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Greenpeace: AKW-Laufzeitverlängerung ist verfassungswidrig

Von Sigrid Totz

Greenpeace hat gestern gemeinsam mit Anwohnern der sieben ältesten Atomkraftwerke Verfassungsbeschwerde gegen das 11. und 12. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes eingereicht. Die Umweltorganisation sieht in der von Schwarz-Gelb beschlossenen AKW-Laufzeitverlängerung sowie der Abschwächung von Schutzansprüchen der Anwohner von Atomanlagen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Bürger verletzt.

Greenpeace klagt gemeinsam mit Anwohnern der AKW Neckarwestheim 1, Philippsburg 1, Isar 1, Biblis A und B, Unterweser, Brunsbüttel und Krümmel. Ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke wieder rückgängig machen.

"Der Deal mit den Atomkonzernen verletzt die im Grundgesetz garantierten Rechte der Bürger. Wenige profitieren von der Laufzeitverlängerung - das Risiko trägt die Allgemeinheit", sagt Heinz Smital, Atomexperte bei Greenpeace."Der Weiterbetrieb der alten Reaktoren ist hochgefährlich, eine sichere Entsorgung des radioaktiven Abfalls nicht in Sicht. Es gibt keine andere Industrie, die so ungehindert Hochrisikoanlagen betreiben und den gefährlichsten Müll der Welt produzieren darf."

Terrorgefahr für AKW kann nicht ausgeschlossen werden

Nach Ansicht der Kläger weisen die sieben ältesten deutschen Atomreaktoren erhebliche Sicherheitsmängel auf. Kein deutscher Reaktor kann dem Absturz eines großen Passagierflugzeuges standhalten. Die sieben ältesten Meiler verfügen zudem nur über einen geringen Schutz gegen den Absturz auch kleinerer Flugzeuge. Gegen einen Terrorangriff mit konventionellen Waffensystemen sind vor allem diese Anlagen ungeschützt. Greenpeace klagt derzeit zusammen mit Anwohnern auch wegen Terrorgefahr auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für sechs der ältesten Atomreaktoren (Biblis A und B, Isar 1, Krümmel, Brunsbüttel und Philippsburg 1).

Ein weiteres Grundrechtsproblem stellt die ungelöste Frage der Endlagerung von Atommüll dar. Eine Lösung, die den nötigen Anforderungen genügt, existiert derzeit nicht. Es ist längst bewiesen, dass der Salzstock Gorleben nicht als Endlager geeignet ist, sagt Smital. Gorleben ist ein Trugbild, mit dem Gerichte und Gesellschaft getäuscht werden sollen. Zudem sehen die Kläger die Einschränkung der Klagemöglichkeit für Anwohner in der 12. Atomgesetznovelle als verfassungswidrig an.

Die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Bremen, Brandenburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen sowie die SPD und die Grünen wollen ebenfalls gegen die Änderung des Atomgesetzes vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Sie haben sogenannte abstrakte Normenkontrollklagen angekündigt und wollen prüfen lassen, ob das Gesetz ohne Zustimmung des Bundesrates verabschiedet werden durfte.

Quelle: Greenpeace - Pressemitteilung vom 03.02.2011.

Veröffentlicht am

04. Februar 2011

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