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Elementare Mängel bei Anhörung und Entscheidung im Asylverfahren

PRO ASYL fordert lückenlose Kontrolle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Die Asylanhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist das Kernstück des Asylverfahrens. Mit dem Interview und der daraus folgenden Entscheidung werden entscheidende Weichen gestellt: Für einen Schutz in Deutschland oder in Richtung Abschiebung. Eine von PRO ASYL in Auftrag gegebene Studie hat sich jetzt mit der Qualität der Entscheidungspraxis des Amtes bei eritreischen Asylantragstellern beschäftigt. 77 Verfahren aus den letzten sechs Jahren standen auf dem Prüfstand der Autorin Dr. Ines Welge. Das Ergebnis: Die Qualität ist desolat. Es mangelt an Kontrolle. PRO ASYL fordert nun Konsequenzen.

Für absolut inakzeptabel hält PRO ASYL, dass in zahlreichen Verfahren die Person, die die jeweiligen Asylsuchenden anhört und diejenige, die über den Antrag entscheidet, nicht identisch sind. Auf diese Weise entscheidet jemand, der den Asylantragsteller niemals gesehen hat, auf der Basis eines Protokolls, das er nicht selbst geführt hat. Glaubwürdigkeit kann nicht allein nach Aktenlage beurteilt werden. Dass es dennoch geschieht - zumeist zum Nachteil der Betroffenen - ist skandalös.

Weitere elementare Mängel:

  • In der überwiegenden Zahl der Fälle bestehen die Bescheide fast nur aus allgemeinen Textbausteinen zur Rechtsprechung und zum Herkunftsland. Die Befassung mit dem individuellen Schicksal von Asylsuchenden beschränkt sich oft auf wenige Sätze.
  • Ein Teil der Bundesamtsbediensteten lässt Länderkenntnis vermissen, obwohl das Bundesamt über eine eigene umfangreiche Herkunftsländerdokumentation verfügt.
  • Nicht selten wird gegen zentrale Verfahrensgrundsätze verstoßen, so gegen die sogenannte “Vorhaltepflicht”. Festgestellt wurde im Rahmen der Untersuchung, dass ablehnende Asylentscheidungen auf angebliche Widersprüche gestützt wurden, die den Betroffenen niemals zu Stellungnahme vorgehalten worden waren - ein grober Verstoß gegen Verfahrenspflichten.
  • Bei Opfern sexueller Gewalt erfolgt zum Teil keine sensible Aufklärung des Sachverhaltes. Obwohl es beim Bundesamt Sonderbeauftragte für geschlechtsspezifische Verfolgung gibt, werden sie nicht in allen Fällen beigezogen. Dieses Verhalten bleibt im Amt unbeanstandet.
  • In Verfahren, in denen Asylsuchende angaben, noch sichtbare Folterspuren am Körper zu tragen, wurden keine medizinischen Gutachten zur Ursache eingeholt. So wird Folter ignoriert und bagatellisiert.
  • In vielen Asylentscheidungen wird bereits bei der Zusammenfassung des vorgetragenen Sachverhaltes einseitig und unfair gearbeitet. Was sich im Protokoll noch findet, fehlt in der Entscheidung.

PRO ASYL-Referent Bernd Mesovic: “Wer solch mangelhafte Arbeit zulässt, dem ist vorzuwerfen, dass er es mit dem Grund- und Menschenrecht auf Asyl nicht allzu ernst meint.” PRO ASYL hat die Untersuchung dem Bundesamt und den Verwaltungsgerichten zur Verfügung gestellt. Von der Leitung des Bundesamtes fordert PRO ASYL jetzt Konsequenzen, u.a. durch eine lückenlose Kontrolle aller Bundesamtsentscheide, bevor sie das Amt und seine Außenstellen verlassen.

Quelle: PRO ASYL   Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Presseerklärung vom 23.01.2007.

Veröffentlicht am

08. Februar 2007

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