Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

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Sozialdemokraten in der neoliberalen Falle

h2. Der vielbenutzte Begriff der Eigenverantwortung kaschiert nur den Ruf nach sozialer Verantwortungslosigkeit

*Von Christoph Butterwegge*

Aufgrund der veränderten weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und innergesellschaftlichen Machtverhältnisse steht die Sozialpolitik bzw. der Wohlfahrtsstaat seit geraumer Zeit unter Druck, finanziell wie ideologisch oder legitimatorisch. Regierungsfähig wird künftig nur eine Partei sein, der es gelingt, die Mehrheit der Wahlbürger/innen von der Notwendigkeit eines Umbaus des Sozialstaates einerseits und der Richtigkeit ihres Bauplans andererseits zu überzeugen. Dies gilt auch und gerade für die SPD, schreibt Christoph Butterwegge.


h3. Sozialstaat in der Krise - Krise des Sozialstaates?

Kaum jemand bezweifelt noch, dass sich der Sozialstaat in einer tiefen Krise befindet, für die meist er selbst verantwortlich gemacht wird. Schaut man genauer hin, ist es aber gar nicht die Krise des Sozialstaates, welche seine Fortexistenz gefährdet, vielmehr - neben Sonderfaktoren wie der Vereinigung von DDR und Bundesrepublik - diejenige des kapitalistischen Wirtschaftssystems, das weder ein ausreichendes Wachstum (Konjunkturschwäche) noch einen hohen Beschäftigungsstand (strukturelle Arbeitslosigkeit) zu gewährleisten vermag.

Der durch Reichskanzler Otto von Bismarck auf Druck der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung wie der aufstrebenden Industrie, die bei jedem Betriebsunfall in Schadensersatzprozesse verwickelt war, begründete Sozialstaat ist erwerbsarbeits-, ehe- und erwachsenenzentriert. Durch epochale gesellschaftliche Strukturveränderungen wie die Globalisierung bzw. neoliberale Modernisierung, Individualisierung und Pluralisierung der Lebensformen gerät er auf drei Ebenen in eine Schieflage:

Im Produktionsbereich löst sich das Normalarbeitsverhältnis tendenziell auf, vom Kapital unter den Stichworten “Deregulierung” und “Flexibilisierung” forciert. Es wird zwar nicht ersetzt, durch eine steigende Zahl prekärer, befristeter, Leih- und (Zwangs-)Teilzeitarbeitsverhältnisse, die den so Beschäftigten wie ihren Familienangehörigen weder ein ausreichendes Einkommen noch den erforderlichen arbeits- und sozialrechtlichen Schutz bieten, in seiner Bedeutung aber stark relativiert.

Im Reproduktionsbereich büßt die Normalfamilie, d. h. die z. B. durch das Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht staatlicherseits subventionierte traditionelle Hausfrauenehe mit ein, zwei oder drei Kindern, in vergleichbarer Weise an gesellschaftlicher Relevanz ein. Neben sie treten andere Lebens- und Liebesformen, die zumindest tendenziell weniger materielle Sicherheit für Kinder gewährleisten (sog. Ein-Elternteil-Familie, “Patchwork-Familie”, gleichgeschlechtliche Partnerschaft usw.).

Hinsichtlich der Entwicklung des Wohlfahrtsstaates bedingt der Wettbewerb zwischen den “Wirtschaftsstandorten” einen Abbau von Sicherungselementen für “weniger Leistungsfähige”, sofern man der Standortlogik folgt und ein neoliberaler Kurs die (Sozial-)Politik dominiert. Was als naturwüchsiger Prozess erscheint, der die Bundesrepublik - genauso wie andere Länder des hoch industrialisierten Westens - zwingt, Lohn- bzw. Lohnnebenkosten und Sozialleistungen zu senken, um konkurrenzfähig zu bleiben oder zu werden, basiert auf wirtschafts-, währungs- und finanzpolitischen Entscheidungen der mächtigsten Industriestaaten, die auch wieder revidierbar sind. Neoliberalen erscheint der (nordwest)europäische Wohlfahrtsstaat, wie wir ihn seit dem Zweiten Weltkrieg kennen, als von der ökonomisch-technologischen Entwicklung überholt, als Hemmschuh der Wettbewerbsfähigkeit und moderner Dinosaurier, der ins Museum der Altertümer gehört, neben das Spinnrad und die bronzene Axt.


h3. Vom aktiven zum “aktivierenden” Sozialstaat?

Die neoliberale Hegemonie, d. h. die öffentliche Meinungsführerschaft des Marktradikalismus, hat in der Gesellschaft bisher allgemein verbindliche Gleichheits- und Gerechtigkeitsvorstellungen auf den Kopf gestellt. Galt früher der soziale Ausgleich zwischen den gesellschaftlichen Klassen, Schichten und Individuen als Ziel staatlicher Politik, so steht Siegertypen heute alles, “Leistungsunfähigen” bzw. “-unwilligen” hingegen nichts zu. Wenn davon überhaupt noch die Rede ist, ruft man in der Öffentlichkeit nach mehr “Generationengerechtigkeit”; die wachsende Ungleichheit innerhalb aller Generationen wird aber zunehmend ignoriert.

“Gleichheit der Chancen, nicht im Ergebnis!” lautet ein viele Menschen überzeugendes Motto von Theoretikern, welche durch Erstere die Freiheit gefährdet wähnen und dagegen die Gerechtigkeit in Anschlag bringen. Gerhard Schröders erster Kanzleramtschef Bodo Hombach hat ein von den sozioökonomischen Bedingungen abstrahierendes Gleichheitsverständnis in der SPD salonfähig gemacht: “Wir brauchen Gleichheit beim Start, nicht im Ergebnis, eine Politik der zweiten Chance. Das Stichwort ist der aktivierende Staat. Wir müssen Instrumente in die Hand nehmen, die Selbsthilfe, Eigeninitiative und Unternehmertum fördern.”

Hombach, der vom aktivierenden Sozialstaat als “Trampolin” sprach, gehörte auch zu den Mitverfassern des sog. Schröder/Blair-Papiers, das die beiden Regierungschefs im Juni 1999 der Öffentlichkeit vorlegten. Darin war von einer “Ausweitung der Chancengleichheit” die Rede, verbunden mit einem klaren Bekenntnis zum Arbeitszwang für Leistungsempfänger/innen: “Ein Sozialversicherungssystem, das die Fähigkeit, Arbeit zu finden, behindert, muss reformiert werden. Moderne Sozialdemokraten wollen das Sicherheitsnetz aus Ansprüchen in ein Sprungbrett in die Eigenverantwortung umwandeln.” Dass beide Turngeräte nur gesunden Menschen nützen, wurde geflissentlich übersehen.

Schröders und Blairs Rat, statt sozialer nur noch Chancengleichheit bzw. Fairness anzustreben, überzeugte ihre Kritiker nicht: “Soziale Gerechtigkeit ist mehr als Chancengleichheit, wenn auch Chancengleichheit als eine Voraussetzung sozialer Gerechtigkeit angesehen werden kann. Gerechtigkeit setzt in einem bestimmten Maße eben auch Gleichheit im Ergebnis voraus” (Volker Offermann). Auch Horst Heimann betont, dass soziale Gleichheit und Gerechtigkeit nicht voneinander zu trennen sind, sondern einander bedingen: “Der Grundwert der sozialen Gerechtigkeit ist (…) ohne den Begriff Gleichheit nicht inhaltlich zu füllen. Ein Zuviel an Ungleichheit ist ein Widerspruch zur sozialen Gerechtigkeit. Wer aber von Ungleichheit nicht reden will, der sollte auch von Gerechtigkeit schweigen.”
An die Stelle eines demokratischen Sozialismus, der Gleichheit postuliert, trat in der SPD-Politik ein Sozialliberalismus à la John Rawls, bei dem die Ungleichheit im Namen der Gerechtigkeit akzeptiert wird. In der “zivilen Bürgergesellschaft”, die Gerhard Schröder anstrebt, steht der Gerechtigkeitsgedanke im Vordergrund, beschränkt sich aber nicht auf Verteilungsgerechtigkeit, die als überholt gilt: “Gerade weil (…) die Herstellung und Bewahrung sozialer Gerechtigkeit in einem umfassenden Sinne oberstes Ziel sozialdemokratischer Politik ist und bleibt, können wir uns nicht mehr auf Verteilungsgerechtigkeit beschränken. Dies geht schon deshalb nicht, weil eine Ausweitung der Sozialhaushalte nicht zu erwarten und übrigens auch nicht erstrebenswert ist. Für die soziale Gerechtigkeit in der Wissens- und Informationsgesellschaft ist vor allem die Herstellung von Chancengerechtigkeit entscheidend.” So sinnvoll die Erweiterung des Gerechtigkeitsbegriffs in Richtung einer “Teilhabe-” oder “Beteiligungsgerechtigkeit” sein mag, so wenig darf sie vergessen machen, dass dieser durch soziale Ungleichheit der Boden entzogen wird. Ohne soziale Emanzipation gibt es keine umfassende politische Partizipation und ohne Verteilungsgerechtigkeit keine Beteiligungsgerechtigkeit.

Das Berliner Programm von 1989 nennt Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität als Grundwerte der SPD, die auch für den Sozialstaat der Zukunft maßgeblich sein müssten. Heutzutage hat besonders die Freiheit publizistisch Hochkonjunktur. Auch innerhalb der deutschen Sozialdemokratie, die mehr als ihre Konkurrenzparteien mit dem programmatischen Ziel einer auf relative Gleichheit gegründeten Gesellschaft identifiziert wird, akzentuiert man - dem Zeitgeist entsprechend - immer stärker die Freiheit. So betont Schröder in einem Essay zum 140. Jahrestag der SPD-Gründung: “Unser oberstes Leitbild ist die Freiheit der Menschen, ihr Recht auf ein Leben in Würde, Selbstbestimmung und freier Entfaltung ihrer Fähigkeiten in einem solidarischen Gemeinwesen.”

In seiner Regierungserklärung vom 14. März 2003 sprach Schröder nicht weniger als 18 Mal von “(Eigen-)Verantwortung”, in seiner Rede auf dem Berliner Sonderparteitag der SPD am 1. Juni 2003 sogar 19 Mal von “Freiheit”. Jürgen Kocka, Präsident des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB), plädiert in einem Vorwärts-Interview mit dem Titel “Das Wichtigste ist die Freiheit” für eine Reduktion der Staatsintervention, die statt sozialer Gleichheit lieber mehr Möglichkeiten der Selbstverwirklichung und Teilhabe schaffen solle: “Staatliche Fürsorge ist nicht mehr so nötig und nicht so wünschenswert wie früher.” Übersehen wird hier, dass es auf Grund der sozialen Polarisierung durch die neoliberale Modernisierung bzw. Umstrukturierung fast aller Gesellschaftsbereiche nach dem Vorbild des Marktes auch in einem so reichen Land wie der Bundesrepublik mehr statt weniger Armut gibt, die besonders Kinder und Jugendliche trifft. Wie aber soll eine allein erziehende Mutter, die nicht einmal weiß, ob sie genug Geld für die nahende Klassenfahrt ihres Kindes erübrigen kann, sich selbst verwirklichen und am gesellschaftlichen bzw. politischen Leben teilhaben?

Die deutsche Sozialdemokratie kann sich der neoliberalen Hegemonie nur schwer entziehen, weil diese das Gefüge ihrer Grundwerte auf eine harte Probe stellt: Gefragt sind Leistungsbereitschaft und Konkurrenzfähigkeit, während soziale Gleichheit und Solidarität eher zu den Auslaufmodellen zählen. Die drei genannten Grundwerte stehen zwar nicht in einem Spannungsverhältnis, sondern ergänzen einander, lassen sich aber unterschiedlich interpretieren: Impliziert der Grundwert “Freiheit” die Möglichkeit aller Marktteilnehmer, ihre auf mehr persönlichen Wohlstand gerichteten Ziele ohne Rücksicht auf das Gemeinwohl zu vertreten? Ist unter dem Grundwert “Gerechtigkeit” zu verstehen, dass jeder nach seiner eigenen Leistung, d. h. dem individuell schwer messbaren Anteil am wirtschaftlichen Erfolg, entlohnt werden soll, oder aber, dass jeder nach seinem individuellen Bedarf am gesellschaftlichen Reichtum beteiligt werden soll? Bedeutet der Grundwert “Solidarität” nur, dass niemand Not leiden und verhungern darf, solange andere im Überfluss leben, oder schließt er auch das Teilen zwischen allen Gesellschaftsmitgliedern ein?

Unter den Rahmenbedingungen einer wohlfahrtsstaatlichen Demokratie ist Freiheit immer die Möglichkeit der Schwächsten, über ihr Leben selbst zu bestimmen, statt unabhängig von der beruflichen Qualifikation wie der familiären Situation jeden Arbeitsplatz annehmen zu müssen, aber nicht die Möglichkeit von Spitzenverdienern und Kapitaleigentümern, sich der Verantwortung für die Allgemeinheit weitgehend zu entziehen. Wahlfreiheit kann nicht bedeuten, dass sich junge und gesunde Arbeitnehmer/innen durch die Option für preiswerte Spezialtarife ihrer Krankenkasse aus der sozialen Verantwortung stehlen. Wahlfreiheit muss vielmehr darin bestehen, dass sich vornehmlich Alleinerziehende für Teilzeitarbeit entscheiden können, ohne dadurch noch Jahrzehnte später gravierende Nachteile bei der Bemessung ihrer Altersrente zu haben.


h3. Modernisierung oder Abschied der Sozialdemokratie von sich selbst?

In der aktuellen “Umbau”-Diskussion verschwimmen die Grenzen zwischen sozialdemokratischen Prinzipien und neoliberalen Positionen immer mehr. Peter Glotz, heute Hochschullehrer in St. Gallen und früher Bundesgeschäftsführer der SPD, verlangt einen radikalen Kurswechsel: “Die sozialdemokratische Theorie des Sozialstaats und der sozialen Gerechtigkeit muss neu formuliert werden, und zwar nicht wegen temporärer Bugdetprobleme oder irgendeines läppischen (aber von uns Deutschen erfundenen) Defizitkriteriums im ?Stabilitätspakt’ der EU. Vielmehr unterscheiden sich die Grundzüge des gegenwärtigen Zeitalters radikal von der Periode, in der der europäische Wohlfahrtsstaat konzipiert wurde.” Glotz, dem ein “Rückbau des Sozialstaates” trotz des immensen Reichtums der Bundesrepublik als “unausweichlich” erscheint, nennt zur Begründung drei Aspekte: das Altern der Gesellschaft, den “digitalen Kapitalismus” ohne eine Möglichkeit der Rückkehr zur Vollbeschäftigung und die deutsche Wiedervereinigung.

Der ehemalige niedersächsische Ministerpräsident Sigmar Gabriel fordert ein “zweites Godesberg”, das die individuelle Entscheidungsfreiheit und das Bewusstsein einer gemeinsamen Verantwortung für die Gesellschaft miteinander zu versöhnen hätte: “Im Grunde geht es um eine Wiederbelebung unseres Solidaritätsbegriffes: verantwortliches Handeln für sich und gegenüber anderen.” Neben das Plädoyer für mehr Eigenverantwortung tritt bei Gabriel der Appell an den Gemeinsinn: “Wir brauchen einen sozialen Patriotismus, dem sich insbesondere die geistigen und wirtschaftlichen Eliten verpflichtet fühlen.” Von hier bis zu einem Standortnationalismus, wie ihn die Agenda 2010 propagiert, ist es nicht mehr sehr weit. Dort heißt es ganz zum Schluss: “Wir Deutsche können stolz sein auf die Kraft unserer Wirtschaft, auf die Leistungen unserer Menschen, auf die Stärke unserer Nation wie auch auf die sozialen Traditionen unseres Landes.”

In der aktuellen Reformdiskussion ist es Mode geworden, “mehr Eigenverantwortung” zu fordern. Mir scheint, dass vornehmlich Menschen diesen Anspruch erheben, die gar nicht auf Leistungen des Sozialstaates angewiesen sind, wohingegen ihn Menschen erfüllen sollen, denen es umso mehr an Möglichkeiten, persönlichen Potenzialen und finanziellen Reserven mangelt, als man ihnen die dazu nötige staatliche Unterstützung entzieht. “Eigenverantwortung” wäre ein würdiges “Unwort des Jahres”, weil diese aus dem neoliberalen Begriffsarsenal stammende Vokabel nicht nur höchst vage, missverständlich und mehrdeutig ist, vielmehr auch soziale Verantwortungslosigkeit kaschiert und legitimieren soll. Schlagworte wie “Privatinitiative”, “Eigenverantwortung” oder “Selbstvorsorge” lassen sich nur im Sinne solidarischen Fortschritts umdeuten, wenn man nach der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit von Einzelpersonen, Berufsgruppen und Gesellschaftsschichten fragt und daraus Konsequenzen im Hinblick auf die Verteilung der gesellschaftlichen Ressourcen zieht. Allen dem “Standort D” geltenden Unkenrufen zum Trotz ist die Bundesrepublik wohlhabend genug, um ein hoch entwickelter Sozialstaat zu bleiben.

Durch mehr Leih- und Zeitarbeit, die Sozialdemokrat(inn)en noch vor kurzem als “moderne Sklaverei” rundweg ablehnten, sowie Mini- bzw. Midijobs nach der am 1. April 2003 in Kraft getretenen Hartz-Reform wird Armut nicht verringert, sondern in Bereichen der tarifvertraglich geregelten Arbeitsverhältnisse etabliert, die davon bisher noch weitgehend frei waren. Der “aktivierende Sozialstaat” bedeutet das Ende eines aktiven (d. h. interventionsfähigen und -bereiten) Sozialstaates. Mit der “Ich-AG” erhebt man die (Schein-) Selbstständigkeit von Hilfebedürftigen zum Programm, ist jedoch darauf bedacht, diese möglichst umgehend aus dem Leistungsbezug zu entlassen und die Kosten für ihre Unterstützung zu senken, obwohl hauptsächlich unternehmerische Kümmerexistenzen entstehen.

Seitdem man die Bundesanstalt für Arbeit unter ihrem neuen Vorsitzenden Florian Gerster nach den Ratschlägen namhafter Unternehmensberater zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen umstrukturiert, werden die Betroffenen kaum mehr reintegriert, sondern bewusst fallen gelassen. Durch den Verzicht auf Zielgruppenförderung und sozialpädagogische Zusatzbetreuung sowie die unsoziale und kurzsichtige Konzentration auf den zu erwartenden Vermittlungserfolg (Festlegung einer “Verbleibsquote” von mindestens 70 Prozent sowohl als Voraussetzung für die Finanzierung von wie auch die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen) bleiben die sog. Hauptproblemgruppen des Arbeitsmarktes (Langzeitarbeitslose, Ältere und Berufsrückkehrerinnen) von Qualifizierungs- bzw. Fördermaßnahmen praktisch ausgeschlossen.

Transferleistungen für Langzeitarbeitslose, also davon existenziell Abhängige, zu kürzen oder gar - wie bei der faktischen Abschaffung der Arbeitslosenhilfe (Zusammenlegung mit der Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II) - zu streichen, um “die Substanz des Sozialstaates zu erhalten” (Gerhard Schröder, Agenda 2010), folgt einer paradoxen Logik. Es ist, als würde man Selbstmord aus Angst vor dem Tod begehen oder den Ast absägen, auf dem man sitzt.


h3. Für einen solidarischen Um- und Ausbau des Sozialstaates!

Tatsächlich ist ein Umbau des Sozialstaates erforderlich, der allerdings nicht neoliberalen Rezepten folgen und zur Reprivatisierung sozialer Risiken führen darf. Es geht darum, die spezifischen Nachteile des deutschen Sozialstaatsmodells auszugleichen, ohne seine Vorzüge preiszugeben. Strukturdefekte des “rheinischen” Wohlfahrtsstaates bilden seine duale Architektur (Spaltung in Sozialversicherung und Sozialhilfe), seine strikte Lohn- und Leistungsbezogenheit (Äquivalenzprinzip) sowie seine Barrieren gegen Egalisierungstendenzen (im Grunde systemwidrige Beitragsbemessungsgrenzen; Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung; partielle Freistellung prekärer Beschäftigungsverhältnisse von der Sozialversicherungs- bzw. Steuerpflicht). Der entscheidende Pluspunkt des Bismarck’schen Sozialsystems gegenüber anderen, damit konkurrierenden Modellen liegt darin, dass seine Geld-, Sach- und Dienstleistungen keine Alimentation von Bedürftigen und Benachteiligten aus Steuermitteln darstellen, sondern durch Beitragszahlungen erworbene und auch verfassungsrechtlich garantierte Ansprüche.

Gegen eine Zurückdrängung der Beitrags- und einen Ausbau der Steuerfinanzierung des sozialen Sicherungssystems sprechen jedoch drei gewichtige Gründe:

1. unterliegen steuerfinanzierte - im Unterschied zu beitragsfinanzierten - Sozialausgaben den staatlichen Haushaltsrestriktionen; sie fallen deshalb eher den allgemeinen Sparzwängen der öffentlichen Hand zum Opfer; außerdem ist ihre Höhe von wechselnden Parlamentsmehrheiten und Wahlergebnissen abhängig. Wie sollen die ständig sinkenden Steuereinnahmen des Staates zur Finanzierungsbasis eines funktionsfähigen Systems der sozialen Sicherung werden? Schließlich haben alle Parteien die weitere Senkung von Steuern auf ihre Fahnen geschrieben.

2. muss man sich bloß die Struktur der Steuereinnahmen ansehen, um erkennen zu können, dass Unternehmer und Kapitaleigentümer im “Lohnsteuerstaat” Deutschland kaum noch zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Durch diese Schieflage der steuerlichen Belastung (nicht nur, aber vor allem bei den indirekten Steuern) würde das Sozialsystem einseitig von den Arbeitnehmer(inne)n finanziert, wohingegen die (im Pflegebereich und bei der sog. Riester-Rente freilich bereits durchbrochene) Beitragsparität der Sozialversicherung für eine angemessene Beteiligung der Arbeitgeberseite an den Kosten sorgt. Zu fragen ist auch, welches Interesse die Unternehmer am Abbau der Arbeitslosigkeit, die ihre gesellschaftliche Position stärkt und die Gewerkschaften schwächt, überhaupt noch haben sollten, wenn sie die Kosten der Arbeitslosigkeit fast ganz auf die Allgemeinheit, hauptsächlich die Lohn- und Mehrwertsteuer zahlenden Massen, abwälzen könnten.

3. ist die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen für die Betroffenen erheblich weniger diskriminierend als die Abhängigkeit von staatlicher Hilfe, deren Inanspruchnahme ihnen noch mehr Missbrauchsvorwürfe eintragen würde, weil ihr keine “Gegenleistung” in Form eigener Beitragsleistungen entspricht.

Sinnvoll wären ein Um- und Ausbau des sozialen Systems zu einer Art “Bürgerversicherung”, die aber sehr viel mehr bieten muss als eine Basisversorgung, wie sie Neoliberalen mit Modellen für eine “Grundrente” à la Biedenkopf/Miegel vorschwebt, und aus den o. g. Gründen gerade nicht über Steuermittel finanziert werden darf. Von einer Bürgerversicherung kann eigentlich nur die Rede sein, wenn sie auf dem Konzept sozialer Bürgerrechte basiert, das Thomas H. Marshall um die Mitte des letzten Jahrhunderts entwickelt hat, und nicht zum Bruch mit den Prinzipien eines Sozialversicherungsstaates führen muss, damit vielmehr sinnvoll verschränkt werden kann.

Sozialpolitik muss statt vom “Standort D” aus wieder stärker vom hilfebedürftigen Individuum her gedacht werden, das als Bürger/in über soziale Grundrechte verfügt, die der Staat zu garantieren hat. Eine soziale Bürgergesellschaft knüpft die politische Teilhabe ihrer Mitglieder an materielle und soziokulturelle Mindeststandards, deren Gewährleistung dem Wohlfahrtsstaat obliegt. Auf diese Weise wird soziale Sicherheit zum konstitutiven Bestandteil einer neuen Form der Demokratie, die mehr beinhaltet als den regelmäßigen Gang zur Wahlurne, das Funktionieren des Parlaments und die Existenz einer unabhängigen Justiz.

Das in der Bundesrepublik bestehende System der sozialen Sicherung speist sich nur zu etwa einem Drittel aus Steuereinnahmen; zwei Drittel der Finanzmittel stammen aus Beiträgen der Versicherten und ihrer Arbeitgeber. Umso wichtiger wäre es, durch Übertragung des Prinzips der ökonomischen Leistungsfähigkeit auf dieses Gebiet für mehr Beitragsgerechtigkeit zu sorgen. Statt alle nicht dem Äquivalenzprinzip entsprechenden Leistungen gleich als “versicherungsfremd” zu brandmarken, was der Logik gewinnorientierter Privatversicherungen entspricht, müsste man überlegen, wie ein Mehr an solidarischer Umverteilung innerhalb der Sozialversicherungzweige zu realisieren und die Öffentlichkeit dafür zu gewinnen ist. Nahe lägen die Aufhebung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung sowie die An- oder Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenzen (unter Beibehaltung der Leistungsobergrenzen).

Die vorhandenen Sicherungslücken können nur durch eine Universalisierung geschlossen werden: Eine allgemeine Versicherungs- und Mindestbeitragspflicht für Wohnbürger/innen, nicht nur für Arbeitnehmer/innen, würde die Sozialversicherung auf eine breitere Grundlage stellen, wobei der Staat die Beiträge im Falle fehlender oder eingeschränkter Zahlungsfähigkeit voll oder teilweise subventionieren, grundsicherungsorientiert und bedarfsbezogen zuschießen müsste.

*Christoph Butterwegge* leitet die Abteilung für Politikwissenschaft an der Uni Köln. Er veröffentlichte zuletzt: Kinderarmut und Generationengerechtigkeit. Familien- und Sozialpolitik im demografischen Wandel, Opladen.


Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.09.2003

Veröffentlicht am

23. Oktober 2003

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