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Die Bundesregierung auch im Advent auf Ausgrenzungskurs

Seit 14 Jahren gleichgebliebene Leistungen für Asylsuchende sollen weiterhin nicht erhöht werden


Von Bernd Mesovic

Obwohl die Sozialleistungen für Asylsuchende und andere Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seit Inkrafttreten des Gesetzes im November 1993 nicht erhöht wurden und inzwischen um 35 % unter dem Niveau der Sozialhilfe liegen, will die Bundesregierung die Beträge auch künftig nicht erhöhen. Dies ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucksache 16/7365). Die Regierung bekennt sich damit zur Fortsetzung einer Politik, mit der die Betroffenen um ihr Existenzminimum geprellt werden.

Jeder weitere Anstieg der Verbraucherpreise ohne Erhöhung der Asylbewerberleistungen vergrößert das Problem. Seit Inkrafttreten des Asylbewerberleistungsgesetzes vor 14 Jahren sind die Preise um 22,5 % gestiegen, wie sich aus der Antwort der Bundesregierung ergibt.

Wer eine Begründung für das rekordverdächtige Ausbleiben jeder Erhöhung seit 1993 erwartet, wird enttäuscht. Es gibt keine.

Mit einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes hat sich seit Ende August 2007 die Lage noch verschärft. Die Bezugsdauer der gegenüber der Sozialhilfe drastisch schlechteren Leistungen wurde von 36 auf 48 Monate erhöht. Eine Reihe von Bundesländern nimmt eine missglückte Formulierung im Gesetz, in dem offenbar vergessen wurde, eine Übergangsregelung zu treffen, zum Anlass, auch seit weit mehr als 48 Monaten in Deutschland lebende Flüchtlinge erneut für 12 Monate auf die reduzierten (Sach-)Leistungen herunterzudrücken, obwohl sie bereits nach langjährigem Aufenthalt längst einen höheren Anspruch entsprechend der Sozialhilfe hatten.

Während das Existenzminimum in der Sozialhilfe und beim ALG II durch die Regelleistung von 347.- Euro/Monat gedeckt wird, erhalten Flüchtlinge nur 224,97 Euro/Monat. Davon werden vielerorts lediglich 40,90 Euro als Bargeld gewährt, das den gesamten monatlichen Bedarf an Fahrscheinen für öffentliche Verkehrsmittel, Telefon, Porto, Rechtsanwalt, den Schulbedarf der Kinder usw. abdecken soll. Der Rest wird in Form von Kleidungs- und Lebensmittelgutscheinen oder Essenspaketen erbracht.

Befragt, was die Bundesregierung zu tun gedenke um zu vermeiden, dass Betroffene auch nach vielen Jahren wieder auf das Mangelversorgungsniveau des Asylbewerberleistungsgesetzes zurückverwiesen werden, erklärt die Bundesregierung, dies sei nach dem “eindeutigen” Wortlaut des AsylbLG zulässig.

Die seit 14 Jahren laufende, sich ständig verschärfende leistungsrechtliche Ausgrenzung von Asylsuchenden wird unter Rot-Schwarz perfide perfektioniert. Betroffen von der dreisten Entrechtung sind auch fast 50.000 Kinder, die in die Minderversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einbezogen sind. Sie erfahren eine massive Diskriminierung, die ihr Leben prägt.

Quelle: PRO ASYL   Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.  - Pressemitteilung vom 14.12.2007.

Veröffentlicht am

14. Dezember 2007

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