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Vermittlungsverfahren beenden! Das Zuwanderungsgesetz ist inhaltlich gescheitert - es gibt Alternativen!

PRO ASYL und Interkultureller Rat: Vermittlungsverfahren beenden! Das Zuwanderungsgesetz ist inhaltlich gescheitert - es gibt Alternativen!

PRO ASYL und der Interkulturelle Rat in Deutschland fordern die Regierungskoalition zum Abbruch der Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz auf. Die ursprünglichen Ziele

  • Einwanderung ermöglichen, Integration fördern und Flüchtlinge schützen ? werden nicht erreicht. Ein gesellschaftlich notwendiges Reformprojekt ist inhaltlich gescheitert.
  • Statt Einwanderung zu gestalten, bleibt es bei der Abkapselung Deutschlands: Das Punktesystem als arbeitsmarktunabhängiges und zukunftsorientiertes Steuerungsinstrument der Zuwanderung wird aufgegeben. Der generelle Anwerbestopp von 1973 soll bestehen bleiben.
  • Die Integration bleibt ein weitgehend unbestelltes Feld. Nach den nun bekannt gewordenen Formulierungen werden Forderungen von Teilen der CDU/CSU übernommen. Der Rechtsanspruch auf Integrationsmaßnahmen soll fallen gelassen werden. Die Ausländerbehörden können die Integrationskurse als Sanktionsinstrument gegenüber missliebigen Flüchtlingen und Migranten benutzen.
  • Der desaströse Zustand der Kettenduldung wird nicht beendet. Eine Bleiberechtsregelung für langjährig in Deutschland geduldete Flüchtlinge fehlt.
  • Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung werden zentrale rechtsstaatliche und menschenrechtliche Standards zur Disposition gestellt.

Die positiv zu bewertende Anerkennung von nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung im Zuwanderungsgesetz ist bereits auf europäischer Ebene erreicht worden. Die entsprechende EU-Richtlinie vom März 2004 muss ohnehin in nationales Recht umgesetzt werden. Ein Zuwanderungsgesetz ist hierfür nicht erforderlich.

Von den weiteren Verhandlungen sind keine positiven Impulse mehr zu erwarten. PRO ASYL und Interkultureller Rat fordern, die Verhandlungen abzubrechen. Die Bundesregierung kann statt des zustimmungspflichtigen Zuwanderungsgesetzes wesentliche Reformen im Ausländer- und Asylrecht ohne die Zustimmung des Bundesrates beschließen:

Die rot-grüne Regierungsmehrheit kann für eine Liberalisierung des Nachrangigkeitsprinzips auf dem Arbeitsmarkt sorgen und die Möglichkeiten der Erteilung einer Arbeitserlaubnis ausweiten. Ausländischen Studierenden, die an deutschen Hochschulen studiert haben, kann nach dem Studium die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme erleichtert werden.

Die Regierung kann die deutschen Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention zurückziehen und die Situation hier lebender minderjähriger Flüchtlinge verbessern. Sie kann geduldeten Flüchtlingen den Wechsel in einen gesicherten Aufenthaltsstatus erleichtern und eine Härtefallregelung beschließen.

Die Bundesregierung kann und muss ohne weiteren Verzug ein wirkungsvolles Anti-Diskriminierungsgesetz verabschieden. Durch Erhöhung des entsprechenden Haushaltstitels kann sie ihre Anstrengungen im Integrationsbereich verstärken.

gez. Günter Burkhardt, PRO ASYL + Torsten Jäger, Interkultureller Rat in Deutschland

Quelle: PRO ASYL vom 29.04.2004

Veröffentlicht am

30. April 2004

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