Elementare Mängel bei Anhörung und Entscheidung im AsylverfahrenPRO ASYL fordert lückenlose Kontrolle des Bundesamtes für Migration und FlüchtlingeDie Asylanhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist das Kernstück des Asylverfahrens. Mit dem Interview und der daraus folgenden Entscheidung werden entscheidende Weichen gestellt: Für einen Schutz in Deutschland oder in Richtung Abschiebung. Eine von PRO ASYL in Auftrag gegebene Studie hat sich jetzt mit der Qualität der Entscheidungspraxis des Amtes bei eritreischen Asylantragstellern beschäftigt. 77 Verfahren aus den letzten sechs Jahren standen auf dem Prüfstand der Autorin Dr. Ines Welge. Das Ergebnis: Die Qualität ist desolat. Es mangelt an Kontrolle. PRO ASYL fordert nun Konsequenzen. Für absolut inakzeptabel hält PRO ASYL, dass in zahlreichen Verfahren die Person, die die jeweiligen Asylsuchenden anhört und diejenige, die über den Antrag entscheidet, nicht identisch sind. Auf diese Weise entscheidet jemand, der den Asylantragsteller niemals gesehen hat, auf der Basis eines Protokolls, das er nicht selbst geführt hat. Glaubwürdigkeit kann nicht allein nach Aktenlage beurteilt werden. Dass es dennoch geschieht - zumeist zum Nachteil der Betroffenen - ist skandalös. Weitere elementare Mängel:
PRO ASYL-Referent Bernd Mesovic: “Wer solch mangelhafte Arbeit zulässt, dem ist vorzuwerfen, dass er es mit dem Grund- und Menschenrecht auf Asyl nicht allzu ernst meint.” PRO ASYL hat die Untersuchung dem Bundesamt und den Verwaltungsgerichten zur Verfügung gestellt. Von der Leitung des Bundesamtes fordert PRO ASYL jetzt Konsequenzen, u.a. durch eine lückenlose Kontrolle aller Bundesamtsentscheide, bevor sie das Amt und seine Außenstellen verlassen. Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Presseerklärung vom 23.01.2007. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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