Minderjährige Asylbewerber aus Ghana und Sierra Leone im Frankfurter Flughafen inhaftiertPRO ASYL zum Weltkindertag am 20. September: Auch Flüchtlingskinder haben Rechte!Von Marei Pelzer Anlässlich des Weltkindertages am 20. September zeigt sich PRO ASYL darüber besorgt, dass die besondere Schutzbedürftigkeit von Flüchtlingskindern von der Bundespolizei am Frankfurter Flughafen immer weniger beachtet wird. Derzeit sind zwei minderjährige Asylbewerber - der 16-jährige B. aus Sierra Leone und der 15-jährige Abdul Y. aus Ghana - im Frankfurter Flughafentransit inhaftiert. Auf Antrag der Bundespolizei hat das Amtsgericht Frankfurt am 29. August bzw. 7. September 2007 für eine Dauer von jeweils drei Monaten die Inhaftierung der Jugendlichen angeordnet. Die Bundespolizei nutzt eine Änderung des Zuwanderungsgesetzes, wonach abgelehnte Asylbewerber seit Ende August auch direkt im Frankfurter Flughafen in Abschiebungshaft genommen werden können. PRO ASYL kritisiert, dass diese neue Haftform, deren rechtliche Grundlagen strittig sind, nun ausgerechnet an Minderjährigen ausprobiert wird. Es widerspricht dem Kindeswohl, minderjährige Flüchtlinge zu inhaftieren. PRO ASYL fordert die umgehende Entlassung der Minderjährigen aus dem Flughafentransit. Das Jugendamt der Stadt Frankfurt hat in einer Stellungnahme festgestellt, dass die Flughafenunterkunft für Jugendliche ungeeignet ist und sich bereit erklärt, den Jugendlichen Abdul Y. in einer Jugendeinrichtung unterzubringen. PRO ASYL sieht die beiden aktuellen Fälle als Teil einer neuen kinderfeindlichen Politik, Minderjährige verstärkt im Frankfurter Transit zu inhaftieren. In den letzten Monaten war zu beobachten, dass entgegen der bisherigen Praxis vermehrt minderjährigen Asylbewerbern die Einreise verweigert wird und sie im Flughafentransit festgehalten werden. PRO ASYL kritisiert, dass diese Praxis vom Amtsgericht Frankfurt mitgetragen wird, obwohl dies der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung widerspricht. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mehrfach klargestellt, dass Minderjährige besonders schutzbedürftig seien, durch die Inhaftierung typischerweise erheblich betroffen würden und dadurch dauerhaft psychische Schäden davon tragen könnten. Ein Festhalten im Flughafentransit sei insbesondere dann unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig, wenn anderweitige Unterbringungsmöglichkeiten bestünden (OLG Frankfurt, Beschluss v. 30.8.2004, Az. 20 W 245/04). An dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe ändert auch die seit Ende August geltende neue Gesetzeslage nichts. Zum Weltkindertag am 20. September erinnert PRO ASYL daran, dass alle Kinder Rechte haben - auch Flüchtlingskinder. Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, bei allen staatlichen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen. Sind Kinder aus ihrem familiären Umfeld herausgelöst, so haben sie einen Anspruch auf besonderen staatlichen Schutz und Beistand. Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Pressemitteilung vom 19.09.2007. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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