Afghanistan: Der BND hält SchrittSchüsse auf den Präsidenten und ein Trojaner für den Minister
Wenn eine Regierung die eigenen Streitkräfte an sich vorbei defilieren lässt, ist damit gemeinhin eine Demonstration der Stärke beabsichtigt. Präsident Karzai und sein Gefolge sind am 27. April in Kabul mit diesem Ansinnen grandios gescheitert und haben das Gegenteil bewirkt. Sie mussten einen peinlichen Offenbarungsleid leisten. Alle Welt konnte sich überzeugen, auf welch tönernen Füßen ihre Macht steht. Selbst bei mutmaßlich gut abgesicherten Staatsakten werden sie von den Taliban in die Flucht geschlagen. Der Feind holt zum Attentat in der Hauptstadt aus - wie lange noch wird diese Regierung überleben, fragt man sich? Wie lange noch werden die Amerikaner den Autoritätsverschleiß ihrer Kreaturen mit Amt, Apanage und Personenschutz honorieren? Und darf sich der Bundesnachrichtendienst (BND) angesichts dieser Vorgänge nicht in seinen afghanischen Aktivitäten bestätigt fühlen? Wenn das Mitglied einer derart maroden Führung - im konkreten Fall Handelsminister Amin Farhang - mit einem BND-Trojaner auf seinem Laptop beglückt wird, kann das nicht weiter überraschen. Die Regierung Merkel führt im Namen der Bundesrepublik und gegen den Willen der Bevölkerungsmehrheit in Afghanistan Krieg. Spionagefälle dieses Kalibers sind auch eine Form, ungewollt, aber glasklar mitzuteilen: Man fühlt sich als Kriegspartei, handelt entsprechend und will wissen, mit wem man es in Kabul zu tun hat. Wird diese Logik öffentlich, ist das freilich nicht angenehm. Das Kanzleramt fühlt sich gedrängt, verstörte Parlamentarierseelen mit viel Wortstaub einzunebeln. Die Klartext-Depesche an den Bürger lautet schließlich, für uns ist ein Minister, für dessen Regierung derzeit 3.000 Bundeswehr- und 47.500 NATO-Soldaten den Kopf hinhalten, nicht übermäßig zuverlässig. Wir spionieren ihn deshalb aus. Man kann sich gewiss bessere Anlässe vorstellen, um mehr Sympathisanten für den Ausfallschritt der Bundeswehr in den umkämpften Süden Afghanistans zu gewinnen. Also wird BND-Präsident Uhrlau gemaßregelt. Nicht weil sein Dienst als Kundschafter der guten Sache tätig war, sondern weil aufstößt, wie wenig professionell es wieder einmal zuging. Ausgerechnet eine Spiegel-Mitarbeiterin war als Quelle wider Willen im Spiel. Dabei sollte man dem BND wirklich dankbar sein. Er strotzt vor Unbeirrbarkeit. Er lässt keinen Zweifel, dass ihn die zuletzt bei ähnlichen Vorfällen tapfer angedrohten Disziplinierungen durch das Parlamentarische Kontrollgremium so gar nicht beeindrucken. Er will nicht lassen, wozu er da ist. Schon gar nicht in Afghanistan. Wenn sich die NATO und mit ihr die Bundeswehr über das ISAF-Mandat hinweg setzen, wenn sie als Kriegspartei handeln und ein Land zum Protektorat degradieren - wenn Völkerrecht durch Kriegsrecht ersetzt wird -, warum soll dann ausgerechnet der Geheimdienst eines kriegführenden Landes nicht seinen Part spielen? Und gegebenenfalls Recht brechen? Der BND wird den Fall Amin Farhang genauso unbeschadet übersteht wie die Verwicklung in die CIA-Gefangenentransporte oder in die Entführung von Murat Kurnaz. Der Krieg gegen den Terror ist bekanntlich ein Heiliger Krieg, bei dem Wertvorstellungen auf dem Spiel und im vordersten Graben stehen. Da es sich zugleich um einen Krieg handelt, der militärisch nicht zu gewinnen ist, weder am Hindukusch, noch im Irak, geht es für den Westen darum, ihn als Wert an sich zu betrachten und so lange zu führen, wie es eben geht. Alles andere liefe auf das Eingeständnis hinaus, sich verkalkuliert zu haben. Es sei denn, man hatte von vornherein vor, 100 Jahre und mehr in Afghanistan zu bleiben. Wenn da Leute wie Minister Fahang über eine innerafghanische Lösung nachdenken, wozu eine Verständigung mit den Taliban gehören müsste, werden sie zu unsicheren Kantonisten und sind reif für den Trojaner. Der BND hat das klar erkannt und erneut bewiesen, auf der Höhe der Zeit und seiner Aufgaben zu sein.
Quelle: FREITAG. Die Ost-West-Wochenzeitung 18 vom 02.05.2008. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlags. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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