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“Euthanasie”: Gegen den inneren Feind

Im Herbst 1939 verfügt Adolf Hitler die Vernichtung "unwerten Lebens". Dem "Gnadentod-Erlass" fallen 130.000 bis 140.000 Menschen zum Opfer

 

Von Wolfgang Ratzel

Niemand wird je wissen, wann genau, denn es war irgendein Tag im Oktober 1939, als Adolf Hitler einen seiner privaten Briefbogen nahm und schrieb: "Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann. gez.: Adolf Hitler."

Der Brief klingt fürsorglich: Ein den leidenden Opfern verantwortlicher Kanzler beauftragt ihm verantwortliche Untergebene, die wiederum ihnen verantwortliche Ärzte beauftragen. Nicht irgendwelche, sondern bestimmte Ärzte, die sorgfältig ihre Diagnose treffen - als nachprüfbare Einzelfallprüfung, frei von Ressentiments und Willkür. Schließlich geht es um Menschen, denen geholfen werden soll; Menschen, die an ihrem Leben leiden; Menschen, die - würden sie sich äußern können - sagen würden: "Lieber Arzt, sei so gnädig, lass mich sterben!" Aber die An-ihrem-Leben-Leidenden können diesen Satz nicht sagen, denn sie sind ja krank, unheilbar krank. Deshalb muss der verantwortliche Arzt so tun, als hörte er diese Bitte. Er muss das Nichtgesagte aus den Gesten der Leidenden entziffern und sich überwinden, das Humanste zu tun, was ein Arzt tun kann: Die schweigend erflehte Gnade walten lassen! - bis zum Tod aus Gnade, bis zur Euthanasie, was auf deutsch heißt: "schöner, leichter Tod".

Teil des NS-Rassenkriegs

Der "Euthanasie-Erlass" ist zurückdatiert auf den 1. September 1939. Was wollte Adolf Hitler dadurch sagen? Er wollte sagen, dass am 1. September 1939 zwei Kriege begannen: Einer gegen den äußeren Feind - Polen und den Rest der Welt. Und einer gegen den inneren Feind, die "Lebensunwerten". In seiner Vorausdatierung zeigt sich der "Gnadentod-Erlass" als Bestandteil des NS-Rassenkriegs.

Und um diesen "inneren Krieg" zu gewinnen, ordnet Hitler die Gründung einer "Tötungsbehörde" (Götz Aly) an. Deren Zentraldienststelle heißt "T4", benannt nach ihrem Sitz, Tiergartenstraße 4 in Berlin-Mitte, direkt neben der heutigen Philharmonie. Das klingt unverdächtig.

Aber warum firmiert "Aktion T4" als Geheime Reichssache? Verheimlicht vor der eigenen NSDAP und ein Jahr lang, bis zum 27. Oktober 1940, sogar vor Franz Gürtner, dem NS-Reichsjustizminister? Weil dieser Massenmord an den "eigenen" deutschen Kranken der Bevölkerung nicht vermittelbar ist. Deren Sterilisierung war durchsetzbar; mehr nicht.

Tödliche vier Module

Die Täter der "Aktion T4" ermorden zusammen mit der Folgeaktion "14f13" zwischen 130.000 und 140.000 Menschen. Anfangs werden geisteskranke Kinder zu Tode gespritzt oder man lässt sie verhungern. Bald kommen Erwachsene hinzu, danach Patienten mit chronischen Erkrankungen: Tbc-, Arteriosklerose-, Krebskranke, schließlich die "Senilen" aus Altenheimen. Bald beginnen Probevergasungen, dann Massenvergasungen, der Probelauf für Auschwitz.

Vier Module gehörten zum Netzwerk "Gnadentod": Eine erste Funktionseinheit erfasst und selektiert die Opfer mit Hilfe von Fragebögen. Zuständig ist die Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten (RAG). Die zweite Funktionseinheit hat mit Finanzen und Organisation zu tun und nennt sich "Gemeinnützige Stiftung für Anstaltspflege". Sie finanziert das Tötungsprogramm, tritt als Arbeitgeber auf, ist zuständig für die Besoldung der Mitarbeiter, beschafft das zum Massenmord eingesetzte Kohlenmonoxid.

Eine dritte Funktionseinheit, die Gemeinnützige Krankentransport-GmbH (GEKRAT), holt die Opfer aus den Heil- und Pflegeanstalten und verlegt sie in acht zentrale Tötungsstätten. Ihr Zeichen sind die grauen Omnibusse. Schließlich: die Kostenstelle für die Überweisung der Pflegegelder seitens der Kostenträger. Zuständig: die Zentralverrechnungsstelle Heil- und Pflegeanstalten (ZVSt).

All diese Instanzen kooperieren nur mit einer einzigen staatlichen Stelle: der Unterabteilung "Erb- und Rassenpflege" in der Gesundheitsabteilung des Reichsinnenministeriums. Für Eingeweihte ist klargestellt, um was es geht: um Erb- und Rassenpflege.

Die T4-Morde durch Gas, Gift und Verhungern-lassen geschehen geheim. Umso öffentlicher ist der Schritt davor: die zwangsweise Massen-Sterilisierung von etwa 360.000 Bürgern, überwiegend zwischen 1934 bis 1939.

Ein eindeutiges Ziel

Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GeVeN) vom 1. Januar 1934: §1 (1) "Wer erbkrank ist, kann durch chirurgischen Eingriff unfruchtbar gemacht (sterilisiert) werden, wenn nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß seine Nachkommen an schweren körperlichen oder geistigen Erbschäden leiden werden. (2) Erbkrank im Sinne dieses Gesetzes ist, wer an einer der folgenden Krankheiten leidet: 1. angeborenem Schwachsinn, 2. Schizophrenie, 3. zirkulärem (manisch-depressivem) Irresein, 4. erblicher Fallsucht, 5. erblichem Veitstanz (Huntingtonsche Chorea), 6. erblicher Blindheit, 7. erblicher Taubheit, 8. schwerer erblicher körperlicher Mißbildung …"

Der Gesetzeskommentar benennt zwar eindeutig das Ziel, "den Volkskörper zu reinigen und krankhafte Erbanlagen allmählich auszumerzen". Doch legitimiert wird das Ganze gegenüber der deutschen Bevölkerung auf andere Weise. Durch Kostenrechnungen, zum Beispiel als Rechenaufgabe in Schulbüchern: "Ein Geisteskranker kostet täglich 4 RM, ein Krüppel 5,50 RM, ein Verbrecher 3,50 RM. In vielen Fällen hat ein Beamter nur etwa 4 RM, ein Angestellter kaum 3,50 RM, ein ungelernter Arbeiter noch keine 2 RM auf den Kopf der Familie. (a) Stelle diese Zahlen bildlich dar. Nach vorsichtigen Schätzungen sind in Deutschland 300.000 Geisteskranke, Epileptiker usw. in Anstaltspflege. (b) Was kosten diese jährlich bei einem Satz von 4 RM? (c) Wie viele Ehestandsdarlehen zu 1.000 RM könnten - unter Verzicht auf spätere Rückzahlung - von diesem Geld jährlich ausgegeben werden?"

Es gibt zudem Plakate: "Täglich RM 5,50 kostet den Staat ein Erbkranker - für RM 5,50 kann eine erbgesunde Familie 1 Tag leben". Es kursiert die Parole: "Erbkranke fallen dem Volk zur Last". Oder: "60.000 RM kostet dieser Erbkranke die Volksgemeinschaft auf Lebenszeit - Volksgenosse das ist auch Dein Geld!"

Die Kostenrechnung überlebt

Während der NS-Staat 1945 unter den Schlägen der Alliierten zusammenbricht, überlebt die Kostenrechnung - diesmal ohne rassenhygienischen Hintergrund; den braucht sie auch gar nicht. Die reine Kostenrechnung triumphiert schließlich zum Ende des Jahrhunderts in den Generationen-Bilanzen.

Dort geht es nicht mehr um "Nichtleistungsträger" (Sarrazin) wie Erwerbslose, "Unterschichtler", Randständige oder unerwünschte Immigranten; Schnee von gestern. Diesen Bilanzen geht es um die Leistungsträger, um normale Durchschnittsbürger, die "normal" geboren und erzogen werden, die durchschnittlich krank und ausgebildet sind. Und die postmoderne Forschungsfrage lautet: Was kosten heute geborene durchschnittliche Kinder den Staat, und was erwirtschaften diese Kinder ihr langes Leben lang?

Als Kosten gelten dabei alle Kosten der Geburt, Erziehung und Ausbildung, anteilige Kosten der Infrastruktur, der Verwaltung und natürlich Krankheitskosten und Renten. Auf der Einnahmeseite stehen zu erwartende Steuern, Sozialabgaben, Krankenversicherungsprämien und der erzeugte Mehrwert - sprich: die Gewinne der Unternehmen, in denen sie arbeiten werden. Das Ergebnis des Rechnens kann man etwa in den Strukturberichterstattungen des schweizerischen Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) nachlesen: "Die ‚Produktion’ eines Kindes kostet die Gesellschaft heute im Durchschnitt netto rund 162.000 Schweizer Franken über dessen ganzes Leben gerechnet!" Genauer: Künftige Durchschnittsmänner bringen lebenslang einen läppischen Pro-Kopf-Nettogewinn von 81.000 Franken; künftige Durchschnittsfrauen hingegen kosten - inklusive Geburtskosten, und weil sie weniger Steuern und Abgaben zahlen - je 417.000 Franken. "Finanziell lohnend für die Gemeinschaft" sind somit nur Kinder, "die besonders produktive Menschen" werden, weil sie wegen des progressiven Steuersystems weit überproportional für die öffentlichen Lasten aufkommen.

Quelle: der FREITAG vom 30.10.2009. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlags.

Veröffentlicht am

01. November 2009

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