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Die Leichenhallen im Irak sind überfüllt

Das Bundesverwaltungsgericht hält Rückkehr von Flüchtlingen für zumutbar

PRO ASYL: Zynisches Urteil macht gesetzliche Neuregelung dringend erforderlich

Von Bernd Mesovic

"Welle der Gewalt im Irak hält an. Leichenhallen im Irak überfüllt." Das sind die aktuellen Schlagzeilen. Ungeachtet der sich stetig verschärfenden Situation hat das Bundesverwaltungsgericht am 27. Juni 2006 ein ignorantes und in seinen Folgen zynisches Urteil gefällt.

Im Fall eines abgelehnten und geduldeten Asylbewerbers aus dem Irak vertritt das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung, seine freiwillige Ausreise in den Irak sei möglich. Eine Abschiebestoppregelung gebe es nur mangels Flugverbindungen und weil es kein Rückübernahmeabkommen mit dem Irak gibt. Eine Aufenthaltserlaubnis anstelle der Duldung bekommt der Betreffende deshalb nicht.

Das Urteil (Az.: BVerwG 1 C 14.05) ignoriert sowohl die jedem Zeitungsleser zugängliche Realität im Irak als auch die Beschlusslage der Innenministerkonferenz. Letztere begründete den noch geltenden Abschiebestopp auch mit der gegenwärtigen Lage im Irak.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist die Flankierung einer Entrechtungs- und Abschiebungspolitik mit den Mitteln der Justiz. Das Bundesverwaltungsgericht - die Urteilsgründe liegen noch nicht vor - hat die Möglichkeiten für Geduldete, eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis nach § 25 AufenthG zu erhalten, über den Einzelfall hinaus stark eingeschränkt. Der Kern der Entscheidung: Hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei der Ablehnung des Asylantrages ein Abschiebungsverbot, das sich auf die Zustände im Herkunftsland bezieht, verneint, dann ist die Ausländerbehörde auch danach an diese Entscheidung gebunden. Sie kann keine mit Gefahren im Herkunftsstaat begründete humanitäre Aufenthaltserlaubnis erteilen.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist Wasser auf die Mühlen politischer Hardliner, die die freiwillige Ausreise in jeden Chaos- und Verfolgerstaat dieser Welt für zumutbar halten und die noch hier Lebenden lediglich mit einer Duldung abspeisen wollen. Das Bundesverwaltungsgericht folgt den restriktivsten Auslegungen des § 25 AufenthG durch die Länder. Die Folgen sind absehbar: Eine Zunahme der Kettenduldungen statt ihrer Abschaffung, die Politiker aller Parteien jahrelang angekündigt hatten. Dies ist nicht hinnehmbar. Der Gesetzgeber muss nun klare Regelungen zu Gunsten der Betroffenen schaffen. PRO ASYL fordert die Regierungskoalition deshalb auf, § 25 AufenthG umgehend so zu verbessern, dass die gebotenen humanitären Lösungen durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis möglich werden.

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Presseerklärung vom 30.06.2006

Veröffentlicht am

05. Juli 2006

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