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Bombensichere Verhältnisse

Nach 40 Jahren droht dem Atomwaffensperrvertrag das Aus und das Gebäude der nuklearen Nichtverbreitung zusammenzubrechen

 

Von Wolfgang Kötter

Fast zwei jahrzehntelang hatten Ost und West im Kalten Krieg schrankenlos um die Wette gerüstet und die internationale Politik als Nullsummenspiel betrieben. Sie handelten nach der Formel: Immer wenn eine Seite gewinnt, muss die andere notwendigerweise verlieren. Doch nach der Kubakrise im Herbst 1962 als die USA und die Sowjetunion in der Karibik einem Nuklearkrieg buchstäblich bis auf wenige Meter nahe gekommen waren, dämmerte auch den Politikern, wie selbstmörderisch diese Rechnung war. Der Atomwaffensperrvertrag verdankt sein Leben dann auch den ersten Anzeichen von etwas mehr Vernunft, die in den 1960-er Jahren allmählich in die internationalen Beziehungen einzog.

Der Deal

Der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NVV - englisch: Non-Proliferation Treaty, NPT) trat am 5. März 1970 in Kraft. Das Abkommen, dem gegenwärtig 190 Staaten angehören, gilt seitdem als tragende Säule für das Gebäude internationaler Sicherheit, aber die Statik ist nachhaltig aus den Fugen geraten. Der Vertrag soll verhindern, dass Atomwaffen in immer mehr Hände gelangen. Doch die nukleare Nichtverbreitung existiert gegenwärtig bestenfalls virtuell. In den bisherigen vier Jahrzehnten erwarben außer den damals bestehenden Kernwaffenmächten USA, UdSSR, Großbritannien, Frankreich und China mit Indien, Israel, Nordkorea, Pakistan und Südafrika fünf weitere Staaten atomare Waffen. Der Post-Apartheid-Staat am Kap ist das bisher einzige Land, das freiwillig auf die bereits besessenen Sprengköpfe verzichtete. Atomkraftwerke oder Forschungsreaktoren arbeiten gegenwärtig in fast 60 Staaten und mindestens 30 bis 40 von ihnen könnten auch die militärische Atomtechnologie entwickeln. Argentinien, Brasilien, Deutschland, Japan, die Niederlande und Südafrika sind sogar prinzipiell technisch in der Lage, waffenfähiges Spaltmaterial herzustellen. Der Iran - ohnehin verdächtigt, heimlich an der Bombe zu basteln - bezeichnet sich neuerdings als "Atomstaat" und hat damit begonnen, Uran über das für Kernenergie notwendige Maß von 4 Prozent auf 20 Prozent anzureichern. Das ist ein bisschen wenig für einen funktionstüchtigen Sprengkopf, dafür braucht es über 80 Prozent, dazu sei man aber gegebenenfalls auch in der Lage, verlautet aus Teheran.

Der Atomwaffensperrvertrag konnte den Trend zum massenhaften Atomwaffenbesitz zumindest bremsen. Als Herzstück des nuklearen Nichtverbreitungsregimes beruht er auf Kooperation, der freiwilligen Akzeptanz von Prinzipien, völkerrechtlichen Normen und verbindlichen Verhaltensregeln, deren Befolgung international kontrolliert wird. Es handelt sich also um ein Bündel wechselseitiger Zusagen: Die Nuklearstaaten verpflichten sich, Atomwaffen nicht an andere weiterzugeben und diese verzichten ihrerseits auf derartige Waffen. Als Gegenleistung erhalten sie Hilfe bei der friedlichen Erforschung und zivilen Nutzung der Kernenergie, während die Atommächte Schutz vor eventuellen Angriffen mit Nuklearwaffen versprechen und sich zu Verhandlungen über die nukleare Abrüstung bereit erklären. Allerdings kann der Deal einen grundsätzlichen Dissens über die wechselseitigen Verpflichtungen zwischen Atomwaffenmächten und kernwaffenfreien Staaten nicht überdecken. Regelmäßig alle fünf Jahre streiten sich die Vertragspartner auf den Überprüfungskonferenzen über Kontrollen, Exportbeschränkungen und die friedliche Kernenergienutzung. Vor allem aber entzündet sich der Disput an der nuklearen Abrüstung. Leider lehrt die Erfahrung der zurückliegenden Jahrzehnte - die Kernwaffenmächte behandeln den Vertrag vornehmlich als Lizenz, um ihr Atomwaffenmonopol wie ein sakrosanktes Privileg zu hüten. Die nuklearen Habenichtse hingegen tolerieren ihn lediglich als zeitweilige Vereinbarung und fordern, die Ungleichheit durch Abrüstung zu überwinden. Die Atommächte haben das auch immer wieder versprochen, doch sind sie letztlich nicht bereit, ihr Privileg aufzugeben. Als es im Jahre 1995 darum ging, den Vertrag unbefristet zu verlängern, akzeptierten die Nuklearmächte zwar einen Maßnahmenkatalog der atomaren Abrüstung. Später jedoch wollten sie das Aktionsprogramm am liebsten vergessen. Wenig überraschend endete die Überprüfungskonferenz von 2005 im Desaster, weil die Bush-Regierung der USA ausschließlich über Nichtverbreitung und Terrorismus, keinesfalls aber über atomare Abrüstung reden wollte. Am Ende konnte man sich zu keiner einzigen Frage einigen.

Vision und Wirklichkeit

Seit Barack Obama ins Weiße Haus einzog, keimt neue Zuversicht auf, dass es auf der im kommenden Mai stattfindenden Überprüfungskonferenz vielleicht doch noch gelingen könnte, den angeschlagenen Vertrag am Leben zu erhalten. Die Hoffnungen sind nicht unbegründet, erklärt doch Obama eine atomwaffenfreie Welt zum Ziel seiner Politik. In den vergangenen Monaten hat die Vision einer Welt ohne Atomwaffen viel Zustimmung gefunden, aber auch Gegner. Selbst Sympathisanten begrüßen zwar die Idee, vermissen aber einen handfesten Aktionsplan für den gangbaren Weg zum erträumten Ziel. Die von den früheren Außenministern Australiens und Japans, Gareth Evans und Frau Yoriko Kawaguchi, geleitete Internationale Kommission für Nukleare Nichtverbreitung und Abrüstung legt nun einen solchen Maßnahmeplan vor.

Die Menschheit läuft Gefahr, sich selbst auszulöschen. Insgesamt besitzen die etwa 23.000 auf der Welt existierenden Atomwaffen eine 150.000-fache Vernichtungskraft der Bombe von Hiroshima. "Angesichts dieser Bedrohung müssen wir uns Gedanken machen, wie wir einen nuklearen Albtraum verhindern", forderte Evans als er den Bericht Anfang Februar in der Genfer Abrüstungskonferenz vorstellte: "Solange auch nur ein Staat Atomwaffen besitzt, wollen auch andere Staaten diese Waffen besitzen." US-Präsident Obama hatte im vergangenen September im UN-Sicherheitsrat einen Plan für die Schaffung einer "Welt frei von Nuklearwaffen" unterbreitet, den der Rat einstimmig billigte. Kritiker bemängeln jedoch, die Obama-Vision sei nicht konkret genug. Die Kommission präsentiert nun präzise Vorschläge für das weitere Vorgehen. Der über 200 Seiten umfassende Bericht "Eliminating Nuclear Threats" sieht Sofortmaßnahmen vor, die bis zum Jahr 2012 zu ergreifen sind. Danach sollen bis 2025 schrittweise rund 90 Prozent der Sprengköpfe vernichtet werden. Für die letzte Phase bleibt dann noch, alle rund 2.000 verbliebenen Atomwaffen endgültig zu beseitigen. Aber die Experten hegen keine Illusionen: "Eine Welt ohne Nuklearwaffen zu schaffen, wird ein langer, komplexer und schrecklich schwieriger Prozess sein."

Rettung in Sicht?

Die Lage des Atomwaffensperrvertrages ist zwar außerordentlich ernst, aber sie ist nicht hoffnungslos. Allerdings würde er ein ähnliches Fiasko wie die gescheiterte Konferenz von 2005 schwerlich überleben. Den politischen Willen der Mitgliedstaaten vorausgesetzt, gibt es jedoch auch für die schwierigsten Probleme Lösungen. Die Ambivalenz der friedlichen Kernenergienutzung, dass nämlich die für zivile Kernbrennstoffe erforderliche Urananreicherung auch für die Herstellung von Nuklearwaffen missbrauchbar ist, kann umgangen werden. Ein Ausweg aus dem Dilemma wären multilaterale Zentren, in denen neues Spaltmaterial produziert, Uran angereichert und verbrannte Plutoniumbrennstäbe wiederaufbereitet werden könnten sowie nukleare Abfälle gelagert würden. Konzepte zur Multilateralisierung des nuklearen Brennstoffkreislaufs haben unter anderem die IAEA, Großbritannien, Russland und Deutschland entwickelt. Auch bei den Kontrollen kann nachgebessert werden. Strikte Exportkriterien, verschärfte Inspektionen und wirksame Sanktionen sollen das System zuverlässiger machen. Dafür hat die IAEA ein Zusatzprotokoll entwickelt, das den internationalen Inspektoren erlaubt, jederzeit kurzfristig und weitgehend alle nuklearen Aktivitäten zu kontrollieren. Aber erst für 95 Staaten ist es in Kraft getreten. Unverzichtbar ist nicht zuletzt, dass die nukleare Abrüstungsverpflichtung erfüllt wird, die der Internationale Gerichtshof in Den Haag ausdrücklich bekräftigt hat. Mit ihrer andauernden Verweigerungshaltung blockieren die Kernwaffenstaaten jedoch die lebensnotwendige Arterie zwischen nuklearer Nichtverbreitung und Abrüstung. Damit entziehen sie dieser internationalen Verhaltensnorm die Lebensgrundlage und so manche Regierung schlussfolgert daraus, Atomwaffen zu besitzen sei eine unverzichtbare weltpolitische Rundumversicherung.

Nur wenn die Nichtkernwaffenstaaten auf der bevorstehenden Überprüfungskonferenz vom Abrüstungswillen der Nuklearmächte überzeugt werden, könnte der Vertrag vielleicht noch einmal gerettet werden. Russland und die USA wollen nach eigenen Angaben demnächst einen Nachfolgevertrag für den zum Jahresende ausgelaufenen START-Vertrag über die Reduzierung der strategischen Offensivwaffen unterschreiben, im April wird in Washington ein Gipfel über die nukleare Sicherheit stattfinden, und die US-Regierung hat einen zweiten Anlauf unternommen, damit der Senat den Nuklearen Teststoppvertrag endlich ratifiziert. Aber wird das reichen? Dialektisch gesehen liegt die erstrebenswerte Zukunft des Atomwaffensperrvertrages letztlich darin, sich durch die völlige Abschaffung der Nuklearwaffen selbst überflüssig zu machen.

Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Zusammenfassung der Hauptbestimmungen)

Artikel I
Die Kernwaffenstaaten verpflichtet sich, Kernwaffen an niemanden weiterzugeben und Nichtkernwaffenstaaten weder zu unterstützen noch zu ermutigen, Kernwaffen herzustellen oder zu erwerben.

Artikel II
Die Nichtkernwaffenstaat verpflichtet sich, Kernwaffen nicht herzustellen oder zu erwerben.

Artikel III
Kontrolle durch die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA) auf der Grundlage individueller Abkommen.

Artikel IV
Recht auf Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke. Verpflichtung zum Austausch von Ausrüstungen, Material und wissenschaftlichen und technologischen Informationen zur friedlichen Nutzung der Kernenergie.

Artikel V
Recht auf überirdische friedliche Kernexplosionen (obsolet, da aus Umweltgründen keine mehr durchgeführt werden).

Artikel VI
Verpflichtung zu Verhandlungen über Beendigung des nuklearen Wettrüstens, nukleare Abrüstung sowie allgemeine und vollständige Abrüstung unter internationaler Kontrolle.

Artikel VII
Recht zur Bildung kernwaffenfreier Zonen.

Artikel VIII
Bestimmungen für Vertragsänderungen.

Artikel IX
Unterzeichnungs- und Ratifikationsbestimmungen.

Artikel X
Bei Gefährdung der höchsten Landesinteressen Recht auf Rücktritt nach dreimonatiger Kündigungsfrist.

Prominente Befürworter einer atomwaffenfreien Welt

USA
  • George Shultz (Außenminister 1982 bis 1989);
  • William Perry (Verteidigungsminister 1994 bis 1997);
  • Henry Kissinger (Außenminister 1973 bis 1977);
  • Sam Nunn (ehemaliger Vorsitzender des Verteidigungsausschusses im US-Senat).
Deutschland
  • Helmut Schmidt (SPD - Bundeskanzler 1974-1982);
  • Richard von Weizsäcker (CDU - Bundespräsident 1984 bis 1994);
  • Egon Bahr (SPD - Bundesminister 1972-76 "Architekt der Ostverträge": "Wandel durch Annäherung");
  • Hans-Dietrich Genscher (FDP - Außenminister 1974-1992).
Großbritannien
  • Malcom Rifkind (Außenminster 1995 bis1997);
  • Douglas Hurd (Außenminister 1989 bis 1995);
  • David Owen (Außenminister 1977 bis 1979);
  • George Robertson (Verteidigungsminister 1997 bis 1999 und NATO-Generalsekretär 1999 bis 2003).
Frankreich
  • Alain Juppé (Premierminister 1995-1997);
  • General Bernard Norlain (Luftwaffenchef 1990-1994) ;
  • Alain Richard (Verteidigungsminister 1997-2002);
  • Michel Rocard (Premierminister 1988-1991).
Italien
  • Massimo D’Alema (Primierminister 1998 bis 2000 und Außenminister 2006 bis 2008);
  • Gianfranco Fini (Außenminister 2004 bis 2006 und spätere Präsident der Abgeordnetenkammer);
  • Giorgio La Malfa (Europaminister 2005 bis 2006);
  • Arturo Parisi (Verteidigungsminister 2006 bis 2008 );
  • Francesco Calogero (Physikprofessor an der Universität Rom, Friedensnobelpreisträger 1995 und Generalsekretär der Pugwash-Konferenz 1989-1997).
Niederlande
  • Ruud Lubbers (Premierminister 1982-1994);
  • Max van der Stoel (Außenminister 1973-1977 und 1981-1982);
  • Hans van Mierlo (Verteidigungsminister 1981-1982 und Außenminister 1994-1998);
  • Frits Korthals Altes (Justizminister 1982-1989).

Eine gekürzte und teilweise abgeänderte Fassung dieses Artikels ist in der Freitag Nr. 9/2010 erschienen.

Veröffentlicht am

09. März 2010

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