Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

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Friedensaktivisten vor Gericht

Die Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen (GAAA) und die DFG-VK Landesverband Baden-Württemberg berichten in einem neuen Newsletter über “Internationale Friedensaktivisten vor Gericht”. In der Nr. 1 vom 13. Februar 2004 schreibt Roland Blach:

Liebe Freundinnen und Freunde,

mit diesem Newsletter wollen wir Euch ab sofort über die aktuellen Strafverfahren gegen internationale Friedensaktivisten informieren. Zum einen wollen wir damit die zunehmende Gefahr der Aushebelung von Bürgerrechten dokumentieren, gleichzeitig aber auch Mut machen, sich weiter und unbekümmert aktiv für Frieden und Gerechtigkeit einzusetzen. Heute bieten wir an: … einen Freispruch aus Stuttgart sowie vier anstehende Verhandlungen in Stuttgart und Cochem. Wir freuen uns sehr, wenn Ihr uns über weitere Verfahren im In- und Ausland auf dem Laufenden halten könntet.

Es gibt keinen Weg zum Frieden, Frieden ist der Weg

Roland Blach

***

1. Angehörige der Friedensbewegung im US-Staat Iowa von Anti-Terrorismus-Einheit des FBI vorgeladen

(Dieser beklemmende Bericht über die Verfolgung vier gewaltfreier Aktivisten in den USA befindet sich bereits auf der Lebenshaus-Website Angehörige der Friedensbewegung im US-Staat Iowa von Anti-Terrorismus-Einheit des FBI vorgeladen ).

2. Antikriegsaktivisten aus Baden-Württemberg freigesprochen

Die beiden Antikriegsaktivisten Martin Röcker und Roland Blach sind am 10. Februar vom Amtsgericht Stuttgart freigesprochen worden. Ihnen wurde ein Vergehen gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen, nachdem sie gemeinsam mit acht weiteren Aktivisten an einer spontanen Blockadenaktion am Karfreitag, 29. März 2002, vor der US-Militärzentrale EUCOM teilnahmen.

Der Dank gilt allen, die sich im Vorfeld solidarisch erklärten und/oder die fair geführte, bisweilen humorige Verhandlung gestern begleiteten.

Der Glaube an den Rechtsstaat ist auf diese Weise zumindest wieder ansatzweise hergestellt. Nachdem bereits der Staatsanwalt aufgrund fehlender Beweise für einen Freispruch plädierte, blieb Amtsrichter Siebert keine Wahl, als sich dieser Forderung anzuschließen.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da noch unsicher ist, ob die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel dagegen einlegt.

3. Prozessbeobachtung 16.2.: Einigkeit und Recht und Freiheit: Wie Stuttgarter Behörden fast eine Straftat verhindert hätten.

Hauptverhandlung wegen Verstoss gegen das Versammlungsgesetz Montag, den 16. Februar um 14.30 Uhr, Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5

Bisher beteiligte Amtspersonen:
- 1 Polizeihauptkommissar (unermüdlich im Einsatz für die Sicherheit der
Bürger)
- 1 weiterer Polizist (Rechte Hand des Hauptkommissars)
- 1 Amtsleiter im Amt für öffentliche Ordnung (Spricht sich mit dem Staatsschutz ab) - 1 x Staatsschutz (bleibt anonym, sammelt aber Erkenntnisse und Weggeworfenes)
- 1 Staatsanwalt (leidet 1 Ermittlungsverfahren ein, beantragt Strafbefehl
+ hält 1 Beamten auf Trab
- 1 Kriminalbeamter (ermittelt und schickt 1 Vorladung zur Vernehmung)
- 1 Justizbeamtin (schreibt 1Strafbefehl und Vorladungen)
- 1 Richter (betreibt Aktenstudium und muss sich Zeit nehmen für 1
Verhandlung)
sowie Amts- und Postboten, Hausmeister, Putzfrauen, Schreibkräfte und viel Amtsvolk

Vorspiel:
“Wo mehr als zwei zusammenstehen, da soll man auseinander gehen,” verfügten bereits die Stadtväter von Krähwinkel, wie unser Gewährsmann Heinrich Heine berichtete. In Stuttgart überwachen Polizei und Staatsanwaltschaft diese Verfügung mit besonderer Aufmerksamkeit.

Was bisher geschah:
Als die Friedensinitiative Hallschlag Bad Cannstatt am 10. Januar 2003 auf dem Stuttgarter Schlossplatz Flugblätter gegen den damals vorbereiteten Krieg gegen Irak verteilte, ahnte sie nicht, dass dem Staatsschutz bereits Erkenntnisse über eine Mahnwache vorlagen - frisch verzapft aus dem Internet. Um nun dieser drohenden Gefahr vorzubeugen, stellte man den Schlossplatz unter besondere Überwachung. Ein leibhaftiger Polizeihauptkommissar (das sind die, die im Fernsehkrimi als Dienstwagen wenigstens einen Mercedes C-Klasse fahren) leitete den wichtigen Einsatz.

Was dabei festgestellt werden musste, sträubt ordnungsliebenden BürgerInnen die Haare: Zur Flugblattverteilung waren deutlich mehr als 2, nämlich 8 Personen erschienen. Einige Passanten gesellten sich dazu, so dass sich alsbald 1 unkontrollierte Menschenmasse von ca. 15 Leuten gerottet hatte, um für den Frieden wild entschlossen zu mahnen.

An diesem Punkt griffen die Ordnungshüter beherzt ein: Personalienfeststellung. Der Versuch, einen Rädelsführer (Amtsdeutsch: Versammlungsleiter) zu ermitteln, scheiterte zunächst an der Renitenz der Teilnehmer, die vorgaben, zum Flugblattverteilen noch niemals einen Versammlungsleiter benötigt zu haben. Auf unerbittliches Drängen gelang den Beamten jedoch dennoch die Abwehr der größten Gefahr: Denn auf die Mitteilung, dass die Versammlung aufgelöst werden würde, wenn niemand zur Versammlungsleitung bereit wäre, fand sich ein zur Mahnung besonders Entschlossener zur Übernahme des Amtes. Die Gefahr unvorschriftsmäßigen Friedensmahnens schien damit abgewendet. An diesem und vielen folgenden Tagen wurde nur noch vorschriftsmäßig gemahnt. Das aber tüchtig.

Der Krieg wurde weiter vorbereitet, die Mahnwachen wurden immer mahnender. Schließlich protestierte fast die halbe Welt; jedenfalls ein paar Millionen (nicht alle auf unserem Schlossplatz).

Der Krieg fand dummerweise trotz der Mahnerei statt. Menschen starben, Regierungen stürzten, andere bekamen Krach. Ein wechselvolles Jahr ging ins Land. Die Stuttgarter Ordnungshüter grübelten immer noch, wie denn der Wiederholungsgefahr (nicht des Krieges, sondern unbefugten Friedensmahnens) gewehrt werden könne.

Heutige Folge: Der Strafbefehl
Und da, im Januar 2004, mit mehr als einjähriger Verspätung, kommt die bahnbrechende Idee: Ein Strafbefehl gegen den damals so überraschend amtlich herbeigesehnten und fast ernannten “Versammlungsleiter” wider Willen. 15 Tagessätze wegen “Verstoß gegen das Versammlungsgesetz”.

Denn, so die unwiderlegbare Logik der Ordnungshüter, nach diesem Gesetz hätte der “Versammlungsleiter” damals, mindestens 48 Stunden, bevor er vom Hauptkommissar zum Versammlungsleiter ernannt wurde, die Versammlung beim Amt anmelden müssen, Krieg hin oder her. Bush hat ja auch seinen Krieg vorher angemeldet.

Uneinsichtig, wie Friedensfreunde nun mal häufig sind, will unserem “Versammlungsleiter” diese krähwinkelsche Logik nicht in den Kopf. So wird es nun zur Verhandlung kommen.

Epilog:
Die hiesigen und unhiesigen Medien berichteten am 31. Januar 2004 aus dem fernen Land Haiti, wo ein “haitianischer Diktator” ein “Dekret hervorkramt, das 1987 von der Militärregierung erlassen wurde. Demnach müssen Kundgebungen 48 Stunden im voraus bei den Behörden angemeldet werden … Die Opposition hat diese Maßnahmen als verfassungswidrig zurückgewiesen.”

Dem Himmel sei Dank! Wir leben nicht in Haiti. Bei uns kommt so was gar nicht erst vor und ist auch nicht verfassungswidrig. Unsere Amtspersonen sind alles erwachsene Leute, weit entfernt von obrigkeitsstaatlichen Denken. Ja, sie sind sogar regelrecht von demokratischer Leidenschaft beseelt und haben ganz andere Sorgen!

Nachtrag:
Über eine dieser anderen Sorgen berichten Stuttgarter Zeitungen am 5. 2.
2004: Die Staatsanwaltschaft sei so überlastet, dass bereits Straftäter aus der Untersuchungshaft hätten entlassen werden müssen und sie nun auch aus “einem der wichtigsten Projekte im Bereich der Kriminalprävention”, dem Haus des Jugendrechts, aussteigen müsse, dem damit das Aus drohe.

Nachtrag 2
Das Verteilen von Druckschriften auf öffentlicher Verkehrsfläche wird vom Begriff des Gemeingebrauchs nicht mehr gedeckt. Eine Sondernutzungserlaubnis wird in Stuttgart nur innerhalb Fußgängerbereichen und Gehwegen erteilt, nicht jedoch City-Ring, Boschareal und Wilhelmsplatz, Benzstraße, Martin-Schrenk-Weg, Fritz-Walter-Weg und Mercedesstraße von Daimlerstraße bis Martin-Schrenk-Weg, so das Amt für unorthodoxe Ordnung. Demokratiefreie Zonen sind auch Straßenfesten, Wochenmärkten, Festumzüge. Sollte man dennoch vom ungeschränkten Recht Gebrauch machen wollen, seine Meinung fast überall in Wort, Schrift und Bild fast frei zu äußern, fallen “folgende Gebühren würden für die Verteilaktion an…: im Außenbereich 76,- €, im Innenstadtbereich 160,- €, sowie zuzüglich Sondernutzungsgebühren je Verteiler:1-2 Tage 29,00 € ” (Ordnungsamt der Stadt) - mithin für das Wahrnehmen eines grundgesetzlich garantierten Rechts im liberalen Stuttgart rund 200 schlaffe Euro (400 Makk). Das freut sich der Anarchist, da staunt der Sozialhilfeempfänger.

Teile des Texte stammen aus Verordnungen der Landeshauptstadt, aus aktuellen Schreiben öffentlicher Ämter, aus Briefwechseln der AnStifter und hauptsächlich von literarisch hoch ambitionierten Mitgliedern der Cannstatter Friedensinitiative.

Zur Prozessbeobachtung bitten wir besonders Kolleginnen und Kollegen aus der Richterschaft, praktizierende Juristen, Presse und andere Vertreter der demokratischen Öffentlichkeit.

Peter Grohmann, Olgastraße 1 A, 70182 Stuttgart T 07 11 - 24 84 75 930, Fax 24 84 75 95, AnStiftung@t-online.de

4. Widerstand gegen Irak-Krieg wird zu “Widerstand gegen die Staatsgewalt”

Paul Russmann (Ohne Rüstung Leben) beteiligte sich am 21. März an der Frühstücksblockade gegen den Irak-Krieg vor der europäischen Kommandozentrale der US-Streitkräfte EUCOM in Stuttgart. Am 27.2. muss er sich ab 10 Uhr am Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5, wegen “Widerstand gegen die Staatsgewalt” verantworten. Ihm wird vorgeworfen, er habe einen Polizisten zur Seite gestossen. Mehrere Zeugen sind zur Verhandlung geladen, u.a. ein Journalist der Stuttgarter Nachrichten.

5. Hauptverhandlung in Cochem wegen Entzäunungsaktion

Am 3. März steht ab 10 Uhr 30 am Amtsgericht Cochem, Ravenstr. 39, die Verhandlung gegen Julia Bäuerlein, Johannes Plotzki (beide Trier), Martin Otto (Wetzlar), Hermann Theisen (Heidelberg), Sabine Teubert (Leipzig) und Wolf-Dieter Wiebach (Berlin) wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung an. Sie haben am 23. Mai 2003 an der sechsten Entzäunungsaktion der Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen (GAAA) am Atomwaffenstützpunkt Büchel/Südeifel teilgenommen, um gegen die völkerrechtswidrige nukleare Abschreckung und gegen die nukleare Teilhabe Deutschlands zu protestieren. In Büchel üben deutsche Soldaten mit Bundeswehr-Tornados und US-Atombomben den Einsatz im Ernstfall.

6. Berufungsverhandlung in Stuttgart wegen “Aufruf zu Straftaten”

Am 4. März muss sich ab 9 Uhr der baden-württembergische DFG-VK Landesgeschäftsführer Roland Blach in einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Stuttgart, Urbanstr. 20, wegen “öffentlicher Aufforderung zu Straftaten” verantworten. Roland Blach war als Koordinator der GAAA an der Organisation einer zivilen Inspektion des Atomwaffenstützpunktes Büchel (30.9.2001) beteiligt. Blach wurde vom Amtsgericht Ludwigsburg am 9.7.2002 zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt, der im September 2001, kurz vor der Zivile Inspektion, bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmte PC der GAAA wurde einbehalten. Neben seiner Aufgabe als Landesgeschäftsführer der DFG-VK koordiniert Blach weiterhin die Aktionen der GAAA.

***

GAAA, Lenzhalde 53, 70806 Kornwestheim, Tel. 07154-22026, roblach@s.netic.de, www.gaaa.org

DFG-VK Baden-Württemberg, Haußmannstr. 6, 70188 Stuttgart, Tel. 0711-2155112, ba-wue@dfg-vk.de, www.dfg-vk.de

Veröffentlicht am

13. Februar 2004

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