisation (Medact) der “International Physicians for the Prevention of Nuclear War” (IPPNW) wird im Falle eines dreimonatigen konventionellen Krieges die Zahl der Toten auf 50.000 bis 260.000 geschätzt. Besonders verheerend wäre, wenn Saddam Hussein tatsächlich - wie vom CIA befürchtet - eine Strategie der verbrannten Erde verfolgte, oder wenn die USA und Großbritannien - wie beide erwägen - Nuklearwaffen zur Zerstörung vermuteter chemischer wie biologischer Arsenale einsetzten. In einem solchen Szenario befürchtet Medact bis zu drei Millionen Tote.

Die Kluft zwischen der muslimisch geprägten Welt und den westlichen Gesellschaften würde noch tiefer, die Rekrutierungsbasis für terroristische Gewalt vergrößert.

Gegenüber diesen Gefahren sind die Ausweitung und Intensivierung der Inspektionen die bei weitem weniger riskante Alternative.

In allen Staaten und Gesellschaften werden politische Entscheidungen in einem vielfältigen Interessengeflecht gefällt. Im Falle des Krieges der Vereinigten Staaten gegen den Irak sind dies vor allem energiepolitische Interessen an der Sicherung der Ölversorgung sowie die Demonstration von Handlungsfähigkeit und Stärke. Auf die demütigenden Anschläge vom 11. September und die gescheiterte Zerstörung des Al-Qaida-Netzwerkes reagieren die USA mit dem Versuch, die Welt nach ihren Vorstellungen und Interessen neu zu ordnen. In ihrer nationalen Sicherheitsstrategie vom September 2002 bekennen sie sich zum Prinzip der “antizipatorischen Selbstverteidigung”, welche den Militäreinsatz unabhängig von einer akuten Angriffsgefahr vorsieht. Die Errichtung einer neuen Weltordnung unter amerikanischer Hegemonie trägt die Züge eines “liberalen Imperialismus”. Die USA erklären, die Demokratie auch im Nahen und Mittleren Osten verbreiten zu wollen. Der von der US-Administration häufig verwendete Verweis auf den Erfolg der amerikanischen Demokratisierungspolitik in Europa und Japan nach dem Zweiten Weltkrieg verschweigt jedoch die völlig anderen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Bedingungen in der Region. Zudem lässt sich in der Politik der USA der letzten 50 Jahre keineswegs eine generelle Priorität des Ziels der Demokratisierung vor dem der Macht- und Einflusssicherung feststellen.

Eine Weltordnung des “liberalen Imperialismus” wäre auf Dauer vermutlich nur mit militärischer Gewalt aufrechtzuerhalten. Sie würde zudem den Grundprinzipien des politischen Selbstbestimmungsrechts widersprechen, auf denen die liberale Demokratie beruht.

Es besteht keine moralische Verpflichtung zur Kriegsunterstützung, sondern zur Kriegsverweigerung. Deutschland ist sogar durch das Grundgesetz dazu verpflichtet. Konsequenter Weise verbietet es nicht nur die Führung, sondern auch die Vorbereitung eines Angriffskrieges und stellt entsprechende Handlungen unter Strafe.

Die Bundesregierung darf sich somit in keiner Weise an einem Angriffskrieg gegen den Irak beteiligen - weder durch die Entsendung von Soldaten noch durch logistische Unterstützung noch durch Geldzahlungen. Sie muss auch den Versuchen widerstehen, Deutschland sukzessive in einen Krieg hineinzuziehen - sei es durch die Beteiligung an AWACS-Überwachungsflügen, sei es durch die Lieferung scheinbar rein defensiver Waffensysteme an befreundete Staaten. In einem Krieg verliert die Trennung von Defensive und Offensive an Bedeutung: Defensive nützt der Offensive. Darüber hinaus wäre die Verweigerung von Überflugrechten zumindest von symbolischem Wert, insbesondere wenn es kein UN-Mandat für einen Krieg geben sollte. Wollte die Bundesregierung in einem solchen Fall dennoch Überflüge genehmigen, bedürfte diese Entscheidung unbedingt der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht.

Sollte es im UN-Sicherheitsrat zu einer Abstimmung über ein militärisches Vorgehen kommen, ist die Bundesregierung zu einem klaren “Nein” verpflichtet. Eine politische Lösung des Konflikts mit dem Irak erfordert kurzfristig die Fortsetzung, Ausweitung und Intensivierung der Waffenkontrollen, denn das Instrument der Inspektionen ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Langfristig jedoch lassen sich ohne eine ausgewogenere Politik der Weltgemeinschaft in der gesamten Region keine nachhaltigen Fortschritte bei der Bewältigung des Irak-Problems erzielen. Bereits in Resolution 687 aus dem Jahre 1991 werden die Rüstungsauflagen für Bagdad als ein Schritt zu einem von Massenvernichtungswaffen freien Mittleren Osten sowie zu einem regionalen Rüstungskontrollsystem gewertet. Dieser Verpflichtung gilt es sich wieder zu erinnern. Auch müssen die gegenüber der Zivilbevölkerung unverantwortlichen Sanktionen aufgehoben werden. Statt dessen heißt es ein intelligentes Kontrollregime zu finden, das die zivile Endverwendung der Exporte in den Irak sicherstellt und gleichzeitig die Zivilbevölkerung schont.


Die Arbeitsgemeinschaft für Friedens- und Konfliktforschung (AFK) ist eine wissenschaftliche Vereinigung. Gegründet 1968, gehören ihr Friedensforscher und Friedensforscherinnen aus Universitäten, Forschungsinstituten sowie gesellschaftlichen Friedensorganisationen an. Weitere Informationen über die AFK sind zu finden unter: www.bicc.de/coop/afk/ . Verantwortlich im Sinne des Presserechts der vorliegenden Stellungnahme ist Prof. Dr. Peter Schlotter, Vorsitzender der AFK, dem wir für die Erlaubnis zur Veröffentlichung des Manuskripts danken.

Prof. Dr. Peter Schlotter, Vorsitzender der AFK, Eppsteiner Str. 5, 60323 Frankfurt/M., Tel. 069/723192, Fax 069/71035502, EMail: pschlotter@gmx.de

Veröffentlicht am

24. Februar 2003

Artikel ausdrucken

Weitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von