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“Umgang mit Asylbegehren widerspricht Verfassungs- und Völkerrecht”

Memorandum zur derzeitigen Situation des deutschen Asylverfahrens

Ein breites Bündnis aus Wohlfahrtsorganisationen, Richter- und Anwaltsvereinigungen sowie Menschenrechtsorganisationen hat am 16.06.2005 in Berlin ein gemeinsames “Memorandum zur derzeitigen Situation des deutschen Asylverfahrens” vorgestellt (>> Memorandum als PDF-Datei ). Zu diesem Bündnis gehören amnesty international (ai), der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt, die Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im Deutschen Anwaltverein, der Deutsche Caritasverband, der Paritätische Wohlfahrtsverband, das Diakonische Werk der EKD, die Neue Richtervereinigung, PRO ASYL, der Republikanische AnwältInnenverein und die Rechtsberaterkonferenz der mit den Wohlfahrtsverbänden und UNHCR zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Sie kritisieren, dass die deutsche Praxis, Asylbegehren zu behandeln, verfassungs- und völkerrechtlichen Vorgaben widerspricht. Das Asylverfahren befindet sich in einem beständigen Prozess des Verfalls. Sorge bereitet den Unterzeichnern des Memorandums insbesondere die Qualität von Anhörungen und Entscheidungen in Asylverfahren.

Ziel der Bündnisorganisationen ist eine öffentliche Debatte sowie ein Kurswechsel der Politik. Asylantragsteller müssen fair behandelt und ihre Fluchtschilderungen ohne Vorbehalte mit kritischem Wohlwollen geprüft werden.

Im Einzelnen wird kritisiert:

  • Die meisten Asylbewerber der vergangenen fünf Jahre stammen aus Herkunftsländern, in denen es zu massiven Menschenrechtsverletzungen kommt (Türkei, Irak, Syrien, Russische Föderation, Afghanistan). Dennoch betrug die Anerkennungsquote im Verwaltungsverfahren für Asylberechtigte im Jahr 2004 lediglich 1,5% und für Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention 1,8%. Diese Anerkennungsquoten vermitteln den Eindruck, als kämen kaum noch schutzbedürftige Personen nach Deutschland. Dies entspricht nicht der Realität.
  • Die Politik der westeuropäischen Staaten ist von einer Abdrängungshaltung geprägt. Die Verantwortung für Flüchtlinge soll auf andere Staaten und letztlich auf die Staaten der Herkunftsregionen der Flüchtlinge abgewälzt werden. Gleichzeitig ist in Deutschland ein Verfahrensklima entstanden, das nicht flüchtlingsfreundlich ist. Es ist stattdessen von polizeirechtlichen Grundsätzen und einer insgesamt verhärteten Grundhaltung geprägt.
  • Diese abwehrende Grundhaltung zeigt sich unter anderem bei der unzureichenden und lediglich widerwilligen Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention seitens Politik, Asylbehörden und Gerichten. Das wichtigste internationale Schutzinstrument für Flüchtlinge ist in den vergangenen 25 Jahren aus dem deutschen Asylverfahren gedrängt worden. Nicht einmal der Begriff Flüchtling existierte in dieser Zeit im deutschen Asyl- und Ausländerrecht.
  • Das Asylverfahren ist zum “Ort eines verdichteten Misstrauens” geworden. Das staatliche Interesse an einer Abschiebung der Flüchtlinge überlagert das Prüfungsverfahren bis in die in der Anhörung gestellten Fragen hinein.
  • Die persönliche Anhörung ist das Herzstück des Asylverfahrens. Das Bundesamt erweckt den Eindruck, dass es kein wirkliches Interesse an einer gerechten Entscheidung hat, weil in der Praxis die persönliche Anhörung und die Abfassung des Bescheides häufig von zwei verschiedenen Beamten vorgenommen werden. Standardisierte Handlungsanleitungen der Amtsleitung führen zu Abstumpfung und Gleichgültigkeit bei den Einzelentscheidern.
  • Die Qualität der Entscheidungsfindung beim Bundesamt ist mangelhaft. Statt sich mit individuellen Fluchtgründen auseinander zu setzen, werden zunehmend Textbausteine verwendet. Die persönliche Anhörung des Asylsuchenden wird darauf zugeschnitten.
  • Eine Qualitätskontrolle der Bundesamtsentscheidungen innerhalb des Amtes findet nicht statt. Im Zuge der Aufgabenerweiterung des Bundesamtes - nun auch zuständig für Migration - ist der bisherige Kernbereich der Arbeit vernachlässigt worden, so dass sich die strukturellen Defizite im Asylverfahren ohne Gegenmaßnahmen verfestigt haben.
  • Die Asylbehörde ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes gehalten, dem Asylantragsteller mögliche Widersprüche und Unklarheiten vorzuhalten und von Amts wegen aufzuklären. In der Praxis geschieht dies oft nicht.
  • Asylsuchende sind in Deutschland in vieler Hinsicht bloßes Objekt des Verwaltungshandelns. Verfahrensgerechtigkeit hieße, sie fair in den Prozess der Tatsachenfeststellung einzubeziehen. Bislang wird ihnen aber nicht einmal der Zugang zu unabhängigen Beratungssystemen ermöglicht.
  • Die aktuelle Praxis der in großer Zahl eingeleiteten Widerrufsverfahren gegen einmal gewährtes Asyl widerspricht den flüchtlingsrechtlichen Grundsätzen der Genfer Flüchtlingskonvention. Die Widerrufspraxis des Bundesamtes blendet die Sicherheitsbedingungen in den jeweiligen Herkunftsländern aus. Mit dem Widerruf werden aus Flüchtlingen in vielen Fällen lediglich noch Geduldete. Diese Statusverschlechterung geschieht, obwohl die Betroffenen auf absehbare Zeit nicht abgeschoben werden können.
  • Die Verwaltungsgerichte sind oft nicht gewillt, fehlerhafte Bescheide durch vorbehaltlose neue Ermittlungen zu korrigieren. Sie haben es in den letzten Jahren versäumt, die zu beachtenden verfahrensrechtlichen Garantien zugunsten der Asylsuchenden und Flüchtlinge zu stärken. So fallen sie als effektives Kontrollsystem weitgehend aus.

Das Memorandumsbündnis schlägt konkrete und großenteils kurzfristig umsetzbare Maßnahmen vor, um zu gewährleisten, dass Schutzbedürftige ihren Schutzanspruch in einem fairen Verfahren geltend machen können. Voraussetzung für die Umsetzung wäre allerdings der erklärte Wille der politisch Verantwortlichen, durch eine adäquate Ausgestaltung des Verfahrens ihrer Verantwortung beim internationalen Flüchtlingsschutz Rechnung zu tragen.

Presseerklärung vom 16. Juni 2005

Günter Burkhard, PRO ASYL
Wolfgang Grenz, amnesty international
Dr. Reinhard Marx, Rechtsanwalt
Barbara Stolterfoh, Paritätischer Wohlfahrtsverband

Quelle: PRO ASYL vom 16.06.2005.

Veröffentlicht am

17. Juni 2005

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