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PRO ASYL analysiert Kriterienkatalog der Innenminister

Ergebnis: Die Bleiberechtsregelung wird vielfach nicht greifen

In einem eindringlichen Appell wendet sich PRO ASYL an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung mit der Aufforderung, sowohl eine gesetzliche Bleiberechtsregelung als auch einen praktikablen Übergangsweg von der Duldung zur Aufenthaltserlaubnis für in Zukunft Geduldete zu beschließen.

Eine erste Analyse der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz (IMK) ergibt, dass sie vielfach nicht greifen wird. Die Regelung enthält mindestens neun Hürden, die von Vielen nicht überwunden werden können. Neben der in der Öffentlichkeit breit diskutierten Frage des Arbeitsmarktzugangs sieht PRO ASYL unter anderem folgende Hürden als Hindernis für das Bleiberecht:

  • Fehlende Mitwirkung bei der eigenen Abschiebung: Ein Großteil der hier lebenden Geduldeten verfügt nicht über Pässe und hat berechtigte Befürchtungen, an der eigenen Abschiebung mitzuwirken. Da eine Vielzahl von Flüchtlingen erzwungenermaßen ohne gültige Pässe auf illegalen Wegen nach Deutschland einreist - es gibt kaum legale Zugänge für Flüchtlinge nach Deutschland! - kann bei einer restriktiven Auslegung dieser Regelung nahezu jeder und jedem ein Bleiberecht versagt werden.
  • Ausreichender Wohnraum: 12 Quadratmeter Wohnfläche pro Person müssen die Betroffenen vorweisen können. Gerade kinderreiche Familien, die zum Beispiel zwangsweise in Lagern untergebracht sind, können das Kriterium kaum erfüllen.
  • Sicherung des Lebensunterhalts trotz Erwerbsunfähigkeit: Verlangt wird, dass nicht nur gegenwärtig, sondern auch in Zukunft der Lebensunterhalt selbst gesichert wird. Dies soll sogar bei Pflegebedürftigen gelten. Pflegebedürftigkeit ist in unserer Gesellschaft ein Armutsrisiko. Auch viele Deutsche sind, wenn sie pflegebedürftig werden, auf öffentliche Leistungen angewiesen. Dies zeigt, wie hart die Bedingungen formuliert sind.

Weitere sechs Hürden finden Sie in dem Papier von PRO ASYL, das den Bleiberechtsbeschluss analysiert.

PRO ASYL erwartet von der Bundesregierung:

  • die Umsetzung des öffentlich vorgestellten Koalitionskompromisses in einer gesetzlichen Bleiberechtsregelung.Hier muss sichergestellt werden, dass die Betroffenen mindestens eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis erhalten, mit der sie sich in Deutschland frei bewegen und einen Arbeitsplatz suchen können.
  • Humanitäre Ausnahmeregelungen für Menschen, die integriert sind, aber aus sozialen Gründen nicht in der Lage sind, einer Beschäftigung nachzugehen.
  • Eine Änderung des Zuwanderungsgesetzes, so dass in Zukunft Kettenduldungen verhindert werden.

Quelle: PRO ASYL   Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Presseerklärung vom 22.11.2006.

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Veröffentlicht am

25. November 2006

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