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Hier geblieben! Recht auf Bleiberecht.

“Wenn Almasa in den
Kosovo abgeschoben
wird, haben wir alle
nichts dazugelernt.”

PRO ASYL und ein breites Bündnis fordern jetzt eine unbürokratische Bleiberechtsregelung für Geduldete, die zwar in Deutschland registriert sind, aber kein Aufenthaltsrecht haben. In einem Faltblatt beleuchtet PRO ASYL die Hintergründe und stellt Forderungen zum Bleiberecht auf.

Almasa
1991 floh Almasa Adrovic mit ihrer Familie aus dem zerfallenden Jugoslawien. Damals war Almasa 8 Jahre alt. Heute steht sie kurz vor dem Abitur. Die 19-jährige hat Leistungskurse in Mathematik und Physik belegt und möchte Informatik studieren. Aber die Familie hat kein Aufenthaltsrecht, sondern wird lediglich geduldet. Im Kosovo hat die Familie Haus und Besitz verloren. Almasa sagt »Ich weiß, dass ich dort keine Zukunft habe.« Sie hofft auf ein Bleiberecht in Deutschland und die Erlaubnis zum Studium. Doch die Ausländerbehörde droht mit der baldigen Abschiebung.

Mostafa
Mostafa Shani ist 14, als er 1995 mit seinen Eltern aus dem Iran flieht. In Deutschland erkennt das Bundesamt ihn und seine Eltern als Flüchtlinge an, doch der Bundesbeauftrage legt Klage ein. Erst fünf Jahre später entscheidet das Verwaltungsgericht, dass der Asylantrag der Familie abgelehnt wird. Heute ist Mostafa 21, er hat seine Ausbildung zum Assistenten für Produktionsinformatik erfolgreich beendet und strebt die Fachhochschulreife an. Mostafa sagt: »Ich hab nie daran gedacht, zurückkehren zu müssen. Schließlich sind meine Brüder hier auch anerkannte Flüchtlinge.« Mostafas Vater ist inzwischen gestorben. Seine Mutter ist schwer herzkrank und vorerst nicht reisefähig. Wie lange Mostafa und seine Mutter deshalb vor der Abschiebung bewahrt bleiben, ist nicht absehbar.

Almasa Adrovic und Mostafa Shani gehören zu rund 230.000 Menschen in Deutschland, die zwar registriert sind, aber kein Aufenthaltsrecht haben: Behördlich »geduldet«, sozial ausgegrenzt, von Abschiebung bedroht. Viele von ihnen sind seit Jahren, manche ihr ganzes Leben hier. Doch eine gesicherte Lebensperspektive haben sie nicht. PRO ASYL und ein breites Bündnis fordern jetzt eine unbürokratische Bleiberechtsregelung.

Leben mit Duldung

Die gesellschaftliche Eingliederung von Geduldeten war immer unerwünscht und wurde bewusst verhindert. Mit Duldung zu leben heißt:
● ein gesetzlich eingeschränkter Arbeitsmarktzugang; z.T. behördlich verhängtes Arbeitsverbot
● kein Anspruch auf eine Wohnung, oft Leben im Sammellager;
● kein Anspruch auf Sozialhilfe, stattdessen Minderversorgung durch das Asylbewerberleistungsgesetz;
● mangelnde Krankenversorgung;
● kein oder wenig Bargeld, Essen aus Lebensmittelpaketen, Einkaufen mit Gutscheinen;
● das Verbot, den zugewiesenen Wohnort zu wechseln;
● das Verbot, ohne besondere behördliche Genehmigung das Bundesland oder den Landkreis zu verlassen.

Nicht wenige Menschen resignieren unter diesen Bedingungen oder werden krank. Aber auch unter schwierigen und ausgrenzenden Bedingungen schlagen sie Wurzeln in Deutschland, knüpfen Kontakte, gewinnen Freunde. Vor allem die Kinder und Jugendlichen sind es, denen Deutschland mit der Zeit ein Zuhause wird: Sie sprechen bald besser Deutsch als die Sprache ihrer Eltern, gehen zur Schule, werden hier erwachsen. Immer dabei ist die Angst, eines Tages plötzlich doch noch abgeschoben zu werden.

Problematische Rückkehr

Im Asylverfahren abgelehnt, aber noch nicht abgeschoben. In dieser Situation befinden sich viele Menschen, die durch das Raster des strengen deutschen Asylrechts gefallen sind. Der größte Teil von ihnen sind Bürgerkriegsflüchtlinge.

Dafür, dass eine Abschiebung nicht stattfindet, gibt es viele Gründe: Drohende Folter oder Todesstrafe im Herkunftsland (was z.T. nicht als Asylgrund gilt), Fehlen von Passpapieren für die Rückkehr, die Weigerung der Botschaft, neue Papiere auszustellen, fehlende Verkehrsverbindungen in vom Krieg zerstörte Länder; Reiseunfähigkeit aufgrund einer schweren Erkrankung oder Suizidgefahr und vieles andere.

Früher wurden viele im Asylverfahren abgelehnte Menschen per »Abschiebungsstopp« eine Weile vor der Abschiebung geschützt, weil man ihnen die Rückkehr in Krieg und Verelendung nicht zumuten wollte. Heute ist die Abschiebungspraxis rigoroser. Wenn es sich organisieren lässt, wird in der Regel abgeschoben. Diese Entwicklung hat zur Folge, dass immer wieder Flüchtlinge bei Abschiebungen zusammenbrechen, sich physisch zur Wehr setzen oder umzubringen versuchen. Manche Flüchtlinge entziehen sich aus Angst vor der Abschiebung dem Zugriff der Behörden oder verweigern eine Mitarbeit bei der Passbeschaffung. Ihre Bedenken, ausländerrechtliche Regeln zu verletzen, treten zurück hinter der Angst vor dem, was sie im Zielland der Abschiebung erwartet.

Bleiberecht ist Integrationspolitik

Das Leben mit immer wieder verlängerten Duldungen ist für die Betroffenen äußerst belastend und aus gesellschaftspolitischer Sicht unverantwortlich. Unter anderem hatten schon die Zuwanderungskommission unter Rita Süßmuth und der Innenausschuss des Bundestages deshalb die Praxis der Kettenduldungen kritisiert.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag 2002 das »Jahrzehnt der Integration« ausgerufen. Die derzeit konkret diskutierten Integrationsmaßnahmen beziehen sich aber nur auf die, die neu nach Deutschland kommen oder bereits einen sicheren Aufenthaltsstatus haben.

Wer Integration ernsthaft anstrebt, muss all diejenigen berücksichtigen, die sich längerfristig in Deutschland aufhalten. Notwendig ist eine Bleiberechtsregelung für die Geduldeten, die ihnen endlich eine sichere Perspektive und ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht.

In den gegenwärtigen Verhandlungen über das Zuwanderungsgesetz besteht die Chance, die Neufassung des Gesetzes mit einer Bleiberechtsregelung zu versehen. Beim Inkrafttreten des alten Ausländergesetzes 1990 gab
es schon einmal eine entsprechende Regelung.

Auch unabhängig vom Zuwanderungsgesetz könnte eine Bleiberechtsregelung beschlossen werden: von den Innenministern der Bundesländer. So sieht es das
Ausländergesetz in § 32 ausdrücklich vor.

Recht auf Bleiberecht. Unsere Forderungen

Wer lange hier lebt, muss bleiben dürfen. PRO ASYL fordert deshalb eine unbürokratische und großzügige Bleiberechtsregelung und eine gleichberechtigte
gesellschaftliche Teilhabe
● für Alleinstehende, die seit fünf Jahren in Deutschland leben;
● für Familien mit Kindern, die seit drei Jahren in Deutschland leben;
● für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die seit zwei Jahren in Deutschland leben;
● für Traumatisierte;
● für Opfer rassistischer Angriffe.

Zu einem gesicherten Aufenthaltsrecht gehört:
Ein unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt, das Recht auf Familiennachzug, das Recht auf Freizügigkeit und Wohnung, Anspruch auf Kinder- und Erziehungsgeld und im Bedarfsfall auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz sowie auf Maßnahmen der Arbeits-, Sprach- und Ausbildungsförderung.

Ein breites Bündnis von Kirchen, Gewerkschaften, Juristenvereinigungen, Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlingsräten unterstützt diese Forderungen.

Sie hätten gerne nähere Informationen?
Schreiben Sie an PRO ASYL. Von dort wird Ihnen gerne ausführliches Informationsmaterial zur Bleiberechtskampagne zugesandt.

Kontakt: Förderverein PRO ASYL e.V., Postfach 160624, 60069 Frankfurt/M., Telefon: 069/23 06 88, Fax: 069/23 06 50, Internet: www.proasyl.de , E-mail: proasyl@proasyl.de

Spendenkonto-Nr. 8047300. Bank für Sozialwirtschaft Köln, BLZ 370 205 00

Zum Tag des Flüchtlings am 3. Oktober 2003 ruft PRO ASYL auf: Engagieren Sie sich für ein Bleiberecht.

Veröffentlicht am

22. Juli 2003

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