Neues Gutachten: Flüchtlingsrechte gelten auch im Mittelmeerai und PRO ASYL zum Tag des Flüchtlings
Auch außerhalb der Territorien der EU-Staaten - also etwa auch auf hoher See jenseits der 12-Meilen-Zone - sind die EU-Grenzschützer an Flüchtlings- und Menschenrechte gebunden. Mitten auf dem Meer aufgegriffene Flüchtlinge haben demzufolge das Recht, einen Asylantrag zu stellen. Sie dürfen auch nicht zurückgeschoben werden, wenn ihnen möglicherweise Verfolgung oder Misshandlung droht. “Flüchtlinge einfach an der Weiterfahrt zu hindern oder zurückzuschleppen, ist also verboten. Sie haben ein Recht darauf, in den nächsten sicheren europäischen Hafen gebracht zu werden”, sagte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. ai und PRO ASYL kritisierten auch die Absicht deutscher Behörden, Flüchtlinge aus dem Kosovo und dem Irak trotz der schlechten Sicherheitslage in beiden Ländern abzuschieben. “Auch nach einem Rückzug der UNMIK dürfen Roma und Serben nicht in den Kosovo abgeschoben werden”, sagte Wolfgang Grenz, Flüchtlingsexperte von ai. “Der Streit um den zukünftigen Status des Kosovo hat zudem die Atmosphäre so aufgeladen, dass auch Minderheiten wie Aschkali und Ägypter den Ausbruch ethnisch motivierter Gewalt befürchten müssen. Deshalb dürfen sie weder jetzt noch nach einem UNMIK-Rückzug abgeschoben werden.” “Ganz besonders absurd sind die Anstrengungen der Bundesregierung, Iraker so schnell wie möglich abzuschieben”, sagte Grenz. Derzeit sind 4,2 Millionen Iraker auf der Flucht - die größte Fluchtbewegung im Nahen Osten seit 1948. “Jeden Tag sterben Dutzende Menschen gewaltsam im Irak. Es ist völlig unbegreiflich, wie deutsche Behörden auf die Idee kommen, irakischen Flüchtlingen ihren Flüchtlingsstatus aberkennen und sie abschieben zu wollen. Stattdessen sollte Deutschland dem schwedischen Beispiel folgen und irakische Flüchtlinge großzügig aufnehmen”, sagte Grenz. Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Pressemitteilung vom 27.09.2007. Veröffentlicht amArtikel ausdrucken |
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