Eine Frage der ZählweiseKaum Abrüstung - Das neue START-Abkommen
Von Otfried Nassauer Barack Obama und Dmitri Medwedew klopfen sich auf die Schultern. Nach einem Jahr harter Verhandlungen haben die USA und Russland ein neues Abrüstungsabkommen über strategische Atomwaffen ausgehandelt: Den neuen START-Vertrag. Am 8. April soll er von den Präsidenten feierlich in Prag unterzeichnet werden. Künftig - so die neue Vereinbarung - dürfen Russland und die USA jeweils noch bis zu 1.550 nukleare Sprengköpfe und bis zu 700 strategische Trägersysteme einsatzbereit halten. Trägersysteme sind Interkontinentalraketen, U-Boot-gestützte Langstreckenraketen und Langstreckenbomber. Insgesamt sind beiden Staaten jeweils bis zu 800 Trägersysteme erlaubt, weil U-Boote, Raketen und Bomber ja auch regelmäßig zur Wartung müssen und deshalb nicht immer einsatzbereit sind. Wer also 700 aktive Träger hat, darf bis zu 100 weitere besitzen. Wer weniger als 700 aktive Träger stationiert, entsprechend mehr. Für die nuklearen Sprengköpfe, die beide Seiten als Reserve vorhalten, wurde keine solche Grenze vereinbart. Innerhalb der Obergrenzen dürfen beide Staaten frei über die Zusammensetzung ihrer Nuklearstreitkräfte entscheiden. Sieben Jahre nach Inkrafttreten des neuen Vertrages müssen die neuen Grenzen eingehalten werden. Zehn Jahre soll er gültig bleiben. Eine Verlängerung um fünf weitere ist möglich. Das Weiße Haus und der Kreml preisen den erreichten Abrüstungsfortschritt: Bei den Trägersystemen sei im Vergleich zum START-1-Abkommen eine Reduzierung um mehr als die Hälfte vereinbart worden. Bei den atomaren Sprengköpfen sei eine Reduzierung um 30% gegenüber dem Moskauer SORT-Vertrag von 2002 vorgesehen und um 74% im Vergleich zu den Obergrenzen des START-I-Vertrages von 1991. Die Reduzierungen klingen imposant und das sollen sie auch. Washington und Moskau haben ein starkes Interesse daran, rechtzeitig vor Beginn der Überprüfungskonferenz für den Atomwaffensperrvertrag im Mai 2010 ihre Bereitschaft zur nuklearen Abrüstung zu demonstrieren. Dieser völkerrechtlich verbindliche Vertrag verpflichtet die Nuklearwaffenstaaten seit 40 Jahren, ihr Atomwaffenpotential abzuschaffen. Fragt man jedoch, wie viele Atomwaffen in den kommenden Jahren aufgrund des neuen Vertrages wirklich abgerüstet werden müssen, so überrascht das Ergebnis. Trägersysteme und Sprengköpfe werden nur scheinbar drastisch reduziert. Die bisherige Obergrenze von 1.600 Trägersystemen stammt aus dem Jahr 1991 und wird schon lange deutlich unterschritten. Auch die Zahl der Sprengköpfe muss nicht drastisch reduziert werden, weil sowohl die USA als auch Russland sich bereits in der Nähe der erlaubten Höchstgrenze aus dem SORT-Vertrag, 2.200 Sprengköpfen, bewegen, die erst Ende 2012 erreicht werden muss. Der neue START-Vertrag verpflichtet zum größten Teil zur Abrüstung von Waffen, die es nicht mehr gibt. Die Zahlen belegen es: Dem jüngste Datenaustausch nach dem START-1-Abkommen zufolge verfügten die USA 2009 über 1.198 Trägersysteme und Russland über 814. Beide Zahlen spiegeln nicht die Realität, da viele Waffen mitgezählt werden, die bereits nicht mehr im Einsatz aber auch noch nicht vorschriftsgemäß vernichtet wurden. Realistischer sind präzise Schätzungen von Experten. Sie gehen davon aus, dass die USA über rund 800 aktive Trägersysteme verfügen und Russland über 566. Auf diesen sind in den USA rund 2.200 aktive Sprengköpfe stationiert und in Russland etwa 2.500. Umfassend abgerüstet werden muss deshalb auf keiner Seite, Moskau dürfte sogar zusätzliche Trägersysteme anschaffen. Lediglich bei den Sprengköpfen käme es zu Reduzierungen. Details des neuen Vertrages bringen jedoch auch diese Annahme ins Wanken. Strategische Bomber werden im neuen START-Vertrag als eine Nuklearwaffe gezählt, im alten START-Vertrag zählten sie als zehn Waffen. Das Ergebnis der Zahlenspielerei ist ein signifikanter Abrüstungsschritt, der gar nicht stattfindet. Am Beispiel der USA: Washington besaß 2009 - nach START-Zählweise - insgesamt 94 Bomber vom Typ B-52H, die formal 940 atomare Marschflugkörper tragen. Nach den neuen START-Zählregeln werden die 94 Bomber künftig als 94 atomare Waffen gezählt. Rechnerisch werden so 846 Atomwaffen abgerüstet, ohne dass eine einzige tatsächlich außer Dienst gestellt werden muss. Gleiches gilt natürlich auch für russische Bomber. Die neue Zählweise hat auch Folgen für die Zahl der künftig erlaubten Sprengköpfe: Zählt jeder Bomber nur als ein Sprengkopf, so können beide Vertragspartner auch 1.700 oder 1.800 Sprengköpfe behalten, ohne die künftige Obergrenze von 1.550 Sprengköpfen zu verletzten. Die USA besitzen z.B. noch mehr als 350 atomare Marschflugkörper. Enthält der Vertrag keine technische Vereinbarung, die erzwingt, dass diese Zahl reduziert wird, so zählen sie künftig nur als 94 Waffen. Die "Lücke" macht es möglich, mindestens 1.800 aktive Sprengköpfe zu behalten, ohne die vertragliche Grenze von 1.550 Sprengköpfen zu überschreiten. Der neue START-Vertrag umgeht zudem zwei Kernprobleme. Das ist zum einen das Problem der umstrittenen Raketenabwehr. Moskau befürchtet, diese die russische Abschreckungsfähigkeit künftig infragestellen kann. Washington will für diesen Bereich keinerlei Beschränkungen akzeptieren. Und das obwohl die Geschichte der strategischen Rüstungskontrolle von Anbeginn an von der Anerkennung der engen Verknüpfung beider Themen begleitet wurde. Der ABM-Vertrag zwischen Washington und Moskau, der beiden Staaten landesweite Raketenabwehrsysteme verbot, wurde parallel zum SALT-1-Abkommen ausgehandelt und unterzeichnet, der die offensiven Potentiale beider Länder ersten Beschränkungen unterwarf. Der neue START-Vertrag schränkt nach Angaben den US-Regierung die Möglichkeiten der USA, ihre Raketenabwehr auszubauen, in keiner Weise ein. In Moskau klingt das etwas anders. Der neue Vertrag wahre die Interessen beider Seiten und regele auch die strittige Frage der Raketenabwehr rechtlich verbindlich. "Wir stimmen überein, dass wir nicht übereinstimmen", so lautet die Botschaft hinter diesen Aussagen. Sie impliziert, dass die Raketenabwehr-Thematik in der Präambel des neuen START-Vertrages erwähnt sein dürfte. Vermutlich wird dort anerkannt, dass sie nicht dazu genutzt werden darf, die strategische Stabilität zu gefährden. Washington kann dies als uneingeschränkte Freiheit interpretieren, weil man zugleich argumentiert, die Raketenabwehr gefährde die Abschreckung nicht, sondern stärke sie. Moskau kann zugleich behaupten, es sei den USA durch den Vertrag verboten, die russische Abschreckungsfähigkeit infrage zu stellen. "Wir stimmen überein, nicht übereinzustimmen." Auch das zweite Kernproblem resultiert aus dem unter US-Präsident George W. Bush veränderten Verständnis der künftigen Abschreckung. Zu den Fähigkeiten, die die Abschreckung der Zukunft gewährleisten, gehören neben Nuklearwaffen und Raketenabwehr konventionell bewaffnete Langstreckenraketen, mit denen weltweit Ziele binnen kürzester Zeit - auch präventiv - ausgeschaltet werden können. Dafür stehen die Bezeichnung Global Strikes und Prompt Global Strikes. Washington möchte zu diesem Zweck die Freiheit haben, ehemalige Nuklearwaffenträger, zum Beispiel Interkontinentalraketen, seegestützte Langstreckenraketen oder weitere Bomber umzurüsten. Entsprechende Entwicklungsvorhaben sind bereits im US-Haushalt eingestellt und in Arbeit. Dieses Vorhaben Washingtons war der wesentliche Hintergrund dafür, dass Washington die zulässige Zahl der strategischen Trägersysteme im neuen START-Vertrag mit 1.100 Trägern möglichst hoch ansetzen wollte, während Moskau den Spielraum für strategische Trägersysteme möglichst stark einschränken wollte und 500 Träger vorschlug. Aus russischer Sicht können auch solche Waffen die Stabilität gefährden, weil sie nukleare Interkontinentalsysteme ausschalten könnten und solche Waffen kaum von nuklearen Langstreckenwaffen gleichen Typs unterschieden werden können. Auch für diesen Problembereich behauptet Washington, der neue START-Vertrag legen den USA keinerlei Fesseln an. Moskau hat sich zu dieser Frage noch nicht geäußert. Die vereinbarten Obergrenzen des neuen START-Vertrages erlauben den USA einen substantiellen Einstieg in den Bereich konventionell bewaffneter Langstreckensysteme. Die Chance, tiefere Einschnitte bei den Trägersystemen zu vereinbaren, wurde dabei allerdings verpasst. Beide zuletzt genannten Probleme spiegeln zugleich ein politisches Grundproblem der Vertragsverhandlungen, die Zwänge amerikanische Innenpolitik: Da keineswegs sicher war, ob der amerikanische Senat den ausgehandelten Vertrag auch ratifizieren würde, verhandelte die Regierung Obama von Anbeginn an mit "angezogener Handbremse", also beschränkter Zielsetzung. Die Ratifizierung bedarf im Senat einer Zweidrittelmehrheit, über die die Demokraten nicht verfügen. Mindestens 8 oder 9 republikanische Senatoren müssen zusätzlich gewonnen werden. Deshalb kamen Vorschläge, über deutliche Reduzierungen, zum Beispiel auf 1.000 Nuklearwaffen, zu verhandeln, nicht zum Zuge. Im Gegenteil: Forderungen der republikanischen Opposition wurden bereits zum Bestandteil der US-Verhandlungsposition. Vergleichsweise kleine Abrüstungsschritte, der Verzicht auf Beschränkungen bei Raketenabwehr und konventionellen Langstreckenwaffen gehörten ebenso dazu, wie das Angebot, mehr Haushaltsmittel für die Lebensdauererhaltung der nuklearen Waffen und der zugehörigen Infrastruktur bereitzustellen. Es bleibt abzuwarten, ob dieser "vorauseilende Gehorsam" sich auszahlt. Die republikanische Opposition könnte versuchen, den Preis für die Ratifizierung weiter in die Höhe zu treiben. Sie argumentiert schon heute, dass man Moskau nicht mit einem Abrüstungsvertrag belohnen dafür dürfe, dass Russland aus finanziellen Gründen sowieso abrüsten muss. Möglich ist, dass sie weitere Zugeständnisse fordert, bevor sie einer Ratifizierung zustimmt. Die Finanzierung bestehender Pläne zur Modernisierung von zwei US-Nuklearwaffentypen, darunter der Atombomben des Typs B-61, die auch in Europa gelagert werden, dürften ganz oben auf ihrer Agenda stehen. Der neue START-Vertrag ist vor allem deshalb ein Erfolg, weil es nach vielen Jahren überhaupt erstmals wieder gelang, einen rechtlich verbindlichen Abrüstungsvertrag auszuhandeln, der - trotz Widerständen - auch ratifiziert werden könnte. Das ist ein positives Signal. Ob es jedoch ausreicht, um bei der Überprüfung des Atomwaffensperrvertrages Enttäuschung oder gar harte Kritik zu vermeiden, bleibt abzuwarten. Otfried Nassauer ist freier Journalist und leitet das Berliner Informationszentrum für Transatlantische Sicherheit - BITS Quelle: BITS - 28.03.2010. Wir veröffentlichen diesen Artikel mit freundlicher Genehmigung von Otfried Nassauer. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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