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Essbares Grünzeug

EU-Gipfel: Mit einer No-logo-Verfassung ein Kerneuropa stärken

Von Elmar Altvater

Die "Denkpause", die Kommissionspräsident Barroso vor gut einem Jahr nach dem französischen "Non" und dem niederländischen "Nee" zum EU-Verfassungsvertrag verordnet hatte, wird abgebrochen. Kanzlerin Merkel und Präsident Chirac haben vom pausierenden Denken genug: Wenn Deutschland Anfang 2007 die Ratspräsidentschaft übernimmt, soll ein neuer Verfassungsentwurf ausgearbeitet werden, der dann 2008 - wenn Frankreich dem Rat vorsteht - verabschiedet werden soll. Als was? Der listige Außenminister Steinmeier hat schon verlauten lassen: nicht unter dem Namen einer Europäischen Verfassung. Die Euro-Sprache hat einiges in petto: Einheitliche Europäische Akte II, Europäischer Pakt, Gemeinsame Leitlinien für Regierungshandeln und ähnliche Prosa. Doch sagt uns Michel de Montaigne in seinen Essais aus dem 16. Jahrhundert: "Wie viel essbares Grünzeug es auch geben mag, fasst man es doch alles unter dem Namen Salat zusammen." Die deutsche Ratspräsidentschaft mag also wie Rumpelstilzchen tanzen, der Etikettenschwindel fliegt ja doch auf, wenn an einer "No-logo"-Verfassung gearbeitet wird.

Das Herumdrücken um den Namen "Verfassung" hat vorrangig zwei Gründe. Der erste ist eine direkte Folge der unseriösen Reaktion auf das Scheitern der Referenden in Frankreich und den Niederlanden. Die Kommission diagnostizierte - lediglich ein Kommunikationsproblem - und legte einen "Aktionsplan zur Verbesserung der Kommunikationsarbeit" vor. Dessen drei "Grundsätze" waren: "Zuhören, Kommunizieren, Herstellen von Kontakten …" Das Denken pausieren zu lassen und zugleich mit den Bürgern kommunizieren zu wollen, das ist ein Zeichen von Hilflosigkeit, die sich bis zur Lächerlichkeit steigert. Traurigkeit wäre die angemessenere Stimmung, denkt man nur an Länder des "neuen Europa", in denen der CIA offenbar Geheimgefängnisse unterhalten durfte.

Der zweite Grund ist in den Artikeln IV 443-445 des abgelehnten Verfassungsvertrags und im Nizza-Vertrag zu finden. Danach ist nämlich eine "verstärkte" deutsch-französische Zusammenarbeit nur mit strengen Auflagen möglich. Mindestens acht Mitgliedsstaaten der EU müssen mitmachen, außerdem gilt dies nur als "letztes Mittel", und es müssen damit die Ziele der Union gefördert werden. Es ist fraglich, ob der deutsch-französische Verstoß, wie er jüngst beim Gipfel in Rheinsberg beschlossen wurde, diesen Kriterien genügt. Irgendwie tauchen da die Visionen des einstigen Premiers Balladur aus den frühen Neunzigern über ein Europa mit "variabler Geographie" und "verschiedenen Geschwindigkeiten" wieder auf.

Das deutsch-französische Projekt lässt sich auch als Ausgeburt der Globalisierung und der in Lissabon im Jahre 2000 beschlossenen Strategie interpretieren, Europa weltweit zur wettbewerbsfähigsten Region zu erheben. Dabei werden Sachzwänge geltend gemacht, die eine demokratisch-politische Gestaltung scheitern lassen. Die Finanzmärkte sind die "fünfte Gewalt" einer unter Globalisierungsdruck stehenden Demokratie, ließ Ex-Deutschbanker Rolf Breuer schon vor Jahren wissen. Und diese Gewalt ist wirksamer als die Kontrolle der Exekutive durch Parlament, Gerichtsbarkeit oder Medien. Dass die Anpassung an diese Bedingungen reibungslos verläuft, ist im Verständnis der politischen Klasse der EU Kernaufgabe einer europäischen Verfassung. Doch braucht man dazu einen Verfassungsvertrag mit 448 Artikeln?

Nein, man braucht sie nicht alle. Eine Verfassung muss vorzugsweise vier Komplexe regeln: Sie muss erstens die Unwiderruflichkeit der neoliberalen Politik in Wirtschaft und Gesellschaft verankern. Aber vieles, was im Teil III des vorliegenden Verfassungsvertrages umfänglich und umständlich geregelt ist, kann gut und gern gestrichen werden, da es bereits in anderen EU-Verträgen steht. Der Verzicht auf den Teil III würde die EU nicht weniger neoliberal machen, als sie es heute ist. Sollte dem neoliberalen Projekt dann die konstitutionelle Krone fehlen, wäre das nur ein Schönheitsfehler.

Zweitens müssen in einer Verfassung die Rechte der Bürger geregelt werden, damit die Europäer nicht nur Marktteilnehmer und Staatsbürger mit formalen Rechten sind, sondern auch als Wirtschafts- und Sozialbürger über ihre Belange mitbestimmen können. Das liegt kaum im Interesse der Initiatoren einer neuen Verfassungsdebatte, folglich werden die Bürger mit Barrosos Kommunikationsstrategie abgespeist, die ökonomische Macht nicht tangiert.

Drittens müssen die Institutionen in ihrer Funktionsweise geregelt werden. Die EU ist ein Mehrebenensystem mit Legitimationsdefiziten von Institutionen und politischen Maßnahmen, mit Lücken bei demokratischer Kontrolle und Verantwortlichkeit. Ein transparentes und weithin akzeptiertes System zu schaffen, wäre wahrlich eine Herkulesaufgabe. Davor haben Deutschland und Frankreich resigniert und sich entschieden, das europäische Mehrebenensystem als gordischen Knoten zu behandeln, der durchschlagen werden muss: mit mehr Einfluss für die großen Staaten aus dem "alten Europa" und weniger Rechten für die kleineren Länder - falls sie nicht wie Luxemburg die geringe Bevölkerungszahl durch die Macht der Finanzinvestoren kompensieren können.

Und viertens geht es um die Rolle der EU in der Welt. Schon der Verfassungsvertrag von 2004 enthielt faktisch den Auftrag, eine zweite imperialistische Supermacht neben den USA zu werden. Denn wenn es gilt, die Union zur wettbewerbsstärksten Nation auf dem globalen Markt zu machen, muss es notfalls auch möglich sein, anderen Ökonomien das Wasser abzugraben. Sollte es dabei zu ernsthaften Konflikten in den abgehängten Weltregionen kommen und dies zu negativen Einflüssen auf Europa führen, werden eben militärische "Missionen" geschickt - dies alles vertraglich geregelt. Ist das die Verfassung, die Europa braucht? Die Gründe für das "Non" und das "Nee" sind auch mehr als ein Jahr später nicht ausgeräumt.

Quelle: FREITAG. Die Ost-West-Wochenzeitung 24 vom 16.06.2006. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Elmar Altvater und Verlag.

Veröffentlicht am

17. Juni 2006

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