Afghanistan-Krieg: Friedensbewegung ruft Soldaten zur Verweigerung aufDie Kooperation für den Frieden, der Zusammenschluss von 49 Friedensorganisationen und -initiativen, zahlreiche Friedensgruppen und Persönlichkeiten aus der Friedensbewegung haben an die Soldaten der Panzerbrigade 21 "Lipperland" in Augustdorf (bei Detmold) appelliert, den unmittelbar bevorstehenden Einsatz in Afghanistan zu verweigern. Die Panzerbrigade aus der Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne soll auf Beschluss der Bundesregierung ab 1. Juli eine "Quick Reaction Force" (QRF) im Norden Afghanistans bilden, die der NATO auch zu offensiven Kampfeinsätzen zur Verfügung steht. Der Aufruf aus der Friedensbewegung argumentiert mit der engen Verknüpfung des ISAF-Einsatzes mit dem Kampfeinsatz im Süden Afghanistans. Die ISAF-Mission sei in die Gesamtkriegsstrategie eng eingebunden und müsse deshalb als Beihilfe zum völker- und grundgesetzwidrigen OEF-Krieg in Afghanistan gewertet werden. Die Unterscheidung zwischen ISAF und OEF sei inzwischen ein "künstliches Konstrukt, das in der europäischen Öffentlichkeit den Krieg akzeptabel erscheinen lassen soll". Die ISAF zugeordnete Quick Reaction Force mit den Soldaten aus Augustdorf werde selbst auch zu Kampfeinsätzen benötigt. Die Soldaten sollten deshalb diesen "völkerrechts- und grundgesetzwidrigen Einsatz" verweigern. Jeder Soldat habe das Recht, von seiner Gewissensfreiheit Gebrauch zu machen, wird im Appell unter Berufung auf das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt. Das Gericht hatte den Major Florian Pfaff rehabilitiert, der wegen seiner Verweigerung im Irak-Krieg degradiert und abgestraft worden war. Die Verfasser des Appells erwarten von den Abgeordneten des Bundestages, der im Herbst anstehenden Verlängerung der Kriegsmandate zu widersprechen. Aber auch die eingesetzten Soldaten müssten eine Gewissensentscheidung treffen. Der Verweigerungs-Aufruf, entstanden im Umfeld des Komitee für Grundrechte und Demokratie, wird von bundesweiten, regionalen und örtlichen Friedensgruppen sowie vielen Personen aus der Friedensbewegung getragen. Zu den Unterzeichnenden gehören u.a. Prof. Dr. Dr. Horst-Eberhard Richter von den Ärzten gegen den Atomkrieg, die Friedensforscherin Prof. Dr. Hanne-Margret Birckenbach und der Träger des Aachener Friedenspreises 2008, Prof. Dr. Andreas Buro. Unter den Unterstützer-Gruppen finden sich das Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Versöhnungsbund, der Bund für Soziale Verteidigung, die Juristen gegen den Atomkrieg (IALANA), der Aachener Friedenspreis e.V. und etliche weitere kirchliche und politische Friedensgruppen. Quelle: Kooperation für den Frieden - Pressemitteilung vom 23.05.2008.
Der Appell hat folgenden Wortlaut: VERWEIGERN SIE DEN KRIEGSEINSATZ IN AFGHANISTAN!Quick-Reaction-Force der Bundeswehr ab Juli 2008 in Afghanistan
Ihr Gewissen ist gefragtEine große Mehrheit der bundesdeutschen Bevölkerung lehnt diesen völkerrechtlich höchst umstrittenen Krieg ab. Auch im Parlament nimmt bei den jährlichen Abstimmungen die Zahl der Abgeordneten, die die Kriegsmandate ablehnen, kontinuierlich zu. Eine politische Entscheidung gegen diesen Krieg ist überfällig. Deshalb setzen wir, die Unterzeichnenden dieses Aufrufs, uns dafür ein, dass die Bundeswehreinsätze bei der nächsten Abstimmung im Oktober / November 2008 vom Bundestag nicht mehr verlängert werden. Wir appellieren in dieser Situation auch direkt an Sie als konkret betroffene Soldatinnen und Soldaten, sich diesem Krieg zu verweigern! Sie sollten vor jedem Einsatz prüfen, ob das von Ihnen verlangte Handeln mit Ihrem Gewissen in Einklang steht. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Juni 2005 einen degradierten Major, der dienstliche Befehle im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg verweigert hatte, rehabilitiert und grundsätzlich bestätigt, dass jede Soldatin / jeder Soldat das Recht auf eine eigene Gewissensentscheidung gemäß Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz hat, auch wenn sie / er generell kein Kriegsdienstverweigerer ist (BVerwG 2 WD 12.04). Im Falle der Ablehnung eines Einsatzes aus Gewissensgründen muss der Soldatin / dem Soldaten eine Einsatzalternative angeboten werden. ISAF ist Bestandteil der Gesamtstrategie im völkerrechtswidrigen Afghanistan-KriegDie Operation Enduring Freedom (OEF) wurde unter Führung der USA am 7.10.2001 als Reaktion auf die Anschläge vom 11.9.2001 begonnen. Diese "Operation" ist der zentrale Bestandteil des von den USA unbegrenzt ausgerufenen weltweiten "Krieges gegen den Terror". Doch dieser Krieg ist in mehrfacher Hinsicht völkerrechtswidrig: 1. Die von der UN-Charta definierten Bedingungen für den Fall der kollektiven Selbstverteidigung sind nicht erfüllt: Es war von Anfang an umstritten, ob die Anschläge vom 11.9. überhaupt als kriegerische Akte im völkerrechtlichen Sinne gewertet werden können. Auf jeden Fall gilt, dass die USA gegenwärtig keinem kriegerischen Angriff eines anderen Staates ausgesetzt sind, gegen den sie sich militärisch verteidigen dürften. Außerdem hat die UN selbst Maßnahmen gegen den internationalen Terrorismus ergriffen, womit das Recht einzelner Staaten auf Selbstverteidigung erlischt. 2. Kriegseinsätze und Art der Kriegführung stehen in Gegensatz zu den Genfer Konventionen: Gefangene werden in Folterlagern interniert; gezielte Tötungen und Flächenbombardements gehören zur Kriegsstrategie; die unverhältnismäßige Kriegführung nimmt auf Zivilisten keine Rücksicht; Splitterbomben und uranhaltige Munition kommen zum Einsatz. Auch NATO und Bundeswehr beteiligen sich an diesem völker- und grundgesetzwidrigen Krieg: Die NATO hat am 12.9.2001 den Bündnisfall festgestellt und diesen bis heute nicht für beendet erklärt. Die Bundesregierung unterstützt den Krieg u.a. mit dem KSK und der Weitergabe von Zieldaten durch Tornado-Flugeinsätze. US Verteidigungsminister Gates sprach bei der Münchener Sicherheitskonferenz Klartext, als er deutsche Bodentruppen für den Süden forderte: Es handele sich um den ersten Bodenkrieg in der Geschichte der NATO. Die ISAF-Mission, ursprünglich von der UN beauftragt, wird immer noch als "Schutztruppe"verharmlost. Sie wird jedoch inzwischen von der NATO geführt und ist in die Gesamtkriegsstrategie eng eingebunden. ISAF muss deshalb als Beihilfe zum OEF-Krieg in Afghanistan gewertet werden und ist damit ebenfalls völker- und grundgesetzwidrig. Spätestens seit der Mandatsausweitung von ISAF auf ganz Afghanistan und der Einbeziehung der Bekämpfung "Aufständischer" in das Mandat kann man nicht mehr von einer OEF-unabhängigen Stabilisierungsmission sprechen. Die Unterscheidung ist inzwischen ein künstliches Konstrukt, das in der europäischen Öffentlichkeit den Krieg akzeptabel erscheinen lassen soll. Real kämpfen beide Truppen Hand in Hand; die Kommandostrukturen sind eng aufeinander abgestimmt und überschneiden sich zum Teil direkt. Die ISAF zugeordnete Quick Reaction Force selbst wird auch zu Kampfeinsätzen benötigt, wie der Einsatz von Harakate Yolo II im Herbst 2007 bewiesen hat. Damit werden durch die QRF die kriegerische Komponente in ISAF und die direkte Verbindung zu OEF verstärkt. Afghanistan steht am Abgrund - Alternativen sind möglichDer 2001 begonnene "Krieg gegen den Terror" ist untauglich. Er ist gescheitert und wird selbst zum Terror, der immer neuen Terrorismus gebiert. In Afghanistan dreht sich die Gewaltspirale nach oben, die Taliban erstarken, terroristische Anschläge nehmen zu. Hilfsorganisationen sehen durch die Militärpräsenz ihre Aufbauprojekte mehr gefährdet als geschützt. Während sich die Lage der Zivilbevölkerung verschlimmert, bestimmen Warlords und Drogenbarone das Geschehen. Alternativen sind längst ausgearbeitet: Truppenreduzierungen bis zum vollständigen Abzug und parallele Verhandlungen mit allen am Konflikt beteiligten regional relevanten Gruppen, eine massive Förderung ziviler Projekte und umfassende Wirtschaftshilfe, die Einrichtung einer regionalen Konferenz für Sicherheit, Zusammenarbeit und Entwicklung. Es mangelt jedoch am politischen Willen, diese Alternativen umzusetzen. Sie werden vor allem von den USA blockiert, die mit dem Krieg geostrategische Interessen wie die Einrichtung einer dauerhaften Militärpräsenz in der Region und die Absicherung von Ressourcenzugängen bzw. Transportwegen zur Rohstoffversorgung verfolgen. Soldatinnen und Soldaten können diesen Kriegseinsatz verweigernAls Soldatinnen und Soldaten der QRF müssen Sie selbst prüfen, ob Sie sich an diesem rechtswidrigen Krieg beteiligen wollen. Sie haben Ihren Eid / Ihr Gelöbnis nur für Einsätze abgelegt, die der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland dienen. Wer darüber hinaus Auslandseinsätze befürwortet, darf sich nicht von der Propaganda-Lüge "humanitärer Interventionen" täuschen lassen. Sie müssen die Legitimität eines jeden Kriegseinsatzes genau prüfen. Von Seiten der Friedensforschung und der Kirchen werden für eine solche Prüfung meist folgende Gesichtspunkte genannt: gerechter Grund, gerechte Absicht, Aussicht auf Erfolg, Übereinstimmung mit dem Völkerrecht, Schonung von Zivilisten, keine unverhältnismäßigen Einsätze, Schadensminimierung. Ihre Gewissensprüfung kann sich an diesen Kriterien orientieren. Unserer Meinung nach sind alle diese Kriterien im Afghanistan-Krieg nicht erfüllt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem wegweisenden Urteil vom 21.6.2005 festgestellt: Bereits aus dem Wortlaut der Grundregelung zur Gehorsamspflicht eines Soldaten in § 11 Abs. 1 S. 2 SG (Soldatengesetz) ergibt sich, dass ein Soldat einen ihm erteilten Befehl "gewissenhaft" (nach besten Kräften vollständig und unverzüglich) auszuführen hat. (…) Vom Soldaten verlangt wird also keine "gewissen-lose", sondern eine "gewissen-hafte" Ausführung eines Befehls. Dies bedeutet, dass ein Soldat insoweit mit aller ihm möglichen Sorgfalt und Verantwortung vorzugehen und sich entsprechend zu verhalten hat. Ein "unbedingter" oder "bedingungsloser" Gehorsam ist mit diesem normativen Imperativ nicht vereinbar. Gefordert ist vielmehr ein "mitdenkender" (…) und insbesondere die Folgen der Ausführung des Befehls - gerade auch im Hinblick auf die Schranken des geltenden Rechts und die ethischen "Grenzmarken" des eigenen Gewissens - "bedenkender" Gehorsam. (BVerwG 21.6.2005, 4.1.3.1.1) Wir appellieren daher an Sie: Folgen Sie nicht bedenkenlos den Ihnen erteilten Befehlen, sondern prüfen Sie Ihr Gewissen! Eine Entscheidung gegen die eigene Truppe zu fällen, ist auch psychisch nicht leicht zu verkraften. Teilen Sie Ihre Bedenken oder Ihre Entscheidung gegen eine Kriegsteilnahme rechtzeitig Ihren Vorgesetzten mit. Wenn Sie Unterstützung oder rechtliche Beratung suchen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Dieser Aufruf richtet sich nicht nur an die in Augustdorf stationierten Soldatinnen und Soldaten, sondern an alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die Unterstützungsleistungen für den Afghanistan-Krieg erbringen!
Download als
PDF-Datei
(31 KB) Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
|