Das Bundesinnenministerium will weitere Verschärfungen des Zuwanderungsrechts
Pro Asyl kommentiert den “Katalog der Grausamkeiten”
Das Bundesinnenministerium plant weitere Verschärfungen des Zuwanderungsrechts. Sie finden sich in einem im Juli 2006 vom Bundesinnenministerium vorgelegten Evaluierungsbericht. PRO ASYL präsentiert jetzt 35 Beispiele aus diesem umfangreichen “Katalog der Grausamkeiten”, so der Titel eines kritischen Papiers. Einige dieser Verschärfungsvorschläge sollen bereits in das geplante Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz eingearbeitet werden, das die Bundesregierung wohl demnächst vorlegen wird.
Kritische Stellungnahmen von Nichtregierungsorganisationen werden im Evaluierungsbericht fast ausnahmslos ausgeblendet.
Einige Beispiele aus der BMI-Vorlage für das ausländerpolitische Horrorkabinett:
- Alle jemals anerkannten Flüchtlinge müssen um ihren Status fürchten. Widerrufsverfahren gegen einmal gewährtes Asyl sollen nun auch auf Anerkennungen ausgedehnt werden, die bereits länger als drei Jahre zurückliegen.
- Alle Asylantragsteller, für die Deutschland nicht zuständig ist, sollen vor ihrer Weiterleitung an den zuständigen Staat in der Regel in Haft genommen werden (“Zurückweisungshaft”). Der Richtervorbehalt (Artikel 104 II GG) soll umgangen werden.
- In die Rechte von Familien, Ehegatten und Kindern von Migranten soll massiv eingegriffen werden: So soll das Recht auf Ehegattennachzug zu Deutschen vom Nachweis abhängig gemacht werden, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Der Ehegattennachzug würde damit zum Privileg der Begüterten, ein klarer Verstoß gegen Artikel 6 I GG.
- Minderjährige (z.B. unbegleitete Flüchtlingskinder) sollen künftig ihr Lebensalter selbst beweisen müssen. Können sie das nicht, müssen sie damit rechnen, nicht nach den Maßstäben des Kindeswohls behandelt zu werden.
- Das BMI will prüfen lassen, ob der Bezug von Arbeitslosengeld II Ausweisungsgrund werden kann.
- Überfallartige Abschiebungen sollen die Regel werden. Dazu will man die Ankündigungsfrist für Abschiebungen, bislang ein Monat, streichen.
- Das BMI sucht nach einer Rechtsgrundlage für Wohnungsdurchsuchungen bei Ausländern, die nicht mehr polizeirechtlich begründet werden müssen. Wenn die Vermutung, jemand könnte über einen Pass verfügen, zum Türöffner von Wohnungen wird, ist dies ein massiver Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG).
- Ausländerbehörden sollen ein vorläufiges Festnahmerecht ohne Einschaltung der Polizei erhalten.
Nach Auffassung von PRO ASYL zeigt sich bei diesen Vorschlägen ein besorgniserregendes Verhältnis des BMI zu den Grundrechten von Migranten und Flüchtlingen. Vom Anspruch, sich mit dem Zuwanderungsgesetz teilweise von der ordnungs- und polizeirechtlichen Sichtweise des alten Ausländerrechtes zu lösen, bleibt nichts.
Stellungnahme von PRO ASYL zum Entwurf des Änderungsgesetzes herunterladen
“Katalog der Grausamkeiten”
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Quelle:
PRO ASYL
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Presseerklärung vom 26.10.2006.