EU-Asylverfahren beschlossen. Handstreichartig demontiert Europäische Union FlüchtlingsschutzAm 29.04.2004 haben die europäischen Innenminister die sogenannte Asylverfahrensrichtlinie politisch beschlossen. In unserem Artikel “Schilys Mission erfüllt: bessere Asylstandards für EU verhindert. PRO ASYL: Europäisches Asylrecht in katastrophalem Zustand” haben wir darüber berichtet. Nach Ansicht der Menschenrechtsorganisation PRO ASYL hebeln die enthaltenden Drittstaatenregelungen, die Fundamente des Flüchtlingsschutzes aus. So ermögliche sie einzelnen EU-Staaten, angrenzende Nicht-EU Länder zu sicheren Drittstaaten zu erklären, in die Flüchtlinge abgeschoben werden könnten. Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) befürchtet, die erzielte Einigung der EU-Innen- und Justizminister in Luxemburg könne in der Praxis gegen internationales Flüchtlingsrecht verstoßen. Die Einigung erlaube es nämlich den einzelnen Staaten, die jeweils schlechtesten Praktiken fortzusetzen oder einzuführen. EU-Einigung zur Asylverfahrensrichtlinie: PRO ASYL fordert ein klares Nein zur Demontage des Flüchtlingsschutzes im HandstreichHandstreichartig haben die europäischen Innenminister gestern die sogenannte Asylverfahrensrichtlinie politisch beschlossen. Sie beinhaltet Drittstaatenregelungen, die die Fundamente des Flüchtlingsschutzes aushebeln. Die bundesweite Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL fordert insbesondere die Grünen im Bundestag, aber auch die Politikerinnen und Politiker der anderen Parteien, auf, alles dafür zu tun, dass diese Richtlinie formell nicht angenommen wird. Die Verantwortungslosigkeit des Einigungsbeschlusses der europäischen Innenminister wird an einem aktuellen Beispiel deutlich: Noch am Vortag des Beschlusses hatte der Europarat vor dem Hintergrund anhaltender massiver Verletzungen der Menschenrechte in Weißrussland alle Beziehungen zur Regierung in Minsk abgebrochen. Wie in Weißrussland ist die menschenrechtliche Situation in einer Vielzahl von EU-Anrainerstaaten verheerend. Das Wissen um diese Situation hat die Innenminister jedoch nicht daran hindern können, mit ihrem Beschluss die Möglichkeit zu schaffen, dass einzelne EU-Länder auch solche Staaten zu sicheren Drittstaaten erklären können. Bislang war ein Aufschrei aus den Reihen der Grünen oder von Politikerinnen und Politikern anderer Parteien, die sich bislang für den Flüchtlingsschutz engagiert haben, nicht zu vernehmen. Stattdessen hat die Exekutive gehandelt und unter Umgehung jeder effektiven politischen Kontrolle Recht gesetzt. Während der Export der Hanauer Atomfabrik Regierung, Parlament und Öffentlichkeit beschäftigt hat, vollzog sich der größte anzunehmende Unfall des europäischen Asylrechtes weitgehend geräuschlos. Der Beschluss der EU-Innenminister war eine bittere Stunde für die Menschen, für die Flucht die letzte Rettung ist. Nicht nur das europäische System des Flüchtlingsschutzes steht nun zur Disposition. Die einsame Entscheidung der Innenminister hat weitreichende Folgen auch in anderen Regionen dieser Welt. Warum sollten beispielsweise arme Länder Flüchtlinge beherbergen wollen, wenn die Flüchtlingspolitik des reichen Europas darin besteht, die Verantwortung für Flüchtlinge durch Drittstaatenregelungen in einer Kette der Verantwortungslosigkeit weiter zu reichen? Wer für den internationalen Flüchtlingsschutz eintritt, kann die Entscheidung der europäischen Innenminister nicht hinnehmen. Man wird dies Otto Schily sagen müssen. Karl Kopp Quelle: PRO ASYL - Presseerklärung vom 30.04.04 ———————— EU-Asylharmonisierung: UNHCR bedauert verpasste ChanceDas UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) befürchtet, die am Donnerstag erzielte Einigung der EU-Innen- und Justizminister in Luxemburg über ein Kernstück der geplanten EU-Asylgesetzgebung könne in der Praxis gegen internationales Flüchtlingsrecht verstoßen. Der ursprünglich von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf der Asylverfahrensrichtlinie war von UNHCR als gute Diskussionsgrundlage begrüßt worden. Der lange Verhandlungsprozess zwischen den EU-Mitgliedstaaten hat nun jedoch zu einer Verständigung geführt, die es den einzelnen Staaten erlaubt, die jeweils schlechtesten Praktiken fortzusetzen oder einzuführen. Die Asylverfahrensrichtlinie regelt, wie Entscheidungen über Asylanträge in EU-Mitgliedstaaten getroffen werden. Sie ist der Letzte und mit der so genannten Qualifikationsrichtlinie wohl Wichtigste der fünf wesentlichen Bausteine für die Harmonisierung des EU-Asylrechts in der ersten Phase. UNHCR hatte sich während des Verhandlungsprozesses wiederholt besorgt über eine Reihe von Punkten geäußert. Die irische Präsidentschaft und die Europäische Kommission haben versucht, einen Text vorzulegen, der alle Seiten zufrieden stellen kann. Zwar gibt es nun einige Verbesserungen gegenüber früheren Fassungen der Richtlinie, dennoch bleiben erhebliche Defizite. Besonderen Anlass zur Sorge bereiten die Regelungen zu den so genannten sicheren Drittstaaten, in die Asylsuchende zurückgeschickt werden können, sowie jene Vorschriften, die es Staaten ermöglichen, abgelehnte Asylsuchende vor der abschließenden Entscheidung ihres Verfahrens abzuschieben. Damit wird Schutzsuchenden praktisch das Recht genommen, eine effektive Überprüfung einer zunächst negativen Entscheidung zu erhalten. Mit diesen Regelungen laufen Asylsuchende Gefahr, weder eine individuelle Prüfung ihres Antrages zu erhalten noch eine effektive Möglichkeit, die Vermutung zu widerlegen, dass ein Staat in ihrem besonderen Fall nicht als sicher gelten kann. Den Betroffenen kann nun überall in der EU die Aufnahme eines Asylverfahrens verweigert werden, wenn sie durch einen so genannten “besonders sicheren Drittstaat” eingereist sind. UNHCR sieht die Regelungen zu den sicheren und besonders sicheren Drittstaaten als potenziell gefährlich für Flüchtlinge an. Flüchtlinge könnten im Zuge von Kettenabschiebungen wieder in ihrem Heimatland landen. Dies wäre jedoch im direkten Gegensatz zu internationalem Recht. UNHCR betonte, ein ähnliches Risiko gebe es bei den Einschränkungen zur Überprüfung eines Asylverfahrens. In einigen EU-Staaten würden 30-60 Prozent aller Asylsuchenden erst nach einer Überprüfung der zunächst negativen Entscheidung als Flüchtlinge anerkannt. Die Richtlinie ermöglicht zudem eine Reihe weiterer restriktiver und äußerst umstrittener Maßnahmen, die rechtlich bislang nur in ein oder zwei Mitgliedstaaten existierten. Ab dem 1. Mai könnten diese Maßnahmen nun in die Gesetzgebung von 25 EU-Staaten einfließen. Beispielsweise soll es ermöglicht werden, unbegleiteten Minderjährigen über 16 Jahren die Vertretung durch einen Erwachsenen im Asylverfahren zu versagen. Ebenfalls am Donnerstag verabschiedeten die EU-Staaten formell die Qualifikationsrichtlinie. Sie definiert, wer als Flüchtling anerkannt werden kann und wem subsidiärer (ergänzender) Schutz zusteht. Der subsidiäre Schutz erstreckt sich unter anderem auf Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, die keine individuelle Verfolgung geltend machen können. Auf den Inhalt dieser Richtlinie hatten sich die Minister bereits im März geeinigt. UNHCR hat auch gegenüber diesem Text einige Vorbehalte - vor allem, was die Regelungen über den subsidiären Schutz angeht. UNHCR bedauert den sehr engen Geltungsbereich für Personen, die vor bewaffneten Konflikten und allgemeiner Gewalt fliehen. Die Organisation begrüßt jedoch die dort enthaltene Flüchtlingsdefinition. Diese umfasst ausdrücklich auch jene Opfer von Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure, die in einigen europäischen Staaten bislang nicht als Flüchtlinge anerkannt wurden. UNHCR betonte, die nächste Phase der EU-Asylharmonisierung werde von ausschlaggebender Bedeutung sein. Die Richtlinien legen nur Mindestnormen fest. UNHCR rief alle 25 Mitgliedstaaten eindringlich dazu auf, höhere Standards zu setzen, wenn sie beginnen, die EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Quelle: UNHCR vom 30.04.2004 Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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