Fünfzehn Jahre Verbot von ChemiewaffenBis alle C-Waffen vernichtet sind, wird noch viel Zeit vergehenVon Wolfgang Kötter Im World Forum Convention Center von Den Haag geht es dieser Tage um Massenvernichtungswaffen, die es eigentlich gar nicht mehr geben dürfte. Spätestens nach 15 Jahren, so bestimmt es die am 29. April 1997 in Kraft getretene C-Waffen- Konvention, müssen alle Bestände an chemischen Waffen vernichtet sein. Der knapp 220-seitige Vertrag ist das bisher umfassendste und auch erfolgreichste Abrüstungsabkommen. Chemiewaffenvernichtung mit VerzögerungenDer Konvention, gehören gegenwärtig 188 Staaten an, nicht beigetreten sind Syrien, Ägypten, Somalia, Nordkorea und Angola. Das Abkommen verbietet nicht nur, Giftgase anzuwenden, sondern auch sie herzustellen oder zu besitzen, vorhandene Bestände müssen vernichtet werden. Ursprünglich sollte dies innerhalb von 10 Jahren geschehen, aber selbst mit der jetzt auslaufenden Fristenverlängerung konnte dieses Ziel bisher nicht erreicht werden und es verbleiben über 25 Prozent der ursprünglich über 71.000 Tonnen chemischer Waffen. Sieben Staaten haben offiziell ihren Chemiewaffenbesitz erklärt. Zu den Anfangs gemeldeten Russland, USA, Indien und Südkorea kamen später noch Albanien, Irak und Libyen hinzu. Während Albanien, Indien und Südkorea ihre Bestände bereits vollständig beseitigt haben, sind Russland und die USA deutlich im Zeitverzug. Die meisten Chemiewaffenbestände Iraks wurden nach dem 2. Golfkrieg unter UN-Aufsicht zerstört, verblieben sind noch zwei Depots mit Altbeständen aus den 1980er Jahren. Laut OPCW sind die Bestände zwar "versiegelt und gut bewacht", ihr Abtransport und die Zerstörung seien aber unter den gegebenen Umständen zu unsicher. In Libyen war die Vernichtung der über 25 Tonnen gemeldeten Giftstoffe durch die Kämpfe des vergangenen Jahres ins Stocken geraten. Nach dem Sturz von Muammar al-Gaddafi waren sogar noch zwei weitere illegale Chemiewaffenlager entdeckt worden. Inzwischen haben aber die internationalen Inspektoren ihre Arbeit vor Ort wieder aufgenommen. Bei weiteren Ländern werden geheime Giftgasvorräte bzw. Waffenprogramme vermutet. Das renommierte Washingtoner Henry L. Stimson Center zählt dazu Ägypten, Äthiopien, China, Iran, Israel, Nordkorea, Myanmar, Pakistan, Serbien, Sudan, Syrien, Taiwan und Vietnam. Ende vergangenen Jahres erklärten neben Libyen die Besitzer der größten C-Waffen-Arsenale - Russland und die USA - das sie auch die verlängerte Frist nicht einhalten werden. Russland besaß insgesamt 40.000 Tonnen, die Vereinigten Staaten etwa 31.500 Tonnen. Nachdem die Verbrennungsfabriken in Pine Bluff im Bundesstaat Arkansas und Tooele in Utah die Vernichtung der dort gelagerten Kampfstoffe beendet haben, nutzen die USA gegenwärtig Anlagen in Anniston/Alabama und Umatilla/Oregon. Hinzu kommen sollen weitere Entsorgungsanlagen in Blue Grass/Kentucky und Pueblo/Colorado. Rund 90 Prozent der CW-Vorräte sind zwar vernichtet, aber nach offiziellen Angaben wird die Beseitigung erst im Jahre 2023 vollendet sein. Russland hat nach eigenen Angaben etwas 65 Prozent seiner Waffenvorräte entsorgt, doch immer wieder verzögern fehlendes Geld und technische Probleme die Entsorgung. Offiziell wird als Endtermin das Jahr 2015 angegeben, Experten halten das jedoch für unrealistisch, zumal wegen der Finanzkrise die laufenden Ausgaben sogar gekürzt wurden. Finanzielle Unterstützung erhält Moskau von den USA, Deutschland, Kanada, Großbritannien und der Europäischen Union. Aktive und zielgerichtete Hilfe leisten auch die Schweiz, die Niederlande und Frankreich. Nachdem die Anlagen in Gorny in der Region Saratow und im udmurtischen Kambarka ihre Arbeit beendet haben, sind gegenwärtig Vernichtungseinrichtungen in Maradikowsky bei Kirow, in Schuchije im Kurgan-Gebiet und in Leonidowka im Pensa-Gebiet in Betrieb. Eine Beseitigungsfabrik in Potschep bei Brjansk hat ihre Arbeit aufgenommen und eine weitere entsteht im östlich des Urals gelegenen Kisner. Eine internationale Organisation überwacht die VertragserfüllungFür die Kontrolle der Vertragserfüllung ist die "Organization for the Prohibition of Chemical Weapons" (OPCW) verantwortlich. Die OPCW überwacht die Vernichtung von C-Waffen wie auch ihrer Produktionsanlagen, internationale Kontrolleure inspizieren darüber hinaus die zivile Chemieindustrie und Forschungslabors. Außerdem unterstützt die Organisation ihre Mitgliedstaaten bei der Abwehr möglicher Giftgasangriffe und fördert die friedliche Kooperation bei der chemischen Forschung und Entwicklung. Gleichzeitig müssen die Verifikationsmethoden an neue Entwicklungen von Wissenschaft und Technik, aber auch an die Gefahr terroristischer Anschläge mit Giftgasen angepasst werden. Unter der Leitung von Ahmet Üzümcü aus der Türkei arbeiten im eigens für die Organisation erbauten gläsernen Rundbau in der Johan de Wittlaan von Den Haag über 500 Mitarbeiter aus 76 Ländern mit einem Jahresbudget von rund 70 Mio. Euro. Das Technische Sekretariat, dem der Generaldirektor vorsteht, wird vom Exekutivrat beaufsichtigt, während sich die Konferenz aller Mitgliedstaaten politische und strategische Grundsatzentscheidungen vorbehält. Die chemische Abrüstung wird Experten zufolge insgesamt mehr als 50 Milliarden Dollar kosten. Weltweit arbeiten 37 Entsorgungsanlagen Weltweit arbeiten 37 Entsorgungsanlagen für C-Waffen, 43 Produktionsanlagen wurden zerstört und 21 für eine zivile Produktion umgerüstet. Inspektoren waren bereits zu über 4.680 Kontrollen in 81 Ländern unterwegs, um die Einhaltung des Verbots zu überwachen. Durch die zum Teil beträchtlichen Verzögerungen entstehen neue Risiken für das Leben von Menschen, Tieren und Umwelt. Für die übrigen Vertragsstaaten tauchte damit die Frage auf, wie die Überschreitung der Vernichtungsfristen geahndet werden sollte. Im vergangenen Dezember folgte die Mitgliederkonferenz dann einem Vorschlag des Exekutivrats. 101 Staaten stimmten dafür und ein Konsens scheiterte nur an der Gegenstimme Teherans, dessen Vertreter den USA vorwarf, absichtlich Chemiewaffen zurückzuhalten. Die überwiegende Mehrheit jedoch wertet die Verzögerungen nicht als Vertragsverletzungen, sondern sozusagen durch höhere Gewalt wie technische und Umweltprobleme verursacht. Demzufolge wird unmittelbar nach Verstreichen der heutigen Frist eine Sondertagung des Exekutivrates das weitere Vorgehen beraten. Generaldirektor Üzümcü wird einen Situationsbericht geben. Die säumigen Mitglieder müssen eine detaillierte Aufstellung ihres Waffenvernichtungsprogramms, einschließlich der Mengen bereits vernichteter wie auch der noch verbliebenen Waffenbestände, sowie einen spezifischen Zeitplan für die restliche Waffenbeseitigung einreichen. Der Generaldirektor wird ermächtigt, Sonderinspektionen zu veranlassen, um den Fortgang der Abrüstungsmaßnahmen zu verifizieren. Gefordert wird ebenfalls ein umfangreiches Paket vor Transparenz- und vertrauensbildenden Maßnahmen, die die übrigen Vertragsstaaten davon überzeugen sollen, dass engagiert und zielstrebig an der schnellstmöglichen C-Waffen-Vernichtung gearbeitet wird. Gedenken an die OpferWeltweit wird am heutigen Jubiläumstag traditionell all jener gedacht, die den barbarischen Chemiewaffen zum Opfer gefallen sind. Schon im Altertum nutzten die Kontrahenten im Kampf gegeneinander Brandstoffe wie Pech, Öle oder "Griechisches Feuer" als Vorläufer des späteren Napalm. Sie verdarben feindliches Ackerland mit Salzen und Herbiziden oder setzten Gifte wie z.B. Arsen ein. Aber im Frühjahr 1915 erreichte der Chemiekrieg verheerende Ausmaße. Die deutsche Armee verbreitete an der Westfront nahe der belgischen Stadt Ypern erstmals großflächig Chlorgas. Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten, und auch die alliierten Truppen schlugen mit Chlor-, Phosphor- und Senfgas zurück. Insgesamt wurden im Ersten Weltkrieg 100.000 Tonnen Chemiewaffen angewendet. Die Einsätze deutscher und alliierter Truppen töteten mehr als 90.000 Soldaten, über eine Million Menschen erlitten zum Teil schwere Vergiftungen. Die traumatischen Erlebnisse während des 1. Weltkrieges brachten internationale Bemühungen zur Ächtung von C-Waffen auf den Weg, und so entstand im Jahre 1925 das "Genfer Protokoll". Es verbietet die Anwendung von "erstickenden, giftigen oder gleichartigen Gasen sowie allen ähnlichen Flüssigkeiten, Stoffen oder Verfahrensarten im Kriege", allerdings nicht deren Herstellung, Besitz und Weitergabe. Es mussten weitere Jahrzehnte vergehen, bis schließlich 1993 das umfassende Verbot von Chemiewaffen zur Unterschrift vorlag. Einsätze von chemischen Kampfstoffen trotz völkerrechtlichen VerbotsImmer wieder gibt es Meldungen darüber, dass trotz des Verbots chemische Kampfstoffe angewendet werden. Die türkische Armee soll bei Kampfhandlungen gegen die Kurdische Arbeiterpartei PKK im Osten des Landes Giftgas angewendet haben. In Afghanistan kommt es immer wieder zu Giftgasanschlägen gegen Mädchenschulen. Es wird vermutet, dass dahinter radikal-islamische Gruppierungen stecken, die damit die Mädchen vom Schulbesuch abschrecken wollen. Irak setzte chemische Waffen in den 80-er Jahren im ersten Golfkrieg mit dem Iran und gegen die eigene kurdische Bevölkerung ein. Obwohl Saddam Hussein im zweiten Golfkrieg letztlich keine C-Waffen einsetzte, leiden noch heute Tausende GIs am "Golfkriegs-Syndrom", das sie sich, neuesten Veröffentlichungen zufolge, durch schlampige Aufklärung der CIA bei der Sprengung von irakischen C-Waffen zuzogen. Die japanische Aum Shinrikio-Sekte verübte im Jahre 1995 einen Anschlag mit dem Nervengas Sarin auf die Tokioter U-Bahn. Der Anschlag forderte 12 Todesopfer und Hunderte Verletzte. Zahlreiche von ihnen leiden bis heute unter physischen und psychischen Spätfolgen. Gefahrenherde sind neben den aktuellen Arsenalen vor allem auch die riesigen Mengen Chemiewaffen, die aus vergangenen Kriegen in aller Welt zurückgeblieben sind. So lagern Medienberichten zufolge beispielsweise vor der Küste Helgolands auf dem Meeresgrund bis zu 6.000 Giftgasgranaten mit der hochtoxischen Substanz Tabun. An der gesamten deutschen Nordseeküste liegen nach Expertenschätzungen zwischen 400.000 und 1,3 Millionen Tonnen Weltkriegsmunition. Neue Herausforderungen für das C-Waffen-VerbotNicht nur bei der Waffenbeseitigung bleibt noch viel zu tun. Auch neue wissenschaftliche und technische Entwicklungen geben Anlass zur Sorge und lassen die Unterschiede zwischen Biologie und Chemie immer mehr verschwimmen. Umso wichtiger ist es, zu verhindern, dass Grauzonen zwischen den Verboten der Bio- und der Chemiewaffen-Konventionen militärisch missbraucht werden. Internationale Besorgnis ruft auch das wachsende Interesse von Polizei, Sicherheitsdiensten und Terroristen an "nicht-tödlichen" chemischen Kampfstoffen hervor. Dabei handelt es sich etwa um Betäubungsmittel und psychoaktive Drogen, die als Waffe eingesetzt werden können, um die Gegner handlungsunfähig zu machen. Die C-Waffen-Konvention ächtet Chemiewaffen und erhebt ihr Verbot zur Rechtsnorm der internationalen Politik. Aber damit sind längst noch nicht alle Gefahren beseitigt. Das Hauptproblem für eine von Chemiewaffen vollständig befreite Welt liegt im Nahen Osten. Während arabische Staaten ihre Verweigerung mit dem Atomwaffenbesitz Israels begründen, will Jerusalem das C-Waffenverbot erst ratifizieren, wenn alle Länder der Region beigetreten sind. Für die Zukunft streiten die Mitgliedstaaten darüber, wie die Organisation langfristig umstrukturiert werden soll. Nach Beendigung der chemischen Abrüstung muss das Verhältnis zwischen den einzelnen Tätigkeitsbereichen neu bestimmt werden. Während die Industriestaaten das Schwergewicht auf die Kontrolle und Nichtverbreitung setzen, fordern die Entwicklungsländer eine Ausweitung der Kooperation in der friedlichen Chemieindustrie. HintergrundZu den Chemiewaffen zählen neben toxischen Chemikalien wie z.B. Yperit, Chlor- und Phosgengase, sowie LOST, auch die Nervengase Sarin, Tabun und VX sowie Vorprodukte und die aus zwei Komponenten bestehenden Binärwaffen, dazu die entsprechende Munition, Geräte und Ausrüstungen. Da viele chemische Stoffe dual, d.h. sowohl für friedliche als auch für kriegerische Absichten genutzt werden können, entscheidet die Zweckbestimmung. Je nachdem, ob die Substanzen zivile oder militärische Verwendung finden, werden sie in drei Listen nach unterschiedlichen Gefahrengraden (Kampfstoffe; zivile Produkte mit militärischer Nutzbarkeit; obsolete Kampfstoffe) unterteilt. Nicht unter das Verbot fallen chemische Stoffe zur industriellen, landwirtschaftlichen, forschungsbezogenen, medizinischen und pharmazeutischen Nutzung. Erlaubt bleiben gleichfalls Schutzmaßnahmen gegen chemische Waffen, Einsatzmittel wie etwa Tränengas und Reizkampfstoffe zur Bekämpfung innerstaatlicher Unruhen in Friedenszeiten und giftige Chemikalien, die, wie z.B. Raketentreibstoff, anderen militärischen Zwecken dienen. Einsatz von Chemiewaffen - Chronik
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