Die Verteidigungspolitischen Richtlinien - Fehlerhafter Kompass für die Bundeswehr?Die Bundeswehr richtet sich dauerhauft auf weltweite Einsätze ein - bis hin zu aktiver Teilnahme an Kriegen. Mit dieser Zielsetzung will Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) den Umbau der Streitkräfte vorantreiben. Struck wird dazu voraussichtlich am 21. Mai 2003 neue “Verteidigungspolitische Richtlinien” erlassen. Wir veröffentlichen einen Text von Otfried Nassauer, freier Journalist und Leiter des Berliner Informationszentrum für Transatlantische Sicherheit (BITS), in dem er sich mit den neuen “Verteidigungspolitischen Richtlinien” auseinandersetzt. Die Verteidigungspolitischen Richtlinien - Fehlerhafter Kompass für die Bundeswehr?Von Otfried NassauerVor fast elf Jahren, im November 1992, unterzeichnete Volker Rühe die bis heute gültigen “Verteidigungspolitischen Richtlinien”. Voraussichtlich am 21. Mai soll das Bundeskabinett über ein Nachfolgedokument beraten. Es wird seit Monaten mit großer Dringlichkeit erwartet, da es die Grundlage für weitere Entscheidungen in Sachen Bundeswehrreform darstellen soll. “Verteidigungspolitische Richtlinien” so hieß es damals, “definieren Grundsätze zur Sicherheitspolitik, den Auftrag der Bundeswehr und die wesentlichen Aufgaben der Streitkräfte.” An dieser Definition sind auch die neuen Richtlinien zu messen. Sie aktualisieren die Aufgabenstellung für die Bundeswehr auf Grundlage der Einsatzerfahrungen der letzten Jahre. Hinzukommen künftig zusätzliche Missionen. Zum einen aufgrund der Beschlüsse des Prager NATO-Gipfels, zum anderen im Zuge der europäischen Bemühungen, eigene, autonome Krisenmanagementfähigkeiten aufzubauen. Außerdem sollen deutsche Soldaten die Vereinten Nationen unterstützen. Kurz gesagt: Die Bundeswehr wird von einer Armee zur Landes- und Bündnisverteidigung zu einer Einsatzarmee ohne geographische Grenzen. In den Verteidigungspolitischen Richtlinien wird diese Veränderung wie folgt formuliert: “Für die Bundeswehr stehen Einsätze der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung sowie zur Unterstützung von Bündnispartnern, auch über das Bündnisgebiet hinaus, im Vordergrund.” Oder an anderer Stelle - Zitat: “Künftige Einsätze lassen sich wegen des umfassenden Ansatzes zeitgemäßer Sicherheits- und Verteidigungspolitik und ihrer Erfordernisse weder hinsichtlich ihrer Intensität noch geographisch eingrenzen. Der politische Zweck bestimmt Ziel, Ort, Dauer und Art des Einsatzes.” Zitat Ende. Da das Grundgesetz in Artikel 87a festschreibt, der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf, wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes über die Zulässigkeit von Bundeswehreinsätzen im Rahmen von Systemen Kollektiver Sicherheit zusätzlich herangezogen. Es wird mit einem “weiten Verständnis von Verteidigung” argumentiert, das die Verhütung von Konflikten und Krisen und die gemeinsame Bewältigung von Krisen sowie die Krisennachsorge umfasst. Die Schlussfolgerung daraus - Zitat: “Dementsprechend lässt sich Verteidigung geographisch nicht mehr eingrenzen, sondern trägt zur Wahrung unserer Sicherheit bei, wo immer diese gefährdet ist.” Nichts ist unmöglich - solange der Bundestag zustimmt und argumentiert werden kann, der Einsatz werde in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht durchgeführt. Abgeleitet wird diese Veränderung der Aufgaben der Bundeswehr aus einer deutlich veränderten Sicherheitslage. Wörtlich heißt es in den Richtlinien: “Eine Gefährdung deutschen Territoriums durch konventionelle Streitkräfte gibt es derzeit und auf absehbare Zeit nicht.” Trotzdem sei das internationale Umfeld ungeachtet der politisch vorteilhaften Veränderungen der vergangenen Jahre “nicht frei von militärischen und nicht-militärischen Risiken, die Sicherheit und Stabilität gefährden und bedrohen.” Terrorismus und organisierte Kriminalität, religiös motivierter Extremismus und Fanatismus, sowie die weitere Verbreitung von Massenvernichtungswaffen machten das deutlich. Die Notwendigkeit, auf dem Balkan weiter stabilisierend zu wirken, sei offensichtlich. Viele regionale Konflikte und Krisen seien für die Sicherheit Europas von erheblicher Bedeutung. Deshalb ist für die Autoren der Richtlinien die Verteidigungspolitik in eine breiter angelegte Sicherheitspolitik einzubetten. Diese hat vorbeugenden Charakter und ist auf Konfliktverhütung und Krisenbewältigung ausgerichtet. Die Bundeswehr sei dabei ein unverzichtbares Instrument. Die Richtlinien erkennen an, dass angesichts der neuen Risiken wie Terrorismus und Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen kein Staat auf Dauer allein im nationalen Rahmen die Sicherheit seiner Bürger garantieren kann. Sie berücksichtigen, dass Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung die wichtigsten Hilfsmittel gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sind, dass Sicherheit - so wörtlich - “weder vorrangig noch allein durch militärische Maßnahmen gewährleistet werden” kann. Die Verteidigungspolitischen Richtlinien bekräftigen, dass Deutschlands Sicherheitspolitik multinational eingebunden bleibt. Und zwar in die NATO als Grundlage, aber auch in die Europäische Union, die in strategischer Partner der NATO werden müsse. Erwähnt werden aber auch UNO und OSZE, denen die Aufgabe zukomme, den Menschenrechten und dem Völkerrecht weltweite Geltung zu verschaffen. Im Vergleich zu früheren Entwürfen wurden einige bedeutsame Änderungen in den Richtlinien vorgenommen: Die Anbindung von Bundeswehreinsätzen an Völkerrecht und Charta der Vereinten Nationen wurde gestärkt. Gestrichen wurden missverständliche Formulierungen aus früheren Entwürfen, die den Schluss zugelassen hätten, die Bundeswehr halte sich die Option offen, bei der Bekämpfung von Terrorismus und Proliferation mit militärischen Instrumenten auch präventiv vorzugehen. Die Beschreibung von Bundeswehraufgaben im Inneren wurde an die gültige Rechtslage gekoppelt. Soweit der sicherheitspolitische Teil der neuen Richtlinien. Wie aber lauten die Vorgaben für die weitere Reform der Bundeswehr? Die Passagen, die die Beibehaltung der Wehrpflicht begründen sollen, wurden deutlich gestärkt. Sie lassen erkennen, welch große Mühe die Verfasser mit ihren Rechtfertigungsversuchen hatten. Gestrichen wurde dagegen ein Entwurfs-Passus, in dem zunächst ausdrücklich gefordert war “Eingriffe in die Personalstruktur und die Verringerung des Personalumfangs” weiter zu prüfen. An seine Stelle trat die fast schon allgemeingültige Feststellung “strukturelle Neuausrichtung und materielle Modernisierung” stünden aufgrund begrenzter Finanzmittel “noch nicht in Übereinstimmung”. Das ist in der Tat richtig. Was aber ist zu tun? Notwendig sei eine Umschichtung innerhalb des Verteidigungshaushaltes zugunsten der Investitionen, heißt es in den Richtlinien. Denn, so wörtlich: “Die mittelfristige Finanzplanung ist eine verbindliche Grundlage für die Planungen der Bundeswehr.” Auch das ist richtig. Aber können so ausreichende Mittel erwirtschaftet werden? Ziel ist daher eine Rationalisierung. Durch europäische Kooperation auf allen Ebenen - von der Planung bis zum Betrieb von Waffensystemen - soll zu einer höheren Effizienz beitragen. Außerdem will man sich künftig vor allem darauf konzentrieren, militärische Kernfähigkeiten zu verbessern. Vorrang habe, die Fähigkeiten der Bundeswehr als Ganzes zu stärken, und nicht die einzelnen Teilstreitkräfte. Priorität haben dabei leistungsfähige und interoperable Führungssysteme, der weltweite Aufklärung und strategischen Verlegungsmöglichkeiten. Deutlich wird: Für den seit Jahren wichtigsten Grundwiderspruch in der deutschen Verteidigungspolitik zeigen auch die neuen Richtlinien keine Lösung auf. Gleichzeitig den Haushaltsrahmen einzuhalten, die Bundeswehr nachhaltig zu modernisieren und die Wehrpflicht beizubehalten - das bleibt die Quadratur des Kreises. Auch der Nachfolger von Rudolf Scharping scheint an der Herkulesaufgabe zu scheitern, seinem Ministerium den für eine Modernisierung erforderlichen radikalen Personalab- und -umbau zu verordnen. Das Versprechen - Zitat - “Auftrag, Aufgaben, Ausrüstung und Mittel werden in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht” - dieses Versprechen bleibt bis auf weiteres unerfüllt. Doch was nicht ist, kann ja noch werden. Die Verteidigungspolitischen Richtlinien werden nämlich künftig - so wörtlich - “angesichts der Dynamik der sicherheitspolitischen Herausforderungen regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.” Na dann bis zum nächsten Versuch. Sollten aber die Verteidigungspolitischen Richtlinien als Ersatz für das seit Jahren angekündigte Weißbuch gedacht sein, so wäre dieses Vorgehen als Sparmaßnahme gut zu begründen: Weniger Schreibtischarbeit und geringere Druckkosten - das heißt mehr Geld für Investitionen in die Kernfähigkeiten. Quelle: Berliner Informationszentrum für Transatlantische Sicherheit (BITS) . Dieser Text wird mit freundlicher Genehmigung von Otfried Nassauer veröffentlicht. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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