Stand in Sachen Todesurteil gegen Amina LawalMehrfach war die Berufungsverhandlung der wegen der Geburt eines unehelichen Kindes zum Tode verurteilten Nigerianerin Amina Lawal verschoben worden. Die Anhörung war auf den 27. August 2003 verschoben worden. Auf der Lebenshaus-Website wurde darüber berichtet: amnesty international Deutschland teilte am 28. August 2003 zum aktuellen Stand folgendes mit: Am 25. September will das Berufungsgericht von Katsina sein Urteil sprechen. Die Anhörung im Fall Amina Lawal, die am 3. Juni vor dem Sharia-Berufungsgericht von Katsina hätte beginnen sollen, war auf den 27. August 2003 verschoben worden. Die Vertagung war mit der fehlenden Beschlussfähigkeit des Richtergremiums begründet worden - zwei zuständige Richter sollen für ad-hoc-Tribunale, die nach den Wahlen im April und Mai 2003 eingerichtet worden waren, abberufen worden sein. ai geht davon aus, dass das Recht von Amina Lawal auf ein faires Verfahren derzeit respektiert wird, fordert jedoch, dass ihr Berufungs-Prozess so schnell wie möglich fortgesetzt wird. Frau Lawal befindet sich nicht in Haft und wird u.a. durch prominente Anwältinnen und eine Koalition nigerianischer Frauen- und Menschenrechtsorganisationen, mit denen ai in engem Kontakt steht, vertreten. ai ruft die nigerianische Regierung auf, sämtliche Todesurteile sowie alle grausamen, unmenschlichen Strafen, wie sie im Rahmen der “Scharia-Gesetze” verhängt werden, aufzuheben und die Todesstrafe grundsätzlich abzuschaffen. Quelle: amnesty international Deutschland Berichte über den Fall Amina Lawal auf der Lebenshaus-Website: * Ketten-E-Mails mit Falschinformationen über drohende Hinrichtungen in Nigeria (28.04.2004) * Über Todesurteil gegen Amina Lawal noch nicht entschieden (20.06.2003) * Irrtümliche Informationen zum Fall Amina Lawal (23.05.2003) Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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