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Gerechtigkeit für Erzbischof Romero

Von Rigoberta Menchú Tum 1 - ZNet 09.09.2004

Guatemala-Stadt. Fast 25 Jahre nach der Ermordung von Erzbischof Óskar Romero 2 - der getötet wurde, während er in San Salvador die Messe las -, besteht endlich die Chance auf Gerechtigkeit. Am Freitag steht in einem immens wichtigen Prozeß gegen einen Komplizen beim Romero-Mord der Richterspruch an 3 . Allerdings findet der Prozeß nicht in El Salvador, sondern in einem Federal Court in Fresno, Kalifornien, statt.

ÿlvaro Saravia ist vor einem Zivilgericht angeklagt, bei der Ausführung des Befehls zur Ermordung Erzbischof Romeros mitgeholfen zu haben. Mr. Saravia, ein ehemaliger Hauptmann der salvadorianischen Airforce, war ein enger Vertrauter Roberto d’Aubuissons, des Gründers der in El Salvador regierenden Rechtspartei. Saravia wird vorgeworfen, die Mordwaffe besorgt, den Transport des Mörders zur Kapelle organisiert und den Mörder hinterher bezahlt zu haben.

Ein Verwandter des Bischofs hatte den Prozeß angestrengt - über die Menschenrechtsgruppe ‘Zentrum für Justiz und Verantwortung’. Was man will, ist Kompensation für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die außergerichtlichen Tötungen. Letzte Woche wurden die Beweismittel vorgelegt. Zwar ist Mr. Saravia untergetaucht - sein Prozeß findet in Abwesenheit statt -, sollte der Richter ihn jedoch für schuldig befinden, muß er finanzielle Kompensation leisten.

Der Prozeß wird überall in Zentralamerika mit großer Aufmerksamkeit verfolgt - wo fragile junge Demokratien unter den schwärenden Nachwirkungen unbestrafter Kriegsverbrechen leiden. Daß man es versäumt hat, die Menschenrechtsverbrecher zu bestrafen, ermutigte neue Gewalt. Traurige Beispiele hierfür sind die Ermordung des Erzbischofs Romero 2 und 1998 die Ermordung des Bischofs Juan Gerardi in Guatemala. Daß nach dem Romero-Mord niemand verhaftet wurde, war als Signal gewertet worden, daß die salvadorianischen Streitkräfte und die paramilitärischen Gruppen für ihre Verbrechen Immunität genießen. Dadurch beschleunigte sich das Abgleiten El Salvadors in jenen brutalen, zwölfjährigen Bürgerkrieg, der mehr als 75 000 Zivilisten das Leben kostete.

Länder, die aus Bürgerkriegskonflikten wiederauferstehen, müssen zwei duale Bedürfnisse miteinander versöhnen: Einerseits muß Stabilitätskonsolidierung erreicht werden, andererseits Gerechtigkeit. Eine schwierige Situation, die leicht ausgenützt wird von Leuten, die die Sicherung ihrer eigenen Interessen im Sinn haben. In El Salvador wurden die Ergebnisse einer UN-Wahrheitskommission von 1993 durch ein allgemeines Amnestiegesetz rechtlich irrelevant gemacht. Die Kommission hatte Mr. d’Aubuisson (1992 verstorben) und Mr. Saravia für schuldig befunden, den Erzbischof ermordet zu haben. In ihrer Heimat (El Salvador) hätte keiner von beiden juristisch belangt werden können. Da kam der Zufall zu Hilfe.

Mr. Saravia lebt seit mindestens 1987 in den USA - ein Glücksfall für die Gerechtigkeit, denn ein US-Gesetz (‘Alien Tort Claims Act’ von 1789) sieht vor, daß Bürger anderer Staaten jemanden rechtlich belangen können, der sich innerhalb der Grenzen der USA aufhält. Diesen Sommer hatte der Oberste Gerichtshof der USA gegen die Bush-Regierung entschieden - in einem Fall, bei dem es um die Entführung eines mexikanischen Arztes ging -, und so glücklicherweise die Gültigkeit des Gesetzes in Menschenrechtsfällen bestätigt. Aber wenngleich das Verfahren gegen Saravia ein inspirierendes Beispiel für das amerikanische Recht ist, so ergeben sich daraus irritierende Fragen hinsichtlich der US-Politik. Wie konnte es überhaupt geschehen, daß Mr. Saravia in Kalifornien lebt? Freigegebene Akten des US-Außenministeriums und der CIA belegen, daß die US-Regierung schon im Mai 1980 wußte, daß Saravia die Beteiligung am Romero-Mord vorgeworfen wird.

Gleichzeitig bot der Prozeß die Chance, wenn auch nur am Rande, die Verantwortung der salvadorianischen Regierung und deren engstem Verbündeten USA für jene Ereignisse, die zum Tode zehntausender salvadorianischer Zivilisten führten, zu beleuchten. Es ist eine Art Befreiung, daß das erste Verfahren in diesem Mordfall ausgerechnet vor einem US-Gericht stattfindet. Hoffen wir, daß es zu einem gerechten Urteil kommt 3 - zumindest im Fall Óskar Romero. Möge der Prozeß die Regierung der USA, El Salvadors und anderer Staaten inspirieren, die vielen Menschenrechtsverbrecher zu verfolgen, die ganz offen mitten unter uns leben.

Anmerkung d. Übersetzerin:

1 Mehr zu >> Rigoberta Menchú Tum , die 1992 den Friedensnobelpreis erhielt.

2 Mehr zu >> Oskar Romero

3 Nachtrag: Saravia wurde schuldig gesprochen und in Abwesenheit zur Zahlung von $2,5 Millionen an den Kläger bzw. zu $7,5 Millionen Schadenersatzzahlungen verurteilt.

Quelle: ZNet Deutschland vom 17.09.2004. Übersetzt von: Andrea Noll. Orginalartikel: “Justice Comes for the Archbishop”

Veröffentlicht am

18. September 2004

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