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Westliche Militärinterventionen beenden

Ärztinnen und Ärzte der IPPNW haben auf ihrem Jahrestreffen im Braunschweiger Ärztehaus ein Ende der westlichen Militärinterventionen von Irak, Libyen bis Afghanistan sowie ein Verbot militärischer Eingriffe in Syrien gefordert. Sie verabschiedeten eine Resolution zur Friedenspolitik, in der sie sich auch für Verhandlungen im Israel-Iran Konflikt sowie eine strikte Ablehnung israelischer und/oder US-amerikanischer Bombardierung aussprachen.

"Die schrecklichen Kriegseskalationen der letzten 11 Jahre, von Afghanistan über Irak bis Libyen, haben in den betroffenen Regionen Hunderttausenden von Menschen das Leben gekostet, ganze Landstriche verwüstet und chaotische, völlig der Willkür ausgelieferte gesellschaftliche Zustände produziert", heißt es in der Resolution. Wesentliche Verantwortung hierfür sei ökonomischen Interessen anzulasten, dem "militärisch-industriellen Komplex".

Die Sicherung wirtschaftlicher Interessen durch militärische Gewalt sei eine zutiefst destruktive, in die Gefährdung von Demokratie und Humanität führende Fehlentwicklung. "Wir brauchen eine strukturell friedensfähige Gesellschaft, die auf rücksichtslos profitorientierte `neoliberale´ Globalisierung verzichtet", so die IPPNW-Ärzteversammlung.

Die IPPNW-ÄrztInnen forderten die Mitglieder des deutschen Bundestags zudem auf, bei der anstehenden Abstimmung über die Mandatsverlängerung und -erweiterung der Atalanta-Mission mit Nein zu stimmen. Laut Kabinettsbeschluss soll der Bundestag das Missions-Mandat so erweitern, dass bis zu zwei Kilometer Tiefe von der Küste Somalias aus gegen Piraten mit Waffengewalt vorgegangen werden kann. Es sei zu befürchten, dass mit der Erweiterung des Einsatzes Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung drohten. Die Bundestagsabgeordneten müssten sich ihrer Verantwortung bewusst sein, dass gerade deutsche Hubschrauber zu Einsätzen gegen Ziele an Land kommandiert werden könnten.

In einem weiteren Antrag forderten die Delegierten der IPPNW die Bundesregierung auf, ihren internationalen menschenrechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, um besonders schutzbedürftigen Personen, wie traumatisierten Flüchtlingen, begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen und ehemaligen Kindersoldaten die frühzeitige psychosoziale, psychotherapeutische und rehabilitative Versorgung zu garantieren. Der Umgang mit besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen in Deutschland entspreche weder internationalen menschenrechtlichen Standards noch den Verpflichtungen, die die Bundesregierung in Bezug auf EU - Richtlinien eingegangen sei.

Quelle:  IPPNW - Pressemitteilung vom 22.04.2012.

Veröffentlicht am

24. April 2012

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