Atomwaffeneinsatz ist völkerrechtswidrigZehn Jahre IGH-Rechtsgutachten gegen KernwaffenVon Wolfgang Kötter Werden demnächst in militärischen Konflikten auch Kernwaffen eingesetzt? Äußerungen führender Politiker und Militärs der Nuklearmächte wecken schlimmste Befürchtungen. Doch die Anwendung von Atomwaffen ist generell völkerrechtswidrig. Das hat der Internationale Gerichtshof (IGH) bereits vor 10 Jahren, am 8. Juli 1996, unmissverständlich festgestellt (siehe Infokasten). Die Richter in Den Haag bestätigen in ihrem Gutachten ausdrücklich, dass auch Nuklearwaffen nicht außerhalb des Völkerrechts stehen. Gleich mehrere internationale Verträge sind in diesem Zusammenhang relevant. So beschränken zum Beispiel die Genfer Konventionen zum Schutz der Zivilbevölkerung die Anwendung von Waffen. Verboten sind Methoden der Kriegführung, die nicht zwischen militärischen Zielen, kämpfender Truppe und der Zivilbevölkerung unterscheiden. Ächtungen enthalten auch multilaterale Abrüstungsabkommen. Die Umweltkonvention verbietet militärische Naturveränderungen, und das Genfer Protokoll von 1925 ächtet die Luftvergiftung mit chemischen Substanzen. Die Konvention über inhumane Waffen untersagt unterschiedslos wirkende oder besonders grausame Kampfmittel. Grundsätzlich gilt die Angemessenheit der Waffenanwendung gegenüber den zu erwartenden zivilen Opfern. Alle diese Rechtsgrundsätze würde ein Einsatz von Atomwaffen fundamental verletzen. Darüber hinaus verpflichten der Teststoppvertrag und der Kernwaffensperrvertrag zur nuklearen Abrüstung. Nicht zuletzt ist das in der UNO-Charta formulierte Gewaltverbot universell und schließt somit auch die Nuklearwaffen ein. Die Idee, ein Gutachten des IGH einzuholen, war von der "Internationalen Vereinigung Rechtsanwälte gegen Atomwaffen" (IALANA) bereits im Jahre 1988 geboren worden. Ihr schlossen sich die Vereinigung "Internationale Ärzte gegen den Nuklearkrieg" (IPPNW) und das "Internationale Friedensbüro" an. Die UNO-Vollversammlung ersuchte dann 1994 den IGH um ein Rechtsgutachten, inwieweit nicht nur die Anwendung, sondern auch die Androhung von Kernwaffen im Einklang mit dem Völkerrecht stehen. Zu dem Verfahren gingen beim IGH über vierzig schriftliche Stellungnahmen ein, und in einer Anhörung gaben 22 Staaten wie auch die Weltgesundheitsorganisation WHO Erklärungen zum Streitfall ab. Die vier offiziellen Nuklearmächte (USA, Russland, Großbritannien und Frankreich; China fehlte) bezeichneten Entscheidungen über den Kernwaffeneinsatz als ihr "souveränes Recht". Nach dem Grundsatz, erlaubt ist alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, verkündeten sie: Da kein Gesetz oder Vertrag Kernwaffen explizit verbiete, sei ihr Einsatz auch nicht völkerrechtswidrig. An dieser ignoranten Haltung hat sich seither nichts gebessert, im Gegenteil. Die Joint Chiefs of Staff der USA behaupten immer noch, der Einsatz von Atomwaffen sei "nicht grundsätzlich verboten". Nach einer Analyse der aktuellen US-amerikanischen Nukleardoktrin, die nicht weniger als sieben potentielle Einsatzszenarien für Atomwaffen vorsieht, schlussfolgern Wissenschaftler der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) in ihrer jüngsten Studie, "dass die neue Rolle von Kernwaffen völkerrechtswidrig ist und die politischen Folgen der neuen Doktrin das internationale Nichtverbreitungsregime weiter untergraben werden." Die Menschheit habe die Wahl, den Trend zu mehr Atomwaffen umzukehren oder eine Welt mit immer mehr Atommächten zu akzeptieren", warnte jetzt ebenfalls UNO-Generalsekretär Kofi Annan vor der Genfer Abrüstungskonferenz. "Die internationale Gemeinschaft scheint schlafwandlerisch den zweiten Weg zu wählen", doch "wir müssen die Währung Atomwaffen abwerten." Der Richterspruch aus Den Haag zielt genau in diese Richtung. Er schränkt die Anwendungsoptionen für Nuklearwaffen juristisch bedeutend ein und erhöht deren politische Kosten. In der Konsequenz wäre jeder präventive Einsatz, wie auch ein nuklearer Erstschlag und die Anwendung in der übergroßen Mehrzahl aller vorstellbaren Situationen einer militärischen Auseinandersetzung widerrechtlich. Daraus folgt, dass eine Anwendung von Nuklearwaffen zur Vorbeugung wie auch als Antwort auf Terrorangriffe ein Bruch des Völkerrechts wäre. "Dass die Vereinigten Stabschefs der USA diese Tatsache in ihrer Darstellung der völkerrechtlichen Lage vollständig ignorieren", so die Frankfurter Friedensforscher, "gibt Anlass zur Sorge." Deutschland sei von der Renaissance der Atomwaffen doppelt betroffen. Die Bundesregierung sollte sich deshalb sowohl für den Ausschluss eines Kernwaffeneinsatzes durch die NATO als auch für den Abzug der US-amerikanischen Kernwaffen aus Europa engagieren.
Quelle: Bulletin of the Atomic Scientists, No. 4/2006
Dieser Beitrag erschien - unwesentlich gekürzt - unter dem Titel "Gefahr eines Nuklearkrieges ist nicht gebannt" im "Neuen Deutschland vom 08.07.2007 Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
|||||||||||||||||||||||