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Über Todesurteil gegen Amina Lawal noch nicht entschieden

Wir hatten darauf hingewiesen, dass die kursierende Nachricht von der Steinigung Amina Lawal in Nigeria am 3. Juni 2003 nicht korrekt sei. >> Irrtümliche Informationen zum Fall Amina Lawal .

Inzwischen hat amnesty international mitgeteilt, dass die Anhörung im Fall Amina Lawal, die am 3. Juni vor dem Sharia-Berufungsgericht von Katsina hätte beginnen sollen, auf den 27. August 2003 vertagt wurde. Begründet wurde diese Entscheidung mit der fehlenden Beschlussfähigkeit des Richtergremiums - zwei zuständige Richter sollen für ad-hoc-Tribunale, die nach den Wahlen im April und Mai 2003 eingerichtet worden waren, abberufen worden sein.

ai geht davon aus, dass das Recht von Amina Lawal auf ein faires Verfahren derzeit respektiert wird, fordert jedoch, dass ihr Berufungs-Prozess so schnell wie möglich fortgesetzt wird. Frau Lawal befindet sich nicht in Haft und wird u.a. durch prominente Anwältinnen und eine Koalition nigerianischer Frauen- und Menschenrechtsorganisationen, mit denen ai in engem Kontakt steht, vertreten.Gemäß der nigerianischen Verfassung hat der nigerianische Staatspräsident in allen Todesstrafenfällen am Ende sämtlicher Berufungsverhandlungen die Möglichkeit der Begnadigung. Derzeit befindet sich der Fall Lawal allerdings noch nicht auf der Ebene der nationalen Höchstgerichte, d.h., wenn das Todesurteil im August bestätigt werden sollte, stehen Amina Lawal noch weitere Berufungsmöglichkeiten offen.

ai ruft die nigerianische Regierung auf, sämtliche Todesurteile sowie alle grausamen, unmenschlichen Strafen, wie sie im Rahmen der “Scharia-Gesetze” verhängt werden, aufzuheben und die Todesstrafe grundsätzlich abzuschaffen.

Amina Lawal wurde am 22. März 2002 durch das Scharia-Gericht in Bakori im nordnigerianischen Bundesstaat Katsina zum Tod durch Steinigung verurteilt, weil sie als geschiedene Frau ein Kind geboren hatte, was nach der dort geltenden Scharia-Gesetzgebung den Tatbestand des “Ehebruchs” darstellt.

Der Mann, der nach ihrer Aussage der Vater ihrer kleinen Tochter ist, stritt vor Gericht jegliche sexuelle Beziehung zu ihr ab - gegen ihn wurde daraufhin keinerlei Klage erhoben, während Amina Lawal, die in der ersten Verhandlung keinerlei rechtlichen Beistand hatte, zum Tod durch Steinigung verurteilt wurde. Sie legte gegen dieses Urteil Berufung ein - diesmal mit Hilfe eines Rechtsanwaltes. Am 19. August 2002 bestätigte das Scharia-Berufungsgericht von Funtua das ursprüngliche Todesurteil.

Weitere Informationen bei amnesty international:
28.05.2003: Jahresbericht 2003 / Nigeria
01.09.2002: ai-JOURNAL - Scharia kontra Menschenrechte?

Berichte über den Fall Amina Lawal auf der Lebenshaus-Website:

* Ketten-E-Mails mit Falschinformationen über drohende Hinrichtungen in Nigeria (28.04.2004)

* Stand in Sachen Todesurteil gegen Amina Lawal (28.08.2003)

* Über Todesurteil gegen Amina Lawal noch nicht entschieden (20.06.2003)

* Irrtümliche Informationen zum Fall Amina Lawal (23.05.2003)

Veröffentlicht am

20. Juni 2003

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