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Den Einen erhöhte Diäten, den Anderen die Zwangsdiät

Seit 1993 wurden die geringen Leistungen für Asylsuchende niemals erhöht

Pro Asyl: Ganz selbstverständlich nehmen die Parlamentarier für sich in Anspruch, was anderen seit 15 Jahren mit allen Tricks verweigert wird.

Von Bernd Mesovic

Die aktuellen Planungen für eine zweite drastische Diätenerhöhung für die Abgeordneten des Bundestages innerhalb kurzer Zeit nimmt PRO ASYL zum Anlass auf den Skandal hinzuweisen, dass die minimalen Leistungen, die Asylsuchende sowie einige andere Flüchtlings- und Migrantengruppen erhalten, seit 1993 niemals erhöht worden sind. Das Leistungsniveau der Grundleistungen, die im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes gezahlt werden, lag schon bei Verabschiedung des Gesetzes drastisch unter dem der Sozialleistungen für Einheimische. Der Abstand wird ständig größer. Inzwischen liegen die Grundleistungen um mehr als 35 % unter dem Niveau der Sozialhilfe. Jeder weitere Anstieg der Verbraucherpreise vergrößert das Problem.

Die Anpassung der Leistungen wird seit 1993 mit fadenscheinigen Begründungen von allen Bundesregierungen verhindert, obwohl in § 3 Absatz 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes ausdrücklich vorgesehen ist, dass eine Anpassung der Beträge “unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lebenshaltungskosten” durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesfinanzministerium stattzufinden hat. Die Verbraucherpreise sind seit Inkrafttreten des Gesetzes um mehr als 22,5 % gestiegen. Von der sich ergebenden Unterversorgung und staatlich gewollten Verelendung sind auch fast 50.000 Kinder betroffen.

Während die Abgeordneten für sich ganz selbstverständlich einen Erhöhungsautomatismus in Anspruch nehmen wollen, haben Parlamentarier und die Bundesregierungen seit 1993 durch ihre Untätigkeit Menschen sehenden Auges ins Elend getrieben: Den Einen die ganz selbstverständlich erhöhten Diäten, den Anderen die Zwangsdiät.

Unter Berücksichtigung der jüngsten Preissteigerungsraten müssten die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes inzwischen um mehr als ein Drittel erhöht werden. Doch das ist nicht genug: Das rassistische Sondergesetz muss weg. Eine akzeptable Begründung für zweierlei Existenzminima von Flüchtlingen und anderen Leistungsbeziehern hat es nie gegeben. Die Diskriminierung von Staats wegen kommt längst mit allergrößter Selbstverständlichkeit daher. Nicht die Anpassung der Abgeordnetendiäten ist der Skandal, sondern dass seit 15 Jahren keine parlamentarische Mehrheit willens ist, denen, die es dringend benötigen, auch nur einen Bruchteil dessen zukommen zu lassen, was man sich selbst per Automatik genehmigt.

Quelle: PRO ASYL   Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Presseerklärung vom 07.05.2008.

Die Fakten in Kürze:


Entschädigungen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages seit dem Inkrafttreten des Asylbewerberleistungsgesetzes

Im Jahr 1993 5.300 Euro/Monat

Im Jahr 2008 7.339 Euro/Monat

Im Jahr 2010 (geplant) 8.159 Euro/Monat


Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz für Alleinstehende

224,97 Euro inkl. 40,90 Euro “Taschengeld”/Monat

Die Leistungen blieben zwischen 1993 und 2008 unverändert. Mit Ausnahme eines geringen Bargeldbetrages werden die Leistungen vielerorts in Form (oft minderwertiger) Sachleistungen, bisweilen auch Lebensmittelpaketen, erbracht.

Veröffentlicht am

11. Mai 2008

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