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Jetzt droht eine neue Eskalationsstufe

Möglichkeiten für politische Lösung sind längst nicht ausgeschöpft

Von Wolfgang Kötter

Am Hauptsitz der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) in Wien tritt heute der Gouverneursrat zusammen. Auf der Sondersitzung des 35-köpfigen Leitungsgremiums soll entschieden werden, ob der Streit um das Atomprogramm Irans an den UNO-Sicherheitsrat überwiesen wird.

Folgt die IAEA der Vorlage der UN-Vetomächte, wäre das nach allgemeiner Einschätzung eine neue Eskalationsstufe der Auseinandersetzung. Denn das wichtigste Organ der Vereinten Nationen berät laut Charta potenzielle Bedrohungen des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Das Völkerrecht ermöglicht zwar im Fall einer Verletzung des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrages (NVV), den Sicherheitsrat anzurufen, sollte die beauftragte Kontrollorganisation IAEA einen Vertragsbruch feststellen. Aber liegt der vor?

Unbestreitbar wäre die Entwicklung von Atomwaffen durch Iran, wie jede Weiterverbreitung dieser verheerenden Massenvernichtungswaffen, ein äußerst gefährliches Problem, zumal mit großer Wahrscheinlichkeit in einem Dominoeffekt andere Staaten folgten und die Region des Nahen Ostens weiter destabilisiert würde. Iran ist seit 1970 Mitglied des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrages, in dem es sich zum Verzicht auf Atomwaffen verpflichtet. Vertragsgemäß schloss das Land eine Vereinbarung über Sicherungskontrollen mit der IAEA ab und unterwirft sich außerdem den umfassenden Inspektionsbestimmungen eines freiwilligen Zusatzprotokolls. Iran ist also vollständig in das bestehende Regime der nuklearen Nichtverbreitung eingebunden.

Auch die von Teheran wieder begonnenen Forschungsarbeiten zur Urananreicherung stellen keinen Völkerrechtsbruch dar. Der Nichtverbreitungsvertrag gestattet ausdrücklich die friedliche Nutzung der Kernenergie, einschließlich der Urananreicherung zur Herstellung von Brennstoff für Atomkraftwerke, solange sie unter IAEA-Kontrolle steht. Erst wenn die internationalen Inspektoren nachweisen sollten, dass die Urananreicherung den für die friedliche Nutzung erforderlichen Anreicherungsgrad von drei bis fünf Prozent übersteigt, wäre das vertragswidrig. Die gleiche Technologie ermöglicht nämlich technisch ebenfalls eine für den Bau von Nuklearsprengköpfen erforderliche Anreicherung von über 80 Prozent. Das aber wäre eine klare Vertragsverletzung, und die IAEA wäre dann berechtigt, den Fall an den UN-Sicherheitsrat zu überweisen, der auch Gewaltmaßnahmen wie Sanktionen bis hin zu Militäraktionen beschließen könnte.

In der gegenwärtigen Kontroverse beteuert Teheran, das Atomprogramm diene ausschließlich der friedlichen Energiegewinnung, und räumt bestenfalls vergangene Versäumnisse bei der Meldung von Nuklearanlagen, Uranimporten und Experimenten ein. Die Kritiker unterstellen jedoch, das Land strebe heimlich nach Atomwaffen und verlangen als Vertrauensbeweis den vollständigen Verzicht auf jegliche Urananreicherung. Dazu ist Iran zwar nicht verpflichtet, hatte aber, um die Atmosphäre für Verhandlungen mit der EU-Troika aus Großbritannien, Frankreich und Deutschland zu verbessern, die Arbeiten zeitweilig ausgesetzt. Dass Teheran im vorigen Monat die Vorarbeiten zur Urananreicherung wieder aufnahm, empfanden die europäischen Verhandlungspartner als Provokation und erklärten, die Gespräche seien in eine Sackgasse geraten.

Wie die USA, die bereits seit längerem eine härtere Gangart fordern, drängen sie nun darauf, den UNO-Sicherheitsrat einzuschalten. Doch dabei stehen sie vor einer Schwierigkeit. Die Wiener Atombehörde ist nämlich, wie von UNO-Generalsekretär Kofi Annan auch mehrfach bekräftigt, das zuständige Forum zur Klärung von Streitfragen. Auf welcher Grundlage aber kann das Gremium jetzt entscheiden? Denn grundsätzlich neue Informationen zum iranischen Atomprogramm gibt es erst am 6. März, wenn Generaldirektor El-Baradai den turnusmäßigen Bericht vorlegt. Deshalb haben sich die fünf ständigen UNO-Sicherheitsratsmitglieder gemeinsam mit Deutschland und dem EU-Beauftragten für Außen- und Sicherheitspolitik, Javier Solana, kurz vor Sitzungsbeginn auf einen Kompromiss geeinigt. Demzufolge soll der Gouverneursrat den Sicherheitsrat zunächst lediglich über die von Iran verlangten Schritte unterrichten. Alle Berichte und Resolutionen der Behörde sollen dem Rat vorgelegt werden, bevor dieser dann im März eine Entscheidung trifft, um die “Autorität des IAEA-Prozesses zu stärken”.

Natürlich könnte der Rat auch von sich aus oder auf Initiative eines UNO-Mitgliedstaates tätig werden. Dann würden wahrscheinlich aber auch weitere Bedrohungsfaktoren für Frieden und Sicherheit zur Sprache kommen: Wie ist etwa der Atomwaffenbesitz Israels außerhalb jeglicher Verträge und Kontrollen zu werten? Welche Auswirkungen auf die Sicherheitslage Irans hat die Präsenz weiterer Atomwaffenmächte in der Region wie die anglo-amerikanische Besetzung der Anliegerstaaten Irak und Afghanistan und die militärische Anwesenheit der USA in asiatischen Nachfolgestaaten der Sowjetunion? Was unterscheidet Iran von den zerstrittenen Nuklearnachbarn Indien und Pakistan, die beide einen Beitritt zum Atomwaffensperrvertrag verweigern? Und nicht zuletzt: Wie sind die Androhungen von möglichen Militärschlägen aus Jerusalem, Washington und jüngst indirekt auch aus Paris mit dem Gewaltverbot der UNO-Charta vereinbar?

Die Handlungsmöglichkeiten des Sicherheitsrates auf Sanktionen gegen Iran zu beschränken, wäre kontraproduktiv, denn sein Agieren schließt nicht per se eine diplomatische Lösung aus. Jede Verhandlungsstrategie mit Erfolgschancen muss aber zwei Ziele gleichermaßen anstreben: Einerseits eine technische Lösung, die den illegalen Missbrauch der friedlichen Energienutzung zuverlässig ausschließt. Andererseits hat sie aber ebenso der Souveränität und den Sicherheitsbedürfnissen Irans Rechnung zu tragen. Ersteres könnte mit einer Auslagerung der Urananreicherung erreicht werden. Ein Vorschlag der IAEA liegt bereits seit längerem auf dem Tisch. Er besteht darin, die “sensitiven Elemente” nuklearer Brennstoffkreisläufe zu multilateralisieren. Das heißt, die Produktion neuen Spaltmaterials, die Kapazitäten zur Urananreicherung und Wiederaufbereitung von verbrannten Plutoniumbrennstäben sowie die Lagerung nuklearer Abfälle sollten in internationalen Kernbrennstoffzentren stattfinden. Das wäre die beste, weil nicht diskriminierende Lösung, denn sie würde für alle Staaten gleichermaßen gelten. Russlands Präsident Putin hat die Idee aufgegriffen und als Thema für den G 8-Gipfel im Sommer vorgeschlagen. Auch das Angebot Moskaus, die Urananreicherung als Joint Venture auf russischem Boden unter Einbeziehung iranischer Mitarbeiter zu betreiben, weist in diese Richtung. Verhandlungen darüber sollen Mitte des Monats fortgesetzt werden.

Eine Einigung würde allen Beteiligten erlauben, das Gesicht zu wahren, denn Urananreicherung und Wiederaufbereitung als ausländische Serviceleistung ist eine durchaus international übliche Praxis. So ist ohnehin vereinbart, die abgebrannten Brennstäbe aus dem Atomkraftwerk Bushehr in Russland zu lagern und wiederaufzubereiten. Um der zweiten Voraussetzung zu entsprechen, könnten wirtschaftliche Kooperationsangebote mit Bemühungen um eine atomwaffenfreie Zone in der Region verbunden werden. Hilfreich wäre auch eine vom Sicherheitsrat garantierte Nichtangriffserklärung gegenüber Teheran. Diese hätte nicht zuletzt deshalb erhebliches multilaterales Gewicht, weil sie von den Atomwaffen besitzenden ständigen Ratsmitgliedern mitgetragen würde.


152 Staaten haben mit der IAEA Abkommen abgeschlossen, in denen sie sich zur Offenlegung ihrer kerntechnischen Materialien und Tätigkeiten verpflichten. Die IAEA setzt dann analytische Methoden, Umgebungsüberwachung, Satellitenbilder und Inspektionen vor Ort ein, um periodisch zu überprüfen, ob die Deklarationen korrekt sind. Seit 1997 schafft ein freiwilliges Zusatzprotokoll (71 Staaten) den Inspektoren erweiterte Zugangsrechte, sie können unverzüglich und unangemeldet jeden Ort und jede Anlage möglicher Nuklearaktivität oder Lagerstätten von Kernmaterial untersuchen.

Chronik

April 1957: Die USA vereinbaren mit der Schah-Regierung im Programm “Atome für den Frieden” Wissenschaftskooperation und technische Hilfe.

September 1967: Die USA wollen einen Forschungsreaktor bauen und liefern 5,5 kg angereichertes Uran sowie 112 g Plutonium.

Juli 1968: Iran gehört zu den Erstunterzeichnern des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrages (NVV), den es im Februar 1970 ratifiziert.

Mai 1974: Das vom NVV geforderte Sicherungsabkommen zwischen Iran und der IAEA tritt in Kraft.

1974: Siemens/KWU beginnt mit dem Reaktorbau für ein AKW bei Buschehr. Nach der islamischen Revolution 1979 unterbrochen, wird das Projekt seit 1995 von Russland weitergeführt.

August 2002: Der Exil-Iraner Alireza Jafarzadeh (Volksmudschaheddin) berichtet, Iran habe eine Uran-Anreicherungsanlage in Natans und einen Schwerwasser-Reaktor (waffenfähiges Plutonium) in Arak gebaut, ohne die IAEA zu informieren; Iran für Kontrollen.

Februar 2003: Präsident Chatami kündigt einen gesamten nuklearen Brennstoffkreislauf an.

August 2003: Im Atomzentrum Natans werden Spuren von waffenfähigem Uran gefunden.

Dezember 2003: Iran unterzeichnet das freiwillige Zusatzprotokoll mit der IAEA (noch nicht ratifiziert).

Februar 2004: Der pakistanische Wissenschaftler Khan gesteht, Kernwaffentechnologie an Iran geliefert zu haben.

November 2004: Iran bekräftigt im Pariser Abkommen gegenüber der EU-Troika die Bereitschaft, alle Arbeiten der Urananreicherung zeitweilig zu unterbrechen.

August 2005: Der neue Präsident Ahmadinedschad kündigt die Wiederaufnahme einer Konvertierungsanlage in Isfahan an.

September 2005: Der IAEA-Gouverneursrat wirft Iran Verstöße gegen das Sicherheitsabkommen, die Regeln der Atombehörde und der IAEA-Statuten vor.

November 2005: In Moskau beginnen Verhandlungen über ein Joint Venture zur Urananreicherung in Russland.

Januar 2006: Die IAEA-Siegel an drei Anlagen in Natans werden gebrochen und die Forschungsarbeiten am Nuklearprogramm wieder aufgenommen. Die Veto-Mächte wollen den Fall vor den UN-Sicherheitsrat bringen. W.K.

Dieser Artikel von Wolfgang Kötter ist ebenfalls erschienen bei ND vom 02.02.2006.

Veröffentlicht am

02. Februar 2006

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