Gesetzentwurf zur Änderung des Zuwanderungsgesetzes stößt auf breite KritikPRO ASYL: Bleiberechtsregelung jetzt verankern!Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Zuwanderungsgesetz stößt auf breite Kritik vieler Organisationen und Fachleute. Zu zahlreichen Punkten wurden rechtliche und politische Bedenken angemeldet. PRO ASYL fordert die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf im Kabinett nicht zu verabschieden. PRO ASYL bemängelt vor allem, dass keine Bleiberechtsregelung vorgesehen ist. Die Äußerungen prominenter CDU- und SPD-Politiker der letzten Tage, eine Bleiberechtsregelung werde nach Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes kommen, sind nicht zielführend. Wie das Bundesinnenministerium nun angekündigt hat, soll der Evaluierungsbericht erst Mitte des Jahres vorliegen. Bis dahin ist das Änderungsgesetz längst verabschiedet. Da die Innenminister der Länder in Sachen Bleiberechtsregelung zerstritten sind, ist auch keine Lösung durch die Innenministerkonferenz in Sicht. In der Zwischenzeit gehen Abschiebungen mit unverminderter Härte weiter - vornehmlich werden Menschen abgeschoben, die seit vielen Jahren in Deutschland leben und unter eine Bleiberechtsregelung fallen könnten. Deshalb fordert PRO ASYL die Bundesregierung auf, eine Bleiberechtsregelung im Zuwanderungsgesetz zu verankern. Bis eine solche Regelung Gesetzeskraft erlangt, ist ein vorläufiger Abschiebestopp erforderlich, damit die Betroffenen noch in Deutschland sind, wenn es zur politisch gewollten Lösung kommt. Im übrigen stößt der Entwurf des Änderungsgesetzes bei PRO ASYL und vielen anderen Organisationen, die Stellungnahmen hierzu verfasst haben, auf starke Bedenken. Flüchtlings- und migrationsfreundliche Vorgaben der EU werden zögerlich und unzureichend umgesetzt, neue Restriktionen werden vorgenommen. Deutschland soll noch stärker als bisher zu einem “flüchtlingsfreien Land” gemacht werden. Asylsuchende sollen an den Grenzen zurückgewiesen werden können, wenn lediglich der Verdacht besteht, dass Deutschland nicht zuständig für das Asylverfahren ist, sondern ein anderer Staat. Eine zeitnahe gerichtliche Überprüfung derartiger Zurückweisungen soll nicht mehr möglich sein. Die Flüchtlinge sollen in Haft genommen werden - hierzu wird das Instrument der Zurückweisungshaft für Asylbewerber eingeführt. Mit dem Gesetz soll eine neue Runde zur Abschottung Deutschlands eingeleitet werden. Auch in anderen Bereichen drohen weitere Verschärfungen, so zum Beispiel die aus PRO ASYL-Sicht verfassungswidrige Einschränkung des Ehegattennachzugs und Restriktionen bei der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit. Wegen der umfassenden Kritik der Kirchen, Gewerkschaften und Verbände, die einer gründlichen Diskussion bedarf, fordert PRO ASYL die Bundesregierung auf, den vorliegenden BMI-Entwurf nicht zu verabschieden. Hinweis: Eine ausführliche Bewertung des Entwurfs des Änderungsgesetzes zum Zuwanderungsgesetzes durch PRO ASYL finden sie unter: www.proasyl.de Quelle: PRO ASYL e.V. - Presseerkärung vom 02.02.2006. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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