In Mannheim inhaftiertem US-Soldaten Agustín Aguayo erneut Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer versagtUS-Berufungsgericht ignoriert Empfehlung der UN-MenschenrechtskommissionAm vergangenen Freitag, den 16. Februar 2007, lehnte das Berufungsgericht in Washington D.C. Agustín Aguayos Klage gegen die Ablehnung seines Kriegsdienstverweigerungsantrages ab. Den Antrag hatte er bereits im Februar 2004 gestellt. Obwohl seine direkten Vorgesetzten bestätigten, dass Aguayo glaubwürdig sei und eine Anerkennung befürworteten, wurde sein Antrag im August 2004 vom Militär abgelehnt. Dagegen hatte er Klage eingereicht. Das Gericht wies darauf hin, dass “die Entscheidung des Militärs nur dann zu widerrufen ist, wenn sie einer faktischen Grundlage entbehrt”. Das sei jedoch nicht der Fall, da er seinen Antrag kurz vor einer Verlegung in den Irak gestellt habe. Sein Antrag habe zudem Zweifel aufgeworfen, ob sich seine Überzeugungen in einer Weise entwickelt hätten, die entweder vergleichbar sei mit “der Strenge und Hingabe, mit der traditionelle religiöse Überzeugungen formuliert sind” oder ihm “nur noch die Wahl lassen, in Übereinstimmung mit seiner Überzeugung zu handeln”. Das Gericht nahm nicht zur Kenntnis, dass Agustín Aguayo während seines einjährigen Irakeinsatzes im Jahre 2004 im Wachdienst aufgrund seiner Kriegsdienstverweigerung keine Waffe getragen hatte. Auch Aguayos Entscheidung, sich aufgrund seiner Gewissensentscheidung im September 2006 einer erneuten Verlegung in den Irak zu widersetzen und damit ein Strafverfahren auf sich zu ziehen, änderte nichts am Urteil des Gerichts. Indirekt bestätigte das Gericht mit seiner Entscheidung die Zuständigkeit des Militärs für Anträge auf Kriegsdienstverweigerung. Damit setzt sich das Urteil in Widerspruch zur bisherigen US-Rechtsprechung, das zivilen Gerichten in den USA das Recht zubilligt, die Entscheidungen des Militärs über Anträge auf Kriegsdienstverweigerung inhaltlich zu überprüfen. Das Urteil steht auch in Widerspruch zu den Resolutionen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, die “unabhängige und unparteiische Entscheidungsgremien” bei Anträgen auf Kriegsdienstverweigerung einfordert und zugleich darauf hinweist, dass “Personen, die Militärdienst leisten, Gewissensgründe entwickeln können” (Entschließung 1998/77 vom 22. April 1998). Die Berater des Military Counseling Network (MCN), die Aguayo bei seinem Antrag auf Kriegsdienstverweigerung unterstützt hatten, zeigten sich enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts, aber nicht überrascht. “Nach all den Ablehnungen durch das Militär und die Gerichte war kaum noch zu erwarten, dass das Berufungsgericht endlich die Gewissensentscheidung anerkennt”, sagte Michael Sharp vom MCN kurz nach Bekanntwerden des Urteils. “Hier soll offensichtlich ein Exempel statuiert werden”, erklärte Rudi Friedrich von Connection e.V. “Angesichts zunehmender Kritik am Einsatz der US-Truppen im Irak soll damit den US-SoldatInnen klar signalisiert werden, dass ihnen scharfe Konsequenzen bei einer Verweigerung drohen.” “Viele US-SoldatInnen haben ihr Vertrauen auf das Verfahren zur Kriegsdienstverweigerung des US-Militärs verloren”, sagte Elsa Rassbach von den American Voices Abroad, die einen Besuch der Familie Aguayo im März diesen Jahres in Deutschland koordiniert. “Wir werden Agustín Aguayo weiter unterstützen, gerade auch bei dem noch ausstehenden Verfahren in Würzburg. Unser Ziel bleibt die Durchsetzung eines umfassenden Rechts auf Kriegsdienstverweigerung.” Agustín Aguayo ist seit Anfang Oktober 2006 im US-Militärgefängnis in Mannheim inhaftiert, weil er sich Anfang September 2006 weigerte, sich zwangsweise zum erneuten Einsatz in den Irak bringen zu lassen und sich genötigt sah, für einige Wochen die Armee unerlaubt zu verlassen. Er war als Sanitäter in der 1. Infanteriedivision in Schweinfurt stationiert. Wegen seiner Weigerung, sich erneut in den Irak verlegen zu lassen, ist gegen Agustín Aguayo wegen “Desertion” und “Verpassen der Verlegung der Einheit” Anklage erhoben worden. Ihm droht eine Haft von sieben Jahren. Das Verfahren wird am 6. März 2007 um 9.00 Uhr in den Leighton Barracks in Würzburg beginnen. Das Verfahren ist öffentlich. Chronologie2003: Agustín Aguayo geht zum US-Militär. Nach der Grundausbildung kommt er als Sanitäter mit seiner Einheit, der 1. Infanteriedivision, nach Schweinfurt. 2004: Er wird mit seiner Einheit zum Einsatz in den Irak verlegt. Agustín Aguayo stellt kurz zuvor einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung. August 2004: Sein Antrag wird vom Militär ohne Begründung abgelehnt, obwohl sich seine Vorgesetzten für eine Anerkennung ausgesprochen hatten. Gegen die Entscheidung reicht Agustín Aguayo Klage ein. 2005: Die 1. Infanteriedivision kehrt nach einjährigem Einsatz aus dem Irak nach Deutschland zurück. August 2006: Das Gericht lehnt die Klage von Agustín Aguayo ab. Er geht daraufhin in Berufung. September 2006: Seine Einheit wird erneut in den Irak verlegt. Agustín Aguayo entzieht sich der Verlegung, weil er keine andere Möglichkeit mehr sieht, seinem Gewissen treu zu bleiben. Wenige Wochen später stellt er sich in den USA den Militärbehörden. Oktober 2006: Agustín Aguayo wird in das US-Militärgefängnis nach Mannheim überstellt und wegen “Desertion zur Vermeidung eines gefährlichen Einsatzes” und “Verpassen der Verlegung der Einheit” angeklagt. Ihm droht eine Verurteilung von bis zu sieben Jahren Haft.
Quelle: Connection e.V. - Pressemitteilung vom 20.02.2007, gez. Rudi Friedrich, Connection e.V.; Elsa Rassbach, American Voices Abroad (AVA) Military Project; Michael Sharp, MCN; Stephen Darnell Summers, Stop the War Brigade Prozess am 6. und 7. März in den Leighton Barracks in WürzburgJournalistInnen, die am 6./7. Februar 2007 am Militärgerichtsverfahren teilnehmen wollen, benötigen dafür ein Schreiben ihrer Zeitung/ihres Senders an US Army Public Affairs, 7th US Army JMTC. Die Adresse lautet: Lager Grafenwöhr, Gebäude 621, 92655 Grafenwöhr, FAX: 09641 83649. Ein Kontakt ist möglich über Major Eric C. Bloom, Tel.: 09641-837776, E-Mail: eric.bloom@eur.army.mil oder Chuck Gordon, Tel.: 09641-837127, E-Mail: chuck.gordon@eur.army.mil . Postkartenaktion für Agustín AguayoIn Deutschland wurde eine Postkartenkampagne für Agustín Aguayo gestartet, mit der bislang über 1.500 Personen ihre Solidarität mit ihm bekunden. (siehe http://www.Connection-eV.de/postanagustin ) Agustín Aguayo schreibt dazu: “Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht Post erhalte, die mich sehr bewegt. Es gibt so viele, die mich unterstützen. Das ist wunderbar.” Rechtshilfefonds für den US-Kriegsdienstverweigerer Agustín Aguayo:Unterstützen Sie Agustín Aguayo durch Spenden auf das Sonderkonto 7085704 von Connection e.V., Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 37020500 oder über die Webseite http://www.AguayoDefense.org . Kontakte zu den Rechtsanwälten von Agustín Aguayo David Court in Frankfurt/M.: Tel.: 069-301072; Email: david.court@t-online.de Peter Goldberger (USA): Tel.: 001-610-649 8200; E-Mail: peter.goldberger@verizon.net Weitere Informationen unter
www.Connection-eV.de
(deutsch) oder
www.aguayodefense.org
(englisch). Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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