Das Oberlandesgericht Koblenz muss über die Gewissensfreiheit von Soldaten urteilen.Von Elke Steven Gegen die landgerichtlichen Freisprüche des Sozialpädagogen Hermann Theisen (Heidelberg) und der Musikerin Hanna Jaskolski (Erftstadt) vom Vorwurf, Soldaten zu rechtswidrigem Verhalten aufgefordert zu haben, hat die Staatsanwaltschaft Koblenz Revision eingelegt, die nun zur Verhandlung steht. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz (Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17, Dienstgebäude II (OFD-Gebäude), Sitzungssaal 514, 5. Stock ) wird
über die Rechtmäßigkeit der Verteilung eines “Aufrufs an alle Bundeswehrsoldaten des Jagdbombergeschwaders 33 (Büchel)” (Rheinland-Pfalz) vor dem Fliegerhorst in Büchel befinden. In der Urteilsbegründung des Landgerichts Koblenz kommt Richterin Wild-Völpel zu dem Schluss, es sei eine “ernsthafte und diskussionswürdige” Meinung, dass “die Lagerung atomarer Waffen, bzw. die Beteiligung an und Unterstützung der nuklearen Teilhabe” “völkerrechts- und verfassungswidrig” sei. Dies lasse den Schluss zu, dass Soldaten solchen Befehlen nicht gehorchen dürften. Allerdings rückt sie in das Zentrum ihrer Begründung die Einschätzung, der unmittelbare Aufforderungscharakter (im Sinne des § 111 StGB) fehle, da die Soldaten “nur den Befehl zum Einsatz atomarer Waffen verweigern sollen”. Die kurze Revisionsbegründung der Staatsanwältin Harnischmacher bezieht sich auf diese Argumentation. Sie liest den Aufruf - zu Recht - so, dass auch die aktuelle Bereitstellung, die “Wartung, Instandhaltung, Einsatzübung und Bereithaltung der Tornado-Kampfflugzeuge” für Atombomben als rechtswidrige nukleare Teilhabe verstanden wird. Seit dem Landgerichtsurteil hat diese dem Aufruf zugrundeliegende Auffassung vielfältige Bestätigung gefunden. Im Vorfeld der Konferenz zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtweiterverbreitung der Atomwaffen forderten Vertreter verschiedener Parteien (FDP, Grüne, SPD) den Abzug der US-Atomwaffen aus Europa. In zwei Gutachten bekannter Juristen (Dieter Deiseroth, Bundesverwaltungsgericht und Bernd Hahnfeld, IALANA) belegen diese die Rechtswidrigkeit der nuklearen Teilhabe. Einiges spricht dafür, dass schon die Bereitstellung ein “versuchtes Verbrechen” ist. Im Fall des Major Pfaff urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass dieser zu Recht Befehle verweigert hätte, die zur Teilhabe am völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Irak geführt hätten. “Mitdenkender” Gehorsam ist von Soldaten verlangt, die auch als Soldaten ein Grundrecht auf Gewissensfreiheit haben. gez. Elke Steven (Grundrechtekomitee, 0177 - 7621303) Quelle: Komitee für Grundrechte und Demokratie - Presseinformation und -einladung vom 26.09.2005. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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