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Asyl für Kriegsdienstverweigerer - Internationale Friedensaktivisten vor Gericht

Die Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen (GAAA) und die Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Landesverband Baden-Württemberg berichten in einem Newsletter vom 08. März 2004 über “Internationale Friedensaktivisten vor Gericht”. Mit diesem Newsletter wird über aktuelle Strafverfahren gegen internationale Friedensaktivisten informiert. Außer der Dokumentation über die zunehmende Gefahr der Aushebelung von Bürgerrechten soll damit auch Mut gemacht werden, “sich weiter und unbekümmert aktiv für Frieden und Gerechtigkeit einzusetzen.” (Roland Blach)

Heute wird unter anderem über das erfolgreiche Asylverfahren für einen türkisch-kurdischen Kriegsdienstverweigerer sowie über Verurteilungen verschiedener Friedensaktivisten wegen der Teilnahme an Aktionen in Büchel und am Stuttgarter EUCOM berichtet.


1. TÜRKISCH-KURDISCHER KRIEGSDIENSTVERWEIGERER TURGAY COSKUN ERHÄLT ASYL. ERFOLG FÜR DIE SOLIDARITÄTSARBEIT DER DFG-VK

VELBERT, STUTTGART, 8.März. Der türkisch-kurdische Kriegsdienstverweigerers Turgay Coskun (26) ist jetzt vom Verwaltungsgericht Freiburg als Asylberechtigter anerkannt worden. Das Urteil ist seit dem 3. März rechtskräftig. “Ich bin sprachlos und überwältigt, dass ich jetzt in Deutschland bleiben kann. Dadurch bieten sich mir ganz neue Lebens- und Arbeitsperspektiven, nachdem ich über ein Jahr in der Illegalität gelebt habe”, sagte Coskun in einer ersten Stellungnahme erleichtert.

Das Gericht würdigte Coskuns politisches Engagement für das Menschenrecht auf Gewissensfreiheit. Es berücksichtigte, dass “ihm aufgrund eines beachtlichen Nachfluchtatbestandes politische Verfolgung droht”, so die Urteilsbegründung.

Unterstützt von der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) setzte sich Turgay Coskun auf öffentlichen Veranstaltungen in Ulm, Kirchheim/Teck, Freiburg, Mainz und Frankfurt für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in der Türkei ein. Noch im November 2003 hatte er in einem persönlichen Schreiben an den türkischen Generalkonsul in Frankfurt seine Kriegsdienstverweigerung bekräftigt. Turgay Coskun, der es aus Gewissensgründen ablehnt, andere Menschen zu töten, entschloss sich 2001 zur Flucht nach Deutschland, um so seiner Einberufung zum türkischen Militär zu entgehen. Nach erfolgloser Durchführung eines ersten Asylverfahrens beantragte Coskun seine erneute Anerkennung im Oktober 2002, nachdem er im August 2002 aktiv an einer politischen Aktion türkischer Kriegsdienstverweigerer vor dem türkischen Generalkonsulat in Frankfurt teilgenommen hatte. Nachdem auch dieses Verfahren im März 2003 abgelehnt worden war, lebte er in ständiger Angst vor Verhaftung und Abschiebung in die Türkei, wo er erheblichen Repressalien ausgesetzt gewesen wäre.

Coskun: “Ich wollte damit auch andere in der Türkei ermutigen, ebenfalls den Kriegsdienst zu verweigern. In der Türkei existiert noch immer kein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung. Wer verweigert, wird vor Militärgerichten abgeurteilt und muss mit mehrjährigen Haftstrafen rechnen. Darüber hinaus werden Kriegsdienstverweigerer in aller Regel körperlich misshandelt und ihrer staatsbürgerlichen Rechte beraubt.” Auch die Solidaritätsgruppen, die Turgay Coskun unterstützt haben, freuen sich mit ihm.

Der Landesgeschäftsführer der DFG-VK Baden-Württemberg, Roland Blach, äußert sich erleichtert: “Mir fallen tonnenschwere Steine vom Herzen. Nur durch den Mut Turgay Coskuns, an die Öffentlichkeit zu gehen und die großartige politische, juristische und menschliche bundesweite Unterstützung ist dieses Urteil möglich geworden.” Die Unterstützung und Beratung türkischer und kurdischer Kriegsdienstverweigerer in Deutschland ist ein wichtiges Arbeitsgebiet der DFG-VK. Die DFG-VK fordert die weltweite und uneingeschränkte Anerkennung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung. Hierzu gehört neben der Unterstützung von Kriegsdienstverweigerern in Deutschland auch die internationale Solidarität mit Kriegsdienstverweigerern weltweit. Denn für die DFG-VK ist die Verweigerung aller militärischen und nichtmilitärischen Kriegsdienste ein wichtiger und konkreter Beitrag gegen Krieg und Kriegsvorbereitung.

Roland Blach DFG-VK-Landesgeschäftsführer Baden-Württemberg, Kontakt: 0177/2507286


2. MILDERE STRAFE FÜR PAZIFIST UND ATOMWAFFENGEGNER BLACH

(Der Bericht über den Ausgang dieser Verhandlung befindet sich bereits auf der Lebenshaus-Website: “Mildere Strafe für Pazifist und Atomwaffengegner Blach” ).


3. DEMONSTRANTEN ZU GERINGEN GELDSTRAFEN VERURTEILT. ANGEHÖRIGE DER FRIEDENSBEWEGUNG WAREN IN LUFTWAFFENSTÜTZPUNKT EINGEDRUNGEN. PROTEST GEGEN ATOMWAFFEN

(Rhein-Zeitung, 4.3.2004)

COCHEM. Wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung wurden fünf Mitglieder der Friedensbewegung vom Amtsgericht in Cochem zu Geldstrafen zwischen 40 und 400 Euro verurteilt. Die Angeklagten, darunter zwei Trierer Studenten, waren im Mai vergangenen Jahres in den Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel in der Eifel eingedrungen, um so gegen die dort gelagerten amerikanischen Atomwaffen zu protestieren.

Bereits zum sechsten Mal war der Luftwaffenstützpunkt in der Eifel Ziel von Aktionen der Friedensbewegung. Auch diesmal hatten Mitglieder der Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen (GAAA) den Zaun durchtrennt und waren auf das Bundeswehrgelände vorgedrungen. Mit entrollten Transparenten und Fahnen hielten sie sich rund 30 Minuten im Fliegerhorst auf, ehe sie von Wachsoldaten festgenommen wurden.

In Büchel vermutet die Friedensbewegung elf amerikanische Atomwaffen, die ihrer Meinung nach dort völkerrechtswidrig gelagert werden. Und beruft sich dabei auf ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs von 1996. Es sei ein Akt zivilen Ungehorsams, gegen diese nukleare Teilhabe der Bundesrepublik zu protestieren, betonten die Angeklagten in Cochem: “Ohne dieses Unrecht wäre keiner von uns auf die Idee gekommen, den Zaun zu durchtrennen”, so der Trierer Geographiestudent Johannes Plotzki, der an der Aktion teilgenommen hatte. Dem vermochte allerdings das Cochemer Amtsgericht nicht zu folgen. “Ihre Motive sind zu schätzen, aber die Handlungen bleiben dennoch strafbar?”, betonte Amtsgerichtsdirektor Hans Rock in seiner Urteilsbegründung, wobei er beim Strafmaß weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft gefolgt war. Gleichzeitig verwies er darauf, dass frühere Urteile des Cochemer Amtsgerichts auch vom Land- und dem Oberlandesgericht bestätigt worden seien. Ebenfalls seien drei Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe nicht angenommen worden. Rock: “Die Rechtsprechung hat sich nicht verändert.”

Wegen solcher “Aktionen zivilen Ungehorsams” in Büchel wurden seit 1997 vom Amtsgericht Cochem bisher 32 Geldstrafen sowie drei Haftstrafen ausgesprochen. Fünf der zu Geldstrafen verurteilten Mitglieder der Friedensbewegung saßen diese Strafen im Gefängnis ab. Dieter Junker


4. WIDERSTAND GEGEN IRAK-KRIEG WIRD ORL-GESCHÄFTSFÜHRER ZUM VERHÄNGNIS

STUTTGART. Am 21. März 2003, einem Tag nach Beginn des völkerrechtswidrigen Irak-Krieges, beabsichtigte eine Gruppe von ca. 40 Personen, die Hauptzufahrt zu den Patch Barracks in Stuttgart, das EUCOM zu blockieren. Wegen “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” ist Paul Russmann, Sprecher der ökumenischen Aktion Ohne Rüstung Leben, am 27. Februar vom Amtsgericht Stuttgart zu 10 Tagessätzen verurteilt worden.

Obwohl drei Zeugenaussagen, u.a. ein Redakteur der Stuttgarter Nachrichten, nachweisen konnten, dass es im Rahmen dieser Frühstücksblockade zu keinerlei problematischen Kontakten zwischen den Demonstranten und der Polizei kam, hielt Richter Siebert an der Klage fest, Russmann habe auf den Weg zum Haupttor einen Polizisten zur Seite gestoßen. Die Zeugen bestätigten, Russmann habe sich besonnen und deeskalierend verhalten. “Ein körperlicher Einsatz gegen Polizisten widerspricht meiner gewaltfreien Haltung und meinen bisherigen Handlungen bei Protestaktionen der Friedensbewegung und Aktionen des Zivilen Ungehorsams.”

Russmanns Verteidiger, der Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer, sieht in diesem Urteil den Versuch “Pazifisten als Gewalttäter zu kriminalisieren.”

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GAAA, Haußmannstr. 6, 70188 Stuttgart, Tel. 0711-2155112, gaaa@paritaet-bw.de, www.gaaa.org

DFG-VK Baden-Württemberg, Haußmannstr. 6, 70188 Stuttgart, Tel. 0711-2155112, ba-wue@dfg-vk.de, www.dfg-vk.de

Siehe auch:
> “Friedensaktivisten vor Gericht” vom 13.02.2004

Veröffentlicht am

08. März 2004

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