Bizarres Religionsexamen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Iranischer Flüchtling aufgefordert zum Rollenspiel: “Bitte missionieren Sie mich jetzt”Von Bernd Mesovic Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge treibt der Versuch, Asylsuchende, die zum christlichen Glauben konvertiert sind, auf die Echtheit ihrer Überzeugung hin zu überprüfen, seltsame Blüten. Im Rahmen von Anhörungen kommt es zu einer Art Religionsexamina. Sie sollen offenbar klären, ob Flüchtlinge, die in Deutschland Christen geworden sind, dies nur aus taktischen Überlegungen heraus getan haben. Eine besonders bizarre Anhörung erlebte vor kurzem ein Iraner. Ausweislich einer Taufbescheinigung der Evangelischen Landeskirche Baden wurde er im Jahr 2008 Christ. Da Christen im Iran verfolgt werden, stellte er einen Asylfolgeantrag. In der Anhörung bei der Bundesamtsaußenstelle Karlsruhe wurden ihm Fragen gestellt, die zur Aufklärung seiner Glaubensüberzeugung wenig beitragen. Frage: "Wie unterscheidet sich der Gottesbegriff im Christentum vom Gottesbericht (Originalschreibweise im Anhörungsprotokoll) im Islam?" Das Protokoll vermerkt an dieser Stelle: "Der Dolmetscher versteht die Frage nicht". Der nichtchristliche Dolmetscher aus Afghanistan, der hier übersetzt hat, konnte die Frage nicht verstehen. Die Mehrzahl der deutschen Christen hätte sie wohl auch nicht ohne weiteres beantworten können. Auch andere Fragen der Anhörung bewegen sich auf dem Niveau theologischer Disputationen. Nachdem der Iraner hierbei überraschend gut mithält, nähert sich die Anhörung ihrem absurden Höhepunkt: Frage: "Missionieren Sie?" Antwort: "Ja, ich missioniere." Frage: "Bitte, missionieren Sie mich jetzt." Antwort: "Ich bin noch nicht so weit, um zu missionieren." Der Hintergrund dieses von Seiten des Bundesamtsmitarbeiters angeregten Rollenspiels ist folgender: Nach bisheriger deutscher Asylrechtsdogmatik soll sich das schützenswerte Rechtsgut der Religionsfreiheit auf den Glauben im Privatbereich beschränken. Wer also im stillen Kämmerlein beten kann, der braucht nach dieser Vorstellung hierzulande keinen Schutz. Wer allerdings vom Missionieren nicht ablassen kann, der ist ohne Zweifel im Iran gefährdet. Ihn schützt auch die inzwischen in deutsches Recht umgesetzte EU-Qualifikationsrichtlinie, wenn er mit seinem Bekenntnis nach außen tritt. Mit den Worten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in einem Urteil vom 23. Oktober 2007: "Art. 10 Abs. 1b der Richtlinie umfasst somit nicht nur das offene, nicht nur an die Mitglieder der eigenen Religionsgemeinschaft gewandte Bekenntnis der persönlichen religiösen Überzeugung, sondern auch die Darstellung ihrer Verheißungen und damit auch missionarische Betätigung." Sich als Christ "zu outen" und die Verheißung der Religion darzustellen, ist demgemäß bereits Mission. Auch vor diesem Hintergrund ist es völlig inakzeptabel, dass die Iraner noch in der Anhörung beim Bundesamt mit einer Trockentrainingseinheit in Sachen Missionierung beginnen sollte. Offenbar stellt sich der Bundesamtsbedienstete dies in etwa so vor wie den Auftritt eines Erweckungspredigers in einem religiösen Fernsehsender in den USA. Natürlich ist dies mehr als Unfug: Es ist eine nicht zu akzeptierende Geschmacklosigkeit und eine Verletzung religiöser Gefühle. PRO ASYL empfiehlt dem Bundesamt, solche Praktiken sofort einzustellen und sich darauf zu verlassen, dass hinter Taufbescheinigungen der Kirchen deren Praxis steht, sich von der religiösen Überzeugung und Gewissensentscheidung der Täuflinge selbst ein Bild zu machen. Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Presseerklärung vom 29.04.2009 Zum HintergrundFür die Tatsache, dass insbesondere missionierende Christen im Iran verfolgt werden, gibt es eine Vielzahl von Belegen. Dennoch sind in den letzten Jahren nicht wenige Iraner zum christlichen Glauben übergetreten. Beobachter erklären dies zum Teil mit einer Frustration über das fundamentalistisch-theokratische Regime und sein Hineinwirken in das Alltagsleben. Auch im Exil sind nicht wenige Iraner zum Christentum übergetreten. Religiöse Überzeugungen sind aus vielen Gründen einer Überprüfung im Verwaltungsverfahren nur schwer zugänglich. Ein religiöses Grundwissen kann sich jeder aneignen. Auch ist die Glaubensüberzeugung nicht von der intellektuellen Durchdringung von Sachverhalten abhängig. Selbst um den Kerngehalt des christlichen Glaubens ist jahrtausendelang gerungen und gestritten worden. Fragen nach dem Gottesbegriff des Christentums und seinen wesentlichen Unterschieden zum Islam lassen sich als theologische Auseinandersetzungen auf hohem Niveau führen oder als Dialog zwischen einfachen Menschen unterschiedlicher Glaubensüberzeugung. Ein Thema für ein kurzgefasstes Frage- und Antwortspiel ist dies nicht. Wie der Asylsuchende in absurder Weise in die Enge getrieben wird, zeigt folgender Ausschnitt aus der Anhörung: "F.: Sie tragen ein großes Kreuz. Was bedeutet das Kreuz? A.: Das Kreuz beschützt mich. F.: Was hat das Kreuz im christlichen Glauben für eine Bedeutung? A.: Jesus wurde gekreuzigt. F.: Warum wurde Jesus gekreuzigt? A.: Die damaligen Machthaberund auch die Juden hatten Angst vor Jesus. Aus diesem Grunde wurde er dann gekreuzigt. F.: Welche Bedeutung hat der Kreuzungstod für einen Christen? Der Antragsteller ist verunsichert und durcheinander. Er kann die Frage nicht beantworten." Der Iraner gibt pragmatische Antworten, die die meisten Deutschen auf solche Fragen auch geben würden. Jesu Tod am Kreuz interpretiert er im politischen Kontext, der sich in der Bibel auch finden lässt. Das genügt dem Anhörer nicht. Er möchte etwas Abstrakteres - eine "Bedeutung". Während der Bundesamtsbedienstete offenbar auf das Stichwort "Erlösung" wartet, dessen Übersetzung möglicherweise nicht einfach wäre, kann der Antragsteller mit der Frage nichts anfangen. (Der Schreibfehler im Protokoll soll nicht überbewertet werden. Allerdings ist es peinlich in einer Anhörung mit diesem Hintergrund einen "Kreuzungstod" zu protokollieren. Immerhin ist Jesus nicht bei einem Verkehrsunfall gestorben.) Obwohl dies kein Kriterium ist: Das fachliche Niveau der Antworten des iranischen Asylsuchenden liegt oberhalb dessen, was den meisten Christen in Deutschland einige Jahre nach ihrem Konfirmationsunterricht erinnerlich ist. Ein sachlicher Fehler findet sich: Jesus ist nicht im Nil getauft worden, sondern im Jordan. Man frage aber einmal deutsche Christen spontan nach dem Gewässer. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge müsste in Sachen Religion eigentlich aus den Skandalen der Vergangenheit gelernt haben. Im Jahre 2000 versuchte ein Mitarbeiter des Bundesamtes einen Kongolesen als falschen Priester zu entlarven und führte zu diesem Zweck eine Art theologisches Examen durch. Der Betroffene musste die Namen der zwölf Apostel aufsagen, die Stämme des Volkes Israel aufzeigen und sich zum Gottesbeweis des heiligen Augustinus äußern. Zu allem Überfluss musste er schließlich auf Latein liturgische Gesänge in der Bundesamtsanhörung singen. Trotzdem war dem Bundesamt seine Kenntnis danach noch nicht ausreichend belegt. Nur durch eine Intervention von PRO ASYL wurde der Mann in letzter Minute vor der Abschiebung bewahrt. Er ist bis heute in Deutschland als katholischer Priester tätig. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
|