Internationaler Tag gegen Rassismus: Aktiv werden für Asylsuchende
Anlässlich des Internationalen Tags gegen Rassismus am 21. März 2009 wirft PRO ASYL der Bundesregierung vor, die Situation von Asylsuchenden und Geduldeten bei ihren Aktivitäten zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogener Intoleranz bewusst auszublenden. Der betreffende Nationale Aktionsplan blende die gesellschaftliche Ausgrenzung ebenso aus wie den strukturellen Rassismus, den der Gesetzgeber zu verantworten habe.
Gemeinsam mit dem Interkulturellen Rat in Deutschland ruft PRO ASYL dazu auf, die soziale und rechtliche Situation von Asylsuchenden und Geduldeten zu thematisieren. Politisch Verantwortliche könnten gerade in Wahlkampfzeiten mit den Schicksalen der Menschen konfrontiert werden, die unter den Folgen der Ausgrenzungsprozesse per Gesetzgebung litten.
Im Einzelnen kritisiert PRO ASYL:
- Immer noch werden Flüchtlinge in Deutschland in entlegenen Gebieten in Lagern kaserniert, ein Minimum an Privatsphäre und Selbstbestimmung wird ihnen vorenthalten. Ein hoffnungsvolles Zeichen ist, dass in Deutschlands bisherigem Hauptlagerland Bayern die Landesregierung Schritte weg von der rigorosen Lagerunterbringung gehen will.
- Asylsuchende und Geduldete unterliegen dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie erhalten deshalb um mehr als 35 % gekürzte Sozialleistungen und die oft nur in Form von Sachleistungen. Seit In-Kraft-Treten des Gesetzes im Jahr 1993 hat es niemals auch nur einen Ausgleich für den Anstieg der Verbraucherpreise gegeben.
- Die Bewegungsfreiheit von Geduldeten und Asylsuchenden ist wegen der sogenannten Residenzpflicht auf die Stadt oder den Landkreis, dem sie zugewiesen sind, beschränkt.
- Exzessive Abschiebungshaft ist in Deutschland an der Tagesordnung. Mehr als 40 Abschiebungshäftlinge haben in Deutschland zwischen 2005 und 2007 Suizidversuche unternommen, neun Häftlinge kamen dabei ums Leben.
- 17 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention durch Deutschland gilt diese hierzulande nur mit Vorbehalt. 16- und 17-jährige Flüchtlinge werden ausländerrechtlich weitgehend wie Erwachsene behandelt.
Quelle:
PRO ASYL
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Pressemitteilung vom 20.03.2009.