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Terrorangriff auf AKW - mehr als ein Restrisiko

Von Sigrid Totz

Vertagt! Das Oberlandesgericht Lüneburg hat seine Entscheidung über das Atomzwischenlager beim AKW Unterweser auf Juni verschoben. Begründung: Ein wichtiges Gutachten des Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zu den Auswirkungen eines Flugzeugabsturzes liege noch nicht vor. Zwei Landwirte aus dem Landkreis Wesermarsch fechten seit 2003 die Betriebsgenehmigung für das Zwischenlager an.

Das Gericht forderte das Bundesamt für Strahlenschutz auf, sein Gutachten bis zum 15. April vorzulegen. Die Experten sollen bewerten, wie sich der gezielte Absturz eines Airbus A380 auf das Atomzwischenlager auswirken würde.

"Allein schon die Aufforderung des Gerichts macht deutlich, dass ein Terrorangriff auf eine Atomanlage ein ernst zu nehmendes Szenario darstellt, das nicht einfach beiseitegewischt werden kann", so Atomphysiker Heinz Smital. "Es kommt sehr wohl im Detail auf die möglichen Folgen an."

Wie vollständig das Zwischenlager bei einem Flugzeugabsturz zerstört würde und wie sehr die Kläger dadurch verstrahlt würden, ist noch nicht offiziell belegt. Doch schon lange steht fest, dass die alten Atomkraftwerke einem solchen Absturz nicht standhalten könnten. Innerhalb weniger Stunden käme es über viele Kilometer hinweg zu tödlichen radioaktiven Freisetzungen.

"Diese enorme Gefährdung lässt sich nicht als Restrisiko abtun", sagt Greenpeace-Experte Smital. "Sie rechtfertigt den Entzug der Betriebsgenehmigungen. Wenn der Rechtsstaat funktioniert, steht das Aus für so manches Atomkraftwerk unmittelbar bevor." Der nächste Verhandlungstermin ist für den 23. Juni anberaumt.

Quelle: Greenpeace   vom 02.03.2010.

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Veröffentlicht am

05. März 2010

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