Hausdurchsuchung bei Lebenshaus Schwäbische Alb e.V. nach Protest gegen “Bundeswehrpatenschaft” war rechtswidrigWer sich mit uns über die bei Lebenshaus Schwäbische Alb im März durchgeführte Hausdurchsuchung empört hat, hat jetzt einen zumindest kleinen Grund, sich zu freuen. Die Beschwerde gegen die Durchsuchung unseres Gebäudes und die Beschlagnahmung verschiedener Gegenstände war erfolgreich. Die 3. große Strafkammer des Landgerichts Hechingen hat in einem Beschluss vom 20. Mai 2011 festgestellt, dass der richterliche Beschluss zur Hausdurchsuchung rechtswidrig war. Am frühen Morgen des 10. März 2011 war der Verein Lebenshaus Schwäbische Alb durch eine Durchsuchung des vereinseigenen Gebäudes in Gammertingen (Kreis Sigmaringen) und die Beschlagnahme von PCs und Schriftstücken überrascht worden. Gesucht wurden Beweismittel, die im Zusammenhang mit einem fingierten "Rathaus-Brief" vom August 2010 stehen sollen. Offensichtlich wird Lebenshaus Schwäbische Alb wegen seines Protests gegen eine "Bundeswehrpatenschaft" der Stadt Gammertingen verdächtigt, auch hinter diesem fingierten Schreiben zu stecken. Das Landgericht hat jetzt die Rechtswidrigkeit der Anordnung zur Hausdurchsuchung festgestellt. Mehr dazu im vollständigen Artikel: Veröffentlicht amArtikel ausdrucken |
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