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“‘Dieter’ bekommt Recht!” - Unverzügliche Abschaffung der Wehrpflicht gefordert

Die Deutsche Friedensgesellschaft -Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 21. April 2004, das die geltende Praxis der Einberufung zur Bundeswehr als rechtswidrig einstuft. Die Kölner Richter urteilten, dass die Einberufungspraxis willkürlich sei, da sie gegen das Gebot der Wehrgerechtigkeit verstoße. Mittlerweile werden weniger als die Hälfte der Wehrpflichtigen auch tatsächlich eingezogen.

Die DFG-VK fordert mit ihrer Kampagne “Machs wie Dieter” ( www.machs-wie-dieter.de ) seit mehreren Jahren Wehrpflichtige dazu auf, erst einmal abzuwarten, ob die Bundeswehr ihnen eine Einberufung zusendet und erst dann einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen.

“Alle Wehrpflichtigen, die sich bisher an der Dieter-Kampagne beteiligten, haben mit dem Kölner Urteil Recht bekommen”, so der KDV-Experte der DFG-VK, Klaus Pfisterer. “Seit Jahren wird höchstens jeder Zweite zur Bundeswehr einberufen, was das Verteidigungsministerium bislang immer bestritten hatte - jetzt ist es amtlich.”

Verteidigungsstaatssekretär Kolbow musste nun im März 2004 die geringen Einberufungszahlen bestätigen. “Wir können jedem Wehrpflichtigen nur raten, sich an der Dieter-Kampagne zu beteiligen oder vor Gericht gegen mögliche Einberufungen zur Bundeswehr zu klagen”, so Pfisterer weiter.

Die DFG-VK fordert die rot-grüne Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode das Ende der Wehrpflicht zu beschließen. Die Einberufungsquote - also der Anteil der tatsächlich zum Dienst Herangezogenen unter den tauglich gemusterten Wehrpflichtigen - werde weiter sinken, da inzwischen keine Wehrpflichti-gen mit dem Tauglichkeitsgrad T 3 mehr zum Dienst herangezogen würden. Nach Einschätzung der DFG-VK dürften damit jährlich zusätzlich 50.000 Wehrpflichtige ihrer Dienstpflicht entgehen.

“Nur noch eine Minderheit jedes Musterungsjahrgangs, also Pechvögel, freiwillig länger Dienende und die Kriegsdienstverweigerer, die zum Zivildienst herangezogen werden, müssen dann noch die Wehrpflicht erfüllen”, meint KDV-Experte Klaus Pfisterer.

Presseerklärung der DFG-VK zum Urteil des VG Köln vom 21.4.2004, Wolfgang Menzel, Bundessprecher der DFG-VK

Klaus Pfisterer ist am Donnerstag, 22.4.04., von 12-18 Uhr telefonisch erreichbar unter 07153-58130

Internet: www.machs-wie-dieter.de
www.dfg-vk.de

Veröffentlicht am

22. April 2004

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