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Notoperation Atomwaffensperrvertrag

Ohne nukleare Abrüstung bleibt die Nichtverbreitung eine Fata Morgana


Von Wolfgang Kötter

Im Wiener “Austria Center” zwischen Alter und Neuer Donau hat am 30.04.2007 die Vorbereitung der Überprüfungskonferenz zum Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) begonnen. Die Bezeichnung “Notoperation” ist dafür nicht übertrieben, denn der Vertrag erlitt lebensbedrohliche Schläge, und für viele ist er bereits tot. Der Verletzungskatalog ist lang, aber letztlich zerbrach der vor vier Jahrzehnten ausgehandelte Nichtverbreitungskonsens in drei Hauptbereichen: Erstens hat sich die Zahl der Nuklearstaaten von damals fünf auf heute neun nahezu verdoppelt. Zweitens wurde die friedliche Nutzung der Kernenergie mehrfach als heimlicher Bypass zur verbotenen Kernwaffenentwicklung missbraucht. Drittens schließlich läuft statt der angestrebten atomaren Abrüstung gerade eine neue Runde des nuklearen Wettrüstens.

Wie konnte das geschehen? Schuldzuweisungen sind schnell bei der Hand, wenn auch abhängig vom Fragesteller mit unterschiedlichen Adressaten. Die USA richten den Finger auf die “Schurkenstaaten”. Irak, Iran, Nordkorea und Libyen hätten mit ihren geheimen Atomwaffenprogrammen den Vertrag ruiniert. Diese Erklärung lässt jedoch außer acht, dass noch weitere Staaten wie z.B. Ägypten, Exjugoslawien, Südkorea und Taiwan auf die Sünderbank der Vertragsverletzer gehörten. Andere wie Israel, Indien, Pakistan und zeitweise Südafrika entwickelten Nuklearwaffen, ohne dem Nichtverbreitungsvertrag überhaupt beizutreten. Die Nichtkernwaffenstaaten hingegen sehen die Verantwortung hauptsächlich bei den Atommächten und beklagen deren permanente Ignoranz der nuklearen Abrüstungsverpflichtung. Vertragswidrig erhöhen die Kernwaffenmächte den Stellenwert von Atomwaffen in ihren Sicherheitsstrategien und entwickeln neue Nuklearsprengköpfe, um sie gegen potentielle Gegner auch einsetzen zu können. Als zusätzliches Problem der Weiterverbreitung droht außerdem ein möglicher Zugriff terroristischer oder krimineller Täter auf atomare Sprengköpfe oder nukleares Spaltmaterial.

Wenn hierzulande die Schwächen des Atomwaffensperrvertrages kritisiert werden, sollte nicht vergessen werden, dass auch die Alt-Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit eine höchst unrühmliche Rolle gespielt hat, um sich die nukleare Option möglichst lange offenzuhalten. In den 1950er und -60er Jahren galt die BRD als einer der exponiertesten Anwärter auf den Atomwaffenbesitz. Während der Verhandlungen trat sie als Hauptbremser auf, verwässerte den Vertragstext, wo sie nur konnte und unterzeichnete den NVV erst mit mehr als einem Jahr Verspätung im November 1969. Bis zur Ratifikation vergingen dann noch weitere vier Jahre. Heute bekennt sich Deutschland zum nuklearen Nichtverbreitungsregime, und auch die übergroße Mehrheit der Staaten verzichtete auf die atomare Option. Zu ihnen gehören selbst solche, die sich zeitweise durchaus um die ultimative Waffe bemüht hatten wie Argentinien, Australien, Brasilien, Italien, Japan, Nigeria, Schweden, die Schweiz, Südkorea und Taiwan. Auch die Nachfolgestaaten Belorussland, Kasachstan und die Ukraine schlugen das nukleare Erbe der Sowjetunion aus. Südafrika rüstete seine sechs produzierten Kernsprengköpfe wieder ab und sogar Libyen und Nordkorea haben sich bereit erklärt, auf dem nuklearen Weg umzukehren.

Die Lage des Atomwaffensperrvertrages ist zwar außerordentlich ernst, aber sie ist nicht hoffnungslos. Allerdings würde er ein ähnliches Fiasko wie die gescheiterte Konferenz von 2005 schwerlich überleben, als es zu keiner einzigen inhaltlichen Frage Übereinstimmung gab. Den politischen Willen der 188 Mitgliedstaaten vorausgesetzt, gibt es jedoch auch für die schwierigsten Probleme Lösungen. Die Tücke der friedlichen Kernenergienutzung, dass nämlich die für zivile Kernbrennstoffe erforderliche Urananreicherung auch für die Herstellung von Nuklearwaffen nutzbar ist, kann umgangen werden. Ein Ausweg aus dem Dilemma wären multilaterale Zentren, in denen die Produktion neuen Spaltmaterials, aber auch die Urananreicherung und Wiederaufbereitung von verbrannten Plutoniumbrennstäben sowie die Lagerung nuklearer Abfälle stattfänden. Sie böten ebenfalls einen effektiven Schutz gegen den militärischen Missbrauch und Diebstahl von spaltbarem Material. Konzepte zur Multilateralisierung des nuklearen Brennstoffkreislaufs haben unter anderem die IAEA, Großbritannien, Russland und Deutschland unterbreitet. Auch bei den Kontrollen kann nachgebessert werden. Strikte Exportkriterien, verschärfte Inspektionen und wirksame Sanktionen sollen das System zuverlässiger machen. Dafür hat die IAEA ein Zusatzprotokoll entwickelt, das den internationalen Inspektoren weitgehende und kurzfristige Kontrollen gestattet. 119 Länder haben unterzeichnet, aber erst für 78 Staaten ist es in Kraft getreten.

Unverzichtbar ist nicht zuletzt die Erfüllung der nuklearen Abrüstungsverpflichtung, die vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag ausdrücklich bekräftigt wurde. Mit ihrer andauernden Verweigerungshaltung kappen die Kernwaffenstaaten jedoch die lebensnotwendige Arterie zwischen nuklearer Nichtverbreitung und Abrüstung. Damit entziehen sie dieser internationalen Verhaltensnorm die Existenzgrundlage und machen den Kernwaffenbesitz für viele Regierungen zur erstrebenswerten weltpolitischen Rundumversicherung. Aber die Kernwaffenmächte müssen endlich einsehen, dass nukleare Nichtverbreitung ohne atomare Abrüstung eine Fata Morgana bleiben wird. Eine Zukunft kann es nur durch die völlige Abschaffung der Nuklearwaffen geben. Die Welt stehe “am Abgrund einer neuen und gefährlichen atomaren Ära”, konstatierten erst zu Jahresbeginn vier hochrangige Ex-Politiker der USA, darunter die ehemaligen Außenminister Henry Kissinger und George Shultz. Sie riefen zur Schaffung einer atomwaffenfreien Welt auf und schlugen ein ganzes Bündel von konkreten Schritten dafür vor. Andernfalls drohe ein zweites nukleares Zeitalter, “das gefährlicher, psychologisch verwirrender und wirtschaftlich noch kostspieliger sein wird als die militärische Abschreckung des Kalten Krieges”.

Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Zusammenfassung der Hauptbestimmungen)

Artikel I
Die Kernwaffenstaaten verpflichtet sich, Kernwaffen an niemanden weiterzugeben und Nichtkernwaffenstaaten weder zu unterstützen noch zu ermutigen, Kernwaffen herzustellen oder zu erwerben.

Artikel II
Die Nichtkernwaffenstaat verpflichtet sich, Kernwaffen nicht herzustellen oder zu erwerben.

Artikel III
Kontrolle durch die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA) auf der Grundlage individueller Abkommen.

Artikel IV
Recht auf Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke. Verpflichtung zum Austausch von Ausrüstungen, Material und wissenschaftlichen und technologischen Informationen zur friedlichen Nutzung der Kernenergie.

Artikel V
Recht auf überirdische friedliche Kernexplosionen (obsolet, da aus Umweltgründen keine mehr durchgeführt werden).

Artikel VI
Verpflichtung zu Verhandlungen über Beendigung des nuklearen Wettrüstens, nukleare Abrüstung sowie allgemeine und vollständige Abrüstung unter internationaler Kontrolle.

Artikel VII
Recht zur Bildung kernwaffenfreier Zonen.

Artikel VIII
Bestimmungen für Vertragsänderungen.

Artikel IX
Unterzeichnungs- und Ratifikationsbestimmungen.

Artikel X
Bei Gefährdung der höchsten Landesinteressen Recht auf Rücktritt nach dreimonatiger Kündigungsfrist.

Atomwaffenarsenale weltweit (April 2007)

Land Anzahl
Russland ca. 16.000
USA ca. 10.300
China 200
Frankreich 350
Großbritannien 200
Israel 200 - 400
Indien 55 - 110
Pakistan 55 - 90
KDVR 10 - 12
gesamt ca. 28.000

Quellen: Arms Control Association,
Bulletin of the Atomic Scientists

Veröffentlicht am

01. Mai 2007

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