EU-Parlament zu Streumunition: Verbot darf nicht aufgeweicht werdenDas Totalverbot von Streumunition soll abgeschwächt werden. Das EU-Parlament ist dagegen und will an der Konvention zum Verbot der Waffensysteme festhalten.Von Andreas Zumach Das Europäische Parlament hat sich am Donnerstag mit großer Mehrheit all seiner Mitgliedsfraktionen hinter die seit August 2010 in Kraft befindliche Oslo-Konvention für das umfassende Verbot von Streumunition gestellt und ein Ende der derzeit in Genf laufenden UNO-Verhandlungen über den Entwurf für ein zweites Abkommen mit erheblich schwächeren Standards gefordert. Der Genfer Entwurf sei "rechtlich nicht kompatibel mit der Oslo-Konvention", heißt es in der Entschließung des Parlaments. Die 22 EU-Staaten, die die Oslo-Konvention bereits ratifiziert haben - darunter Deutschland -, fordert das EU-Parlament auf, die Verhandlungen in Genf zu beenden und die Verabschiedung eines zweiten schwächeren Abkommens zu verhindern. Dazu seien die Staaten durch die Oslo-Konvention verpflichtet. Dieselbe Forderung richtet das Parlament auch an die EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton. An die übrigen fünf EU-Staaten sowie an Ashton appelliert das Parlament, die Oslo-Konvention unverzüglich zu ratifizieren. Die Entschließung des EU-Parlaments wurde ursprünglich von der Fraktion der Grünen initiiert, schließlich aber gemeinsam von allen Fraktionen eingebracht - einschließlich der Europäischen Volkspartei (EVP) und der ALDE, zu der Abgeordnete der CDU/CSU und der FDP gehören. Deutsche Koalitionsparteien gegen TotalverbotIm Bundestag hatten die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP letzte Woche einen ähnlich lautenden gemeinsamen Entschließungsantrag der Oppositionsparteien von SPD und Grünen noch abgelehnt. Deutschland und andere EU-Staaten beteiligen sich derzeit noch an den bis Ende nächster Woche terminierten Genfer Verhandlungen über den Entwurf für ein zweites Streumunitionsabkommen. Im Gegensatz zum Totalverbot der Oslokonvention werden in dem Genfer Entwurf lediglich vor 1980 produzierte Streumunitionstypen verboten; die weitere Herstellung von Streumunition wird nicht untersagt; Hilfe für verstümmelte Opfer von Streumunition ist in dem Entwurf nicht vorgesehen. Quelle: taz - 18.11.2011. Wir veröffentlichen diesen Artikel mit freundlicher Genehmigung von Andreas Zumach. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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