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Überwachungsstaat: Klage gegen Polizei-Datei “Straftäter linksmotiviert”

Grundrechtekomitee kritisiert rechtswidrige Polizei-Praktiken

Zwei Mitglieder des Komitees für Grundrechte und Demokratie und der Pax-Christi-Friedensbewegung sind wegen eines Aufrufes von 1999 an die Soldaten der Bundeswehr, den rechtswidrigen Einsatz im Krieg der NATO gegen Jugoslawien zu verweigern, mit dem personenbezogenen Hinweis "Straftäter linksmotiviert" in der entsprechenden Polizei-Datei gespeichert. Das ergab eine Anfrage und Akteneinsichtnahme der Betroffenen im Januar 2008 beim Polizeipräsidium Bonn. Obwohl der Soldaten-Aufruf seinerzeit in letzter Instanz vom Kammergericht Berlin mit einem Freispruch bedacht wurde, da der Inhalt des Aufrufes vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sei, erfolgte aufgrund des Ermittlungsverfahrens ein polizeilicher Eintrag. Gemäß Polizeigesetz NRW müssen solche Daten bei Wegfall des Verdachts der Begehung einer Straftat gelöscht werden.

Das Komitee für Grundrechte kritisiert die systematische rechtswidrige Speicherung von Daten über politische Betätigungen von Personen, die ihre Grundrechte wahrnehmen. Durch diese rechtswidrigen Praktiken von Polizei und Staatsschutzbehörden sollen Bürgerinnen und Bürger von der Ausübung ihrer Grundrechte (u.a. Meinungs- und Versammlungsfreiheit) abgeschreckt werden.

Eine solch tiefgreifende Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung kann nicht hingenommen werden. Polizeiliche Praktiken, die zu Generalüberwachung von und zum Generalverdacht gegen Bürgerinnen und Bürger führen, die ihre Grundrechte wahrnehmen, gefährden die fundamentalen Prinzipien einer demokratischen Gesellschaft. Die Kriminalisierung bürgerrechtlichen Engagements kann zudem nachhaltige Folgen für andere Freiheits- und Grundrechte haben. Mehrfach wurden in der Datei "Straftäter linksmotiviert" gespeicherten Personen restriktive Reise- bzw. Aufenthaltsauflagen im Kontext von Demonstrationen auferlegt. Im Falle von Beamten und Beamtenanwärtern sind Benachteiligungen bis hin zum Berufsverbot möglich.

Einer der Betroffenen hat im Januar 2008 beim Verwaltungsgericht Köln Klage eingereicht (20 K 64/2008), um die Rechtswidrigkeit der Datenspeicherung feststellen und deren Löschung anordnen zu lassen. In seinem Fall sind in der Kriminalakte zusätzlich Daten über die Beteiligung an mehreren anderen grundrechtlich geschützten Demonstrationsereignissen gespeichert, u.a. die Anmeldung einer Mahnwache zum G-8-Gipfel in Köln 1999.

Die Einsichtnahme in die Kriminalakten hat ergeben, dass über die darin aufgeführten und zur Einsicht freigegebenen Daten hinaus offensichtlich nicht einsehbare Daten bei der Staatsschutzabteilung gesammelt werden.

Außerdem waren die Kriminalakten der Betroffenen zwischen schriftlicher Auskunftsmitteilung im Sommer 2007 über die gespeicherten Daten und dem Termin der Einsichtnahme im Januar 2008 um einen weiteren Vorgang über einen Soldaten-Aufruf aus Anlass des Irak-Krieges 2003 angereichert worden. Offensichtlich existieren bei den Staatsschutzabteilungen Datenspeicherungen, die in rechtswidriger Weise geheim gehalten werden.

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie fordert die Innenminister der Länder auf, solchen grundrechtsverletzenden Polizeipraktiken Einhalt zu gebieten und die Polizeibehörden anzuweisen, sämtliche rechtswidrig gespeicherten Daten zu löschen. Die Datenschutzbeauftragten der Länder sind aufgefordert, gegen rechtswidrige Datenspeicherungen einzuschreiten.

Das Grundrechtekomitee ruft die Bürgerinnen und Bürger auf, sich nicht von rechtswidrigen Polizeipraktiken einschüchtern zu lassen. Das Demonstrationsrecht werde am besten durch seine extensive Inanspruchnahme geschützt. Bürgerinnen und Bürger, die einen begründeten Verdacht auf rechtswidrige Speicherung ihrer Daten haben, sollen bei den entsprechenden Behörden (BKA, LKA, Verfassungsschutzbehörden, lokale Polizeibehörden) Datenauskunft gemäß Bundesdatenschutzgesetz verlangen und die Löschung ihrer Daten durchsetzen.

 

Quelle: Komitee für Grundrechte und Demokratie - Pressemitteilung vom 07.02.2008

 

Veröffentlicht am

07. Februar 2008

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