“Wenn jemand im letzten Monatsdrittel kein Geld mehr zum Essen hat…”Finanzielle Unterstützung von Flüchtlingen und anderen hilfsbedürftigen Menschen erforderlich Bericht von Michael Schmid und Katrin Warnatzsch , aus: Rundbrief des Lebenshaus vom Dezember 2001. Nun ist aber das Leben in Deutschland nicht gerade billig. Da soll zum Beispiel ein Anwalt, eine Anwältin bezahlt werden, wenn eine Verhandlung im Zuge des Asylverfahrens vor dem Verwaltungsgericht stattfindet. Dann sind auf einmal 500 DM und mehr fällig. Da sollten AnwältInnen tätig werden, weil im Zusammenhang mit der Unterbringung oder mit zu erbringenden Leistungen sachlich fundierte Auseinandersetzungen mit einer Ausländerbehörde zu führen sind. Das kostet. Da kann jemand das Heizöl nicht mehr bezahlen, weil das knappe Geld schon andersweitig ausgegeben worden ist. Oder es steht im letzten Drittel des Monats kein Geld mehr für Lebensmittel zur Verfügung. Oder jemand will an einer Volkshochschule einen Intensiv-Sprachkurs in deutscher Sprache belegen. Die Kosten in Höhe von über 600 DM müssen im Voraus bezahlt werden. In solchen und anderen Fällen können zinslose Darlehen helfen mit Rückzahlungsbedingungen, welche für die betroffenen Menschen tragbar sind. Bisher haben wir vielfach privat Geld ausgelegt. Und dabei übrigens beste Erfahrungen mit der Rückzahlung gemacht. Inzwischen haben wir die Wahrnehmung dieser Aufgabe auf den Verein übertragen. Der Verein stellt aus seinen Finanzmitteln einen bestimmten Geldbetrag in einen fiktiven “Solidarfonds” ein, um daraus bei Bedarf Darlehen vergeben zu können. Um diesen Topf füllen zu können, ist der Verein aber dringend auf entsprechende Unterstützung angewiesen, d.h. darauf, dass Sie Geld spenden oder ebenfalls in Form eines Darlehens zur Verfügung stellen. Wenn es gut läuft, wird sich dieser Topf nach der Startphase durch Darlehenstilgungen weitgehend wieder von selbst füllen. Denn selbstverständlich besteht hier das Risiko, dass äußerst finanzschwache Menschen auch einmal ein Darlehen nicht oder nicht vollständig zurückzahlen können. In Darlehen sehen wir im Übrigen eine Form, arme Menschen nicht zu entwürdigen. Immer wieder machen wir im Umgang mit Flüchtlingen die Erfahrung, dass es ihnen unendlich schwer fällt, sich etwas schenken zu lassen. Mit Almosen - und so empfinden arme Menschen Spenden häufig - lebt’s sich offensichtlich nicht so leicht. Denn im Gegensatz zur gängigen Meinung handelt es sich eben gerade nicht um kaltblütige Abzocker! Aber dann gibt es doch Fälle, in denen es auch ohne Spendengelder nicht geht. Katrin Warnatzsch macht dies nachfolgend am Beispiel von S. etwas deutlicher: “S. ist 13 Jahre alt, sie kommt aus dem Kosovo und lebt mit einem Teil ihrer großen Familie, die zur Minderheit der Ashkali gehört, seit eineinhalb Jahren in Gammertingen. Nachdem ihre ältere Schwester mit 19 Jahren diesen Sommer verheiratet wurde, ist es nun S.’s Aufgabe, für ihre kranken Eltern zu sorgen, für sie zu kochen, das Zimmer und die Wäsche in Ordnung zu halten und sie zu pflegen. Da S. sehr sprachbegabt ist und eine schnelle Auffassungsgabe hat, ist sie ständig als Dolmetscherin für ihre Familienangelegenheiten engagiert. Ihr Deutsch ist für mich und alle inzwischen verständlich, wenn wir Phantasie und Beobachtungsgabe mitbringen. Die vielen Pflichten innerhalb der Familie, eine ständig auf ihr lastende Angst, der Vater oder ein anderes Familienmitglied könnte alleine aus Deutschland weggeschickt werden, eine unsichere Zukunft und die traditionell festgefügten Wertvorstellungen innerhalb ihrer Lebenswelt hindern sie bisher daran, dauerhaft in eine Schule zu gehen. Für mehrere Stunden still zu sitzen und sich länger am Stück zu konzentrieren, ist ihr schlecht möglich. Nachdem ich mehrfach wöchtenlich mit S. Lesen, Rechnen und Schreiben übe, macht sie die aufgetragenen Hausaufgaben mit Zuverlässigkeit und es gibt spürbare Fortschritte. Mit den männlichen und weiblichen Familienoberhäuptern hatte ich ein eindringliches Gespräch über die denkbare Zukunft von S. Dabei tauchten trotz festgefügter Rollenvorstellungen schließlich doch Einsichten auf und das Ergebnis war, dass sie einverstanden sind, dass S. einen räumlich erreichbaren Deutsch-Kurs besuchen darf, allerdings natürlich nicht alleine. Da ist es gut, dass inzwischen der 17jährige Bruder, der ebenfalls nicht zur Schule geht, außer dem Lernen bei mir ebenfalls Interesse an einem Sprachkurs hat. Ich habe mich um einen Sprachkurs bemüht, der für eine kleine Gruppe von ausländischen MitbürgerInnen aus verschiedenen Ländern in einem Nachbarort von der VHS angeboten wird. Nach meinen vergeblichen Versuchen, eine mögliche Finanzierung durch öffentliche Träger zu erreichen, möchte ich nun darum bitten, die Teilnahme an Sprachkursen für Menschen zu mitzufinanzieren, für die sich eben kein anderer Träger finden läßt. Für diesen konkreten Kurs fallen Kosten in Höhe von ca. 65 - 75 EURO pro Semester an, Kosten für die Bücher von zusammen 25 EURO, Fahrtkosten von ca. 60 EURO. Das würde für eine Person einen Bedarf von ca. 150 EURO bedeuten für ein Semester. Mit einem Dauerauftrag an das Lebenshaus von beispielsweise 30 EURO könnten Sie bereits in einem Zeitraum von 5 Monaten einen Semesterkurs “Deutsch als Fremdsprache” für S. oder andere finanzieren! Machen Sie mit und ermöglichen Sie so die Ermutigung und Voraussetzungen, damit motivierte Flüchtlinge bei uns gute Sprachkenntnisse erwerben können. Dies wäre die Grundvoraussetzung für schulische und berufliche Ausbildung dieser jungen Leute, die dankbar sind für dieses Angebot.” Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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