Strafverfahren wegen Aufruf zur Befehlsverweigerung im Rahmen der nuklearen Teilhabe in BüchelVon Roland Blach - Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen (GAAA) / Am 8. Juni 2004 haben fünf Friedensaktivisten aus Erftstadt, Wetzlar, Berlin, Stuttgart und Heidelberg einen Aufruf zur Befehlsverweigerung an Bundeswehrsoldaten des Jagdbombergeschwaders 33 Büchel verteilt. Dabei wurden die Soldaten aufgerufen “jegliche Beteiligung an der völker- und grundgesetzwidrigen nuklearen Teilhabe” zu verweigern (siehe hierzu ausführlich: Warnung vor Straftaten strafbar? Ein Aufruf zur Befehlsverweigerung und die Reaktion von Bundeswehr und Justiz ). Der Aufruf wurde vor dem Haupttor des Atomwaffenlagers im Auftrag der Staatsanwaltschaft Koblenz beschlagnahmt, jetzt wurde ein Strafverfahren gegen die Aktivisten eingeleitet. So wird es am 23. November, 14 Uhr, am Amtsgericht Cochem zur ersten Verhandlung dieser Art im Zusammenhang mit der nuklearen Teilhabe in Büchel kommen. Dieses Verfahren verspricht einige Spannung, da es hierbei um elementare Regeln des Grundgesetzes, des Soldatengesetzes, des Wehrstrafgesetzes und des Völkerrechts geht. Bereits im Vorfeld haben 40 Personen den von Hermann Theisen (DFG-VK Heidelberg) initiierten Aufruf unterzeichnet, unter Ihnen Konstantin Wecker und Prof. Dr. Joseph Weizenbaum. Für die kommenden Wochen werden verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten vorbereitet. Eine kurze Nachricht genügt, wer sich schon jetzt solidarisch mit den Aktiven zeigen will. Da der Gang durch die Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht im Falle einer Verurteilung, auch mit Begleitung eines Anwalts, angedacht ist, sind Spenden zur Prozesskostenhilfe schon jetzt hilfreich: GAAA Kontonummer 8019151200 BLZ 43060967 GLS Gemeinschaftsbank *** DFG-VK Baden-Württemberg, Haußmannstr. 6, 70188 Stuttgart, Tel. 0711-2155112, ba-wue@dfg-vk.de, www.dfg-vk.de Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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